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Erfahrungen: Stromkostenübernahme durch KK bei Pflege zu Hause

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    Erfahrungen: Stromkostenübernahme durch KK bei Pflege zu Hause

    Hallo,

    hat hier jemand Erfahrungen, ob es möglich ist, die Stromkosten der medizinischen Geräte (z.B. Beatmungsgerät, Pulsoxy, etc.), die 24/7 bei der Pflege zu Hause benötigt werden, bei der Krankenkasse geltend zu machen? Mein Vater wird durch einen 24 Std. Pflegedienst betreut. Das ist der Unterschied zu der u.g. Quelle. Im ersten Schritt hat uns die Krankenkasse eine Absage der Kostenübernahme für erhöhten Stromverbrauch gegeben.

    Auf die Idee gekommen sind wir aufgrund dieses Artikels: http://www.pflege-durch-angehoerige....ttel-bezahlen/ und dem darin erwähnten Urteil http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.K...%2F96&SORT=R09 (SG Hamburg Urteil vom 30.03.1995 - 23 KR 73/93 und LSG Hamburg Urteil vom 11.07.1996 - VI KRBf 14/95).

    Für weitere Urteile, positive Entscheidungen der Krankenkasse oder sonstiges Tipps und Hinweise bin ich dankbar.

    MfG,
    Soboll

    #2
    Schau mal, das habe ich heute zufällig bei der Suche nach einer anderen Sache gefunden:


    Viel Glück!
    Marlie

    Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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      #3
      Aus Erfahrung: Mit dem Provider des Gerätes sprechen, die wissen meist Bescheid und können auch helfen, den Stromverbrauch nachzuweisen.

      Mit Pauschalen würde ich mich nicht abspeisen lassen, die sind meist zu gering berechnet. Bei Beatmungsgeräten etwas hängt der tatsächliche Stromverbrauch außerdem vom Beatmungsmodus und den weiteren Einstellungen ab, ein höherer Beatmungsdruck braucht z.B. auch mehr Strom.

      Die tatsächlichen Mehrkosten werden oft trotzdem nicht getragen, die Krankenkassen bezahlen meist einen von der Krankenkasse festgelegten Strompreis pro KWh. Wenn Sie z.B. 29 Cent je KWh bezahlen, kann es sein, dass die Krankenkasse nur 24 Cent zahlt. Ansonsten ist es so wie im Link von Marlie beschrieben.

      Viel Erfolg! (Und natürlich in Widerspruch gehen!)

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        #4
        Wir holten von unserem Stromlieferanten (Stadtwerke) einen Stromzähler (dies ist eine kostenfreie Leihgabe) für ein paar Wochen.
        Diesen Stromzähler können wir für jedes Hilfsmittel verwenden.
        Stromzähler in die Steckdose, Hilfsmittel in den Stromzähler, nach 1 Std. oder z.B. 24 Std. ablesen wie hoch der Stromverbrauch war.
        Die TKK vergütet unseren aktuellen Strompreis, und die ermittelten Verbrauchswerte den wir mitteilen.
        Ist aber auch erheblich Aufwand für uns.
        Einfacher wäre, uns eine Pauschale vergüten zu lassen. Wir teilen dann mit z.B. Beatmungsgerät Legendair Betrieb 24 Std. täglich. Und eben alle weiteren Hilfsmittel.

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          #5
          Hallo,

          habe letztes Jahr Stromkostenzuschlag geltend gemacht und auch bekommen.

          lG

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            #6
            Hallo
            bisher bekam ich eine Pauschale von 179,-Euro im Jahr. Rollstuhl und Beatmungsgeräte wurden da mit eingerechnet. Im neuem Jahr werden die Stromkosten neu berechnet, weil es jetzt sehr viel mehr Geräte gibt.
            Durch die 24 Stunden Pflege, habe ich jetzt einen Wasserverbrauch von einem 4 Personen Haushalt. Da wird im neuem Jahr beim Sozialamt noch einmal nachgefragt, ob es da vielleicht eine Erhöhung gibt. Mal sehen ob es klappt.
            Gruß Wolfgang
            Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
            Thomas Carlyle


            Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
            Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

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              #7
              Hallo,

              vielen Dank für eure Hinweise und Tipps! Wir haben, nach einem ersten Bescheid der Nicht-Übernahme, einen Widerspruch eingelegt. Abwarten...

              Grüße,
              Marcel

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