An alle die Schmerzen haben:
01.04.2016
Cannabis-Wirkstoff
Von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze (" Haschisch", " Marihuana"), der auch als Dronabinol bezeichnet wird, erwartet man sich vor allem bei Menschen mit multipler Sklerose eine krampflösende und bei schwer krebs- und aidskranken Menschen eine schmerzstillende, appetitanregende und Übelkeit dämpfende Wirkung. Studienergebnisse weisen darauf hin, dass die schmerzdämpfende Wirkung in etwa der von Kodein entspricht. Die Wirkung anderer Schmerzmittel soll durch Dronabinol gesteigert werden. Die appetitanregende Wirkung hat sich in Studien zwar bestätigt, doch eine Gewichtszunahme resultierte daraus nicht. Es ist allerdings noch zu früh, um die Anwendung von Dronabinol abschließend zu beurteilen, da es derzeit nur wenige aussagekräftige klinische Studien zur therapeutischen Wirksamkeit gibt.
Seit Mitte 2011 gibt es das erste in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel mit Cannabisextrakt. Sativex ist ein Spray, der in die Mundhöhle gesprüht wird, von wo der Wirkstoff rasch ins Blut übertritt. Das Mittel ist für Kranke mit multipler Sklerose gedacht und soll helfen, die oft schmerzhaften Verkrampfungen (Spastik) zu lindern. Ärzte, die Dronabinol bei anderen Patienten und aus anderen Gründen anwenden wollen, können eine Mixtur mit dem Wirkstoff als Betäubungsmittel auf einem speziellen Rezeptformular verschreiben. Nach diesen Angaben kann dann in der Apotheke das Arzneimittel hergestellt werden. Ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen, ist nicht geregelt.
Eine andere Möglichkeit ist, Dronabinol über eine Apotheke aus dem Ausland importieren zu lassen. In den USA ist es unter dem Namen Marinol im Handel. Es kann bei Erbrechen während einer Chemotherapie eingesetzt werden und um den Appetit zu steigern. In Kanada gibt es ein Produkt, das zur Behandlung von Schmerzen bei multipler Sklerose und Neuropathien gedacht ist. Ein ähnliches Produkt mit dem Cannabisinhaltsstoff Nabilon gibt es in Kanada unter dem Namen Cesamet.
Die Bundesopiumstelle hat bisher einigen wenigen schwerkranken Patienten den Bezug von Marihuana zum Rauchen gestattet. Ihre Krankheit konnte mit keinem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel ausreichend behandelt werden. Auch Dronabinol half ihnen nicht. Da bei Marihuana als einem Naturprodukt aber unklar ist, wie viel Wirkstoff in den Körper gelangt, ist ein Mittel mit definiertem Wirkstoffgehalt nach Möglichkeit vorzuziehen. Beispielsweise kann die Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen für den Bezug von standardisiertem Cannabisextrakt. Dieser wird dann von der vom Patienten ausgewählten Apotheke geliefert.
PS: Hascht de was, dann ...
Ich würde es versuchen
Skyline
01.04.2016
Cannabis-Wirkstoff
Von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze (" Haschisch", " Marihuana"), der auch als Dronabinol bezeichnet wird, erwartet man sich vor allem bei Menschen mit multipler Sklerose eine krampflösende und bei schwer krebs- und aidskranken Menschen eine schmerzstillende, appetitanregende und Übelkeit dämpfende Wirkung. Studienergebnisse weisen darauf hin, dass die schmerzdämpfende Wirkung in etwa der von Kodein entspricht. Die Wirkung anderer Schmerzmittel soll durch Dronabinol gesteigert werden. Die appetitanregende Wirkung hat sich in Studien zwar bestätigt, doch eine Gewichtszunahme resultierte daraus nicht. Es ist allerdings noch zu früh, um die Anwendung von Dronabinol abschließend zu beurteilen, da es derzeit nur wenige aussagekräftige klinische Studien zur therapeutischen Wirksamkeit gibt.
Seit Mitte 2011 gibt es das erste in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel mit Cannabisextrakt. Sativex ist ein Spray, der in die Mundhöhle gesprüht wird, von wo der Wirkstoff rasch ins Blut übertritt. Das Mittel ist für Kranke mit multipler Sklerose gedacht und soll helfen, die oft schmerzhaften Verkrampfungen (Spastik) zu lindern. Ärzte, die Dronabinol bei anderen Patienten und aus anderen Gründen anwenden wollen, können eine Mixtur mit dem Wirkstoff als Betäubungsmittel auf einem speziellen Rezeptformular verschreiben. Nach diesen Angaben kann dann in der Apotheke das Arzneimittel hergestellt werden. Ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen, ist nicht geregelt.
Eine andere Möglichkeit ist, Dronabinol über eine Apotheke aus dem Ausland importieren zu lassen. In den USA ist es unter dem Namen Marinol im Handel. Es kann bei Erbrechen während einer Chemotherapie eingesetzt werden und um den Appetit zu steigern. In Kanada gibt es ein Produkt, das zur Behandlung von Schmerzen bei multipler Sklerose und Neuropathien gedacht ist. Ein ähnliches Produkt mit dem Cannabisinhaltsstoff Nabilon gibt es in Kanada unter dem Namen Cesamet.
Die Bundesopiumstelle hat bisher einigen wenigen schwerkranken Patienten den Bezug von Marihuana zum Rauchen gestattet. Ihre Krankheit konnte mit keinem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel ausreichend behandelt werden. Auch Dronabinol half ihnen nicht. Da bei Marihuana als einem Naturprodukt aber unklar ist, wie viel Wirkstoff in den Körper gelangt, ist ein Mittel mit definiertem Wirkstoffgehalt nach Möglichkeit vorzuziehen. Beispielsweise kann die Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen für den Bezug von standardisiertem Cannabisextrakt. Dieser wird dann von der vom Patienten ausgewählten Apotheke geliefert.
PS: Hascht de was, dann ...
Ich würde es versuchen
Skyline
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