Bisher galt, dass nur der Anspruch hat, wer Kinder unter 12 Jahren zuhause versorgen muss.
Mit Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform seit dem 01.01.2016 ergibt sich diese Neuerung:
http://forum.dgm.org/showthread.php?...1081#post81081
Mit Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform seit dem 01.01.2016 ergibt sich diese Neuerung:
http://forum.dgm.org/showthread.php?...1081#post81081