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Generalvollmacht-Probleme

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    Generalvollmacht-Probleme

    Hallo ihr Lieben,

    folgendes Problem: Die Bank hat die Konten dicht gemacht (Grund: Es war vorher ein Geschäftskonto, jetzt geht nur die Rente ein). Da ich nur eine Sparkassen-vollmacht habe und keine Generalvollmacht vom Notar ausgestellt, kann ich das Konto nicht in ein privates umwandeln.

    Da mein Vater weder Sprechen noch Schreiben kann, verstehen wir uns über Lippen lesen zur Zeit. Der Notar sagt, es reicht ihm nicht wenn mein Vater ja und Nein mit dem Kopf sagen kann, er will einen Gebärdensprachen-Dolmetscher dabei haben. Ich hab jetzt mit 10 telefoniert. Keiner wollte das machen, da nur Lippen lesen alleine keine 100% richtigen Wörter bringt (zb Butter klingt wie Mutter).

    So jetzt habe ich ein Problem, Konto ist dicht keine Überweisungen oder Lastschriften gehen durch und die Mahnungen stapeln sich.

    Wisst ihr einen Rat ?

    #2
    Hallo Spion,
    mein Mann ist komplett gelähmt und beatmet und kann weder schreiben noch sprechen, die Erteilung einer notariellen Vollmacht war dennoch möglich.
    Dazu bedarf es jedoch einiger Hilfspersonen:
    Ihr benötigt eine Verständigungsperson, die sich mit dem Vollmachtgeber verständigen kann, bei uns hat das eine unserer Pflegekräfte übernommen, die dann auch die Urkunde mitunterzeichnet hat. Zudem wird ein Schreibzeuge benötigt, der für den Vollmachtgeber unterschreibt. Das muss jeweils eine andere Person als die zu bevollmächtigende Person sein.
    Ausserdem hat der Notar ein ärztliches Attest verlangt, aus dem hervorgeht, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und nicht sprechen und schreiben kann.

    In unserem Fall ist der Notar ins Haus gekommen.
    Geregelt ist das Ganze in 24, 25 BeurkG.
    Das sollte eigentlich jeder Notar wissen.
    Viel Erfolg!
    Lisi

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      #3
      Genau das alles habe ich, aber jetzt ist es schon der 2. der abwinkt, obwohl ich Ihn auf $24,25 aufmerksam gemacht habe. Dennoch der eine sagt komplett nein, der andere sagt Gebärdensprache-Dolmetscher.
      Ich geh morgen einfach ins Notariatamt und beschwer mich.
      Danke für die Info

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        #4
        Wieso reicht denn die eine Sparkassen-Vollmacht nicht? Handelt es sich bei dem gesperrten Konto um eines, einer anderen Bank?

        Eine schnelle Zwischenlösung wäre es, die Rentenzahlungen auf ein Konto umzuleiten, auf das man Zugriff hat. Einfach der Rentenzahlstelle die neue Bankverbindung mitteilen. Das kann man auch als Bevollmächtigter machen, ohne die Bevollmächtigung offenzulegen. Wenn die Person, die unterschreibt, den gleichen Familiennamen hat, stellt sich die Frage des Unterschreibens mit falschen Namen nicht, vorausgesetzt man ist dazu wirklich bevollmächtigt. Eine Unterschriftenprüfung wird mit Sicherheit nicht durchgeführt.

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          #5
          Er hat nur das eine Konto, angeblich reicht die Sparkassen-vollmacht nicht aus um ein Konto umzuwandeln bzw. eines zu schließen und neu zu eröffnen. Eine Kontoeröffnung bei einer anderen Bank geht ja ohne Generalvollmacht auch nicht.
          Gerade eben hat mir der 3. Notar abgesagt, ein Kopf nicken oder schütteln reicht ihm nicht. Eine Verständigungsperson ist auch nicht genug, sie kann ja lügen.
          Boahhh ich werd aggresiv

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            #6
            Ich würde dir empfehlen, dir die bestehende Vollmacht nochmal genau anzusehen. Ich habe mir gerade mal meine Vollmacht bei der Deutschen Bank angesehen. Diese gilt für alle Konten unter der angegebenen "Konto Stamm-Nummer". Damit kann man auch weitere Konten unter dieser Stammnummer eröffnen, aber keine unter einer anderen Stammnummer. Und was meinst du mit "Konten dicht gemacht", wenn andererseits noch die Rente eingeht? Oder jetzt nicht mehr? D.h. hat die Bank das Konto komplett geschlossen oder nur die Verfügung durch den Bevollmächtigten darüber beschränkt?
            Und was war eigentlich der Grund bzw. Auslöser für die Änderungen? Oder geht´s nur um die Gebühren, die vermutlich höher als bei einem Privatkonto sind? Dass Banken Probleme machen, wenn man ein Privatkonto auch geschäftlich nutzt, ist bekannt, umgekehrt dagegen nicht. Bzw. was sollte die Bank auch dagegen haben, solange es nicht um die Privatangelegenheiten einer anderen Person geht (Stichwort: wirschaftlich Berechtigter).

            Notar: Waren die Auskünfte jeweils von den Notaren selbst oder nur von Mitarbeitern, die die Termine vergeben? Im BeurkG sind die Amtspflichten des Notars ja relativ ausführlich geregelt. Wenn man sich das so durchliest, dann kann der Notar nicht einfach so schon vorab die Beurkundung verweigern. Wenn ihm am Ende Zweifeln bleiben, hat er das entsprechend den gesetzlichen Regelungen in der Urkunde zu vermerken. Die vorherige "Ablehnung" wäre also nur als gutgemeinter Service zu verstehen, dass man am Ende keine Urkunde bekommt (siehe § 11 BeurkG: Fehlen der Geschäftsfähigkeit) oder eine Urkunde, die Zweifel enthält (siehe § 11: Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, und § 24: Zweifel an der Möglichkeit der Verständigung zwischen der zugezogenen Person und dem Beteiligten). Die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers scheint nur in § 22 geregelt zu sein. Dort ist nur vom Verlangen durch den Behinderten die Rede, aber keine Rede davon, dass der Notar dies verlangen kann. Für den Notar müsste diesbezüglich § 24 gelten. D.h. er schaut sich an, wie der Behinderte und die zugezogene Person sich verständigen können. Hat er Zweifel, dass sie sich verständigen können, muss er das vermerken. Wenn nicht, dann nicht.

            Es gibt ja auch Notare, bei denen man auch ganz ohne Extra-Wünsche erst in ein paar Wochen einen Termin bekommen würde und die generell nicht außer Haus gehen. Da läge es dann auf der Hand, dass es mit Extra-Wünschen eher noch schwieriger wird bzw. die Neigung groß ist, die Extra-Wünsche mit vorgeschobenen Gründen abzublocken.

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