Jeder der eine Patientenverfügung ausgestellt hat, sollte nun diese einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes sagt aus, dass die Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn diese ausreichend konkret formuliert ist, damit es für Ärzte und Angehörige nicht zu viel Interpretationsspielraum gibt.
Urteil: Az: XII ZB 61/16
"Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen"
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes sagt aus, dass die Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn diese ausreichend konkret formuliert ist, damit es für Ärzte und Angehörige nicht zu viel Interpretationsspielraum gibt.
Urteil: Az: XII ZB 61/16
"Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen"
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