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Pflegestufe III "ohne Demenz" - Erhöhung Pflegegeld 2017

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    Pflegestufe III "ohne Demenz" - Erhöhung Pflegegeld 2017

    Ab 2017 nach Pflegestärkungsgesetz II:

    Da für alle Patienten mit Pflegestufe III es "interessant" ist einen erhöhten Pflegegeldbetrag bzw. Pfegesachleistungen zu erhalten, bitte ich alle Betroffenen oder Wissenden die möglichen Kriterien hier aufzuführen um diese Erhöhung beantragen zu können.

    Im Internet sind einige Kriterien neben einer reinen Demenz genannt.
    Wer hat hierzu noch handfeste unumstößliche Kriterien - bitte hier benennen als Hilfestellung für die Betroffenen.

    Natürlich müsste es im Falle einer MDK Prüfung auch stichfest darzulegen sein.
    Zuletzt geändert von Skyline; 06.10.2016, 14:39.

    #2
    Naja - hat keiner Erfahrung oder Ahnung - sorry!

    Oder ist es sinnvoll anstelle Pflegestufe III den "Härtefall" zu beantragen.
    Es ist der gleiche Pflegegeld/-Sachleistungsbetrag wie III+Demenz.

    Nur was hat dies für Auswirkungen der Härtefall?
    Wenn man z.B. die Grundpflege übernehmen lässt vom Pflegedienst?

    - würde dann wg. Härtefall der von den Krankenkassen genehmigte Pflegeaufwand von 24 Stunden um mehr Stunden für Grundpflege eingekürzt als bei III+Demenz?
    - oder wäre es gleich behandelt?

    Wenn man in ein Pflegeheim / Intensivpflege-WG müsste, so werden bis Ende 2016 höhere Kosten vom Pflegeheim bei jeder höheren Pflegestufe berechnet. Dies sind bei Härtefall ganz schöne Summen die dann privat / Sozialamt zuzahlen müsste.

    Ab 2017 ist es ja dann anders geregelt - es sollen dann immer die gleichen Beträge berechnet werden können von Pflegeheimen. (s. Pflegestärkungsgesetz II).

    Wer hat sich noch mit diesem Thema befasst und hat Infos???

    (Die Gewähr für meine Beurteilung kann ich nicht übernehmen.)

    Kommentar


      #3
      Hallo Skyline, meine Frau wird ab dem 1.1.2017 von der bisherigen Pflegestufe III ohne Härtefallregelung (Pflegeleistung 1.612 €) in den neuen Pflegegrad 4 (Pflegeleistung ebenfalls 1.612 €) eingestuft *.
      Wir könnten versuchen, mit dem Prädikat "erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" den Pflegegrad 5 (Pflegeleistung 1.995 €) zu erreichen. Für uns würde sich dadurch aber wahrscheinlich nichts ändern, weil die Krankenversicherung ihre Leistung vermutlich entsprechend reduzieren würde.
      Alles Gute!
      _______________________
      * haben von der Krankenversicherung ein Merkblatt bekommen

      Kommentar


        #4
        Blauracke, Ihr seid privat versichert - ist es dort anders?
        Dass die gesetzliche KK die Leistung für häusliche Krankenpflege reduziert bei Härtefall, ist m.E. zu befürchten.

        Ansonsten gibt es hier im Forum
        - niemand der sich damit befasst oder
        - Intensivpflegepflichtig wäre
        - oder das Sozialamt zahlt alles (dann ist sowieso egal was es an Pflegegeld/-sachleistung gibt)
        ????????????
        Zuletzt geändert von Skyline; 13.12.2016, 13:12.

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