Ab 2017 nach Pflegestärkungsgesetz II:
Da für alle Patienten mit Pflegestufe III es "interessant" ist einen erhöhten Pflegegeldbetrag bzw. Pfegesachleistungen zu erhalten, bitte ich alle Betroffenen oder Wissenden die möglichen Kriterien hier aufzuführen um diese Erhöhung beantragen zu können.
Im Internet sind einige Kriterien neben einer reinen Demenz genannt.
Wer hat hierzu noch handfeste unumstößliche Kriterien - bitte hier benennen als Hilfestellung für die Betroffenen.
Natürlich müsste es im Falle einer MDK Prüfung auch stichfest darzulegen sein.
Da für alle Patienten mit Pflegestufe III es "interessant" ist einen erhöhten Pflegegeldbetrag bzw. Pfegesachleistungen zu erhalten, bitte ich alle Betroffenen oder Wissenden die möglichen Kriterien hier aufzuführen um diese Erhöhung beantragen zu können.
Im Internet sind einige Kriterien neben einer reinen Demenz genannt.
Wer hat hierzu noch handfeste unumstößliche Kriterien - bitte hier benennen als Hilfestellung für die Betroffenen.
Natürlich müsste es im Falle einer MDK Prüfung auch stichfest darzulegen sein.
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