Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Intensivpflege - Behandlungspflege Vertrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Intensivpflege - Behandlungspflege Vertrag

    Wer hat Intensivpflege und kann Hinweise, Tipps geben, wie ein Vertrag mit einem Intensivpflegedienst aussehen müsste.
    Wenn jemand einen guten Link hat - dann bitte hier reinstellen.

    Wir nutzen bislang nur Intensiv-/Behandlungspflege und keine Grundpflege.

    Unser bisheriger Dienst hatte keinen Vertrag mit uns geschlossen - war auch ok einerseits, andererseit auch wieder nicht.

    Unser zukünftiger Intensivpflegedienst hat uns einen Vertragsentwurf vorgelegt.
    Dabei ist z.B. eine 2-Wochen-Kündigungsfrist genannt - welche wir natürlich ablehnen und auf 4 Wochen erhöhen lassen wollen.
    Für die ersten 4 Wochen soll eine 1-Tages-Kündigungsfrist vereinbart werden - auch dies lehnen wir ab und möchten mind. 14 Tage (obwohl auch dies zu kurzfristig wäre, da man womöglich "allein" dasteht).

    Wer möchte, kann uns - aber bitte komplett inkognito - eine Kopie seines Vertrags an unsere private Mailadresse senden - ist hier im Profil anzuklicken.

    #2
    Der Gepflegte 7 gesetzl. Betreuer kann jederzeit Fristlos, auch mündlich kündigen. Egal was im Vertrag steht.


    Der Pflegedienst kann nur mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
    Er muss aber im Rahmen der Garantenpflicht die Leistung aber auch darüber hinaus die Pflege erbringen, solange kein neuer Pflegedienst gefunden ist. Für diesen Zeitraum kann er aber irgendeinen anderen Pflegedienst beauftragen.

    Das Risiko plötzlich alleine dazustehen besteht also nicht.
    It's a terrible knowing what this world is about

    Kommentar


      #3
      Hallo Skyline, unser Intensivpflegedienst arbeitet seit Anfang Februar 2012 bei uns, zunächst ohne Vertrag. Dieser wurde erst im Oktober 2012 abgeschlossen (umfasst nur 2 Seiten). Kündigungsfrist: 4 Wochen für beide Vertragspartner.
      Alles Gute!
      Zuletzt geändert von Blauracke; 07.10.2016, 00:50.

      Kommentar


        #4
        Intensivpflege - Behandlungspflege Vertrag

        KlausB dies ist korrekt mit der täglichen Kündigung seitens des Patienten (Gepflegten) - egal was im Vertrag vereinbart wurde.
        Dies hatte ich vor kurzem auch eruiert wegen Probleme mit bisherigem Pflegedienst.
        Hier noch ein Link:



        Kündigungsfristen für Pflegekunden sind unwirksam:
        Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2011 – III ZR 203/10

        Ich vermute, dass nahezu alle Pflegedienste wissen, dass die vereinbarte Kündigungsfrist nur auf Seite des Pflegedienstes einzuhalten wäre.
        Es gibt aber genug Kunden, welche keine Information über obiges Urteil des Bundesgerichtshofes haben.

        Auch bei Blauracke ist die Kundigungsfrist seitens seiner Seite nicht gültig.
        Jeder Kunde kann natürlich dennoch eine eigene Frist im Falle einer Kündigung wählen unabhängig der Rechtssprechung und anders als im Vertrag vereinbart. Blauracke könnte z.B. mit Frist von 1 oder 2 Wochen kündigen - ganz nach seinem Gusto.

        Wenn der Pflegedienst selbst eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart, so ist es fraglich, ob es doch gültig ist - trotz der "Garantenpflicht".
        Das Thema Garantenpflicht in diesem Zusammenhang werde ich versuchen weiter zu klären - oder KlausB schreibt mehr dazu oder Links mit aussagekräftigen Infos.

        Erlebnisbericht:
        Unser bisheriger Intensivpflegedienst hatte zu Beginn seiner Tätigkeit ausgesagt, dass er keinen Vertrag mit uns schließen müsse. Dies war Herbst 2013.
        Nun am 21.9.16 kündigte er uns mit einer 7 Tage-Frist!
        Die ärztliche Verordnung fürs Quartal war bis zum 30.9.16 gültig. Deshalb könne die Krankenkasse keinen Einfluss auf die Kündigung nehmen - sagte die Krankenkasse.

        Wir widersprachen schriftlich wie folgt:
        ".............................Sie werden sicherlich dafür Verständnis haben, dass ich unser Vertragsverhältnis - ganz gleich, ob es eine schriftliche Vereinbarung gibt oder nicht - durch Ihre kurzfristige Kündigung nicht als aufgelöst und beendet ansehe. Denn gemäß § 627 Abs. II BGB dürfen Sie nur in der Art kündigen, dass ich in der Lage bin, mir die von Ihnen zu erbringenden Dienste anderweitig zu beschaffen. Dass dies in einer Frist von einer Woche nicht der Fall sein wird, leuchtet Ihnen sicherlich ein. ................."

        Unter Androhung von Weiterberechnung unserer Schadens (Kosten) für Ersatzpflege, hatte dieser Pflegedienst dann seine Kündigung auf insg. 4 Wochen geändert.
        Er erhielt eine neue ärztl. Verordnung für 1 Monat.
        Zuletzt geändert von Skyline; 07.10.2016, 14:54.

        Kommentar


          #5
          Wie sieht bei Euch der vertragliche Passus zu Grundpflege aus:
          - Berechnung nach Tätigkeit z.B. Oberkörperwäsche, Unterkörperwäsche
          - Berechnung nach Zeit z.B. pro Stunde Euro 32,-- brutto
          etc.???

          Unser neuer Intensivpflegedienst will 45,-- Euro pro Stunde für Grundpflege.
          Zuletzt geändert von Skyline; 07.10.2016, 18:19.

          Kommentar


            #6
            Hallo Skyline, in unserem Vertrag steht:
            "... Eine genaue Aufstellung der Kosten, die der Pflegedienst abrechnet, erhalten Sie von der Krankenkasse, vor oder unmittelbar nach Beginn der Versorgung.
            Die Abrechnung gliedert sich in 2 Teile:
            Häusliche Pflege - Leistung nach SGB V werden von der Krankenkasse übernommen (dies sind die Stunden der Behandlungs- und Beobachtungszeiten - detaillierte Aufstellung in dem Schreiben der Krankenkasse über den Stundensatz
            und Anzahl der Stunden), diese werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
            Leistungen der Grundpflege nach SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen, diese werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. ..."

            Die Wirklichkeit sieht anders aus: Eine Direktabrechnung des Pflegedienstes mit Kranken- bzw. Pflegekasse findet nicht statt. Stattdessen bekommen wir eine monatliche Rechnung aufgrund eines pauschalen Stundensatzes von 30,50 €, die wir bei den Kostenträgern einreichen und nach Kostenerstattung bezahlen.
            45 € pro Stunde finde ich ganz schön happig. Da würden unsere Kostenträger wohl kaum mitmachen.
            Alles Gute!

            Kommentar


              #7
              Der Vertrag bezieht sich wohl auf die GKV.
              Das das bei der PKV anders läuft ist doch wohl logisch.

              Versuch mal eine Marken-Kfz-Werkstatt zu finden die sich für 45 EUR die Std. um Dein Auto kümmert.
              Aber da sieht man welchen Stellenwert Gesundheitsdienstleistungen haben.
              Wundert sich da noch jemand, warum es dort so einen Fachkräftemangel gibt und warum unqualifiziertes Personal eingesetzt wird?

              Einen Stundensatz von 60 EUR wäre da eigentlich schon vergleichsweise günstig.
              It's a terrible knowing what this world is about

              Kommentar


                #8
                Hallo KlausB,
                der Vergleich mit der Kfz-Werkstatt ist nicht neu; er hinkt aber ein bisschen: zum Betreiben einer Werkstatt sind ganz andere Investitionen nötig als zum Betreiben eines Büros. Außerdem verlangt nicht jede Werkstatt 60 € und mehr: Nicht markengebundene wie meine können wesentlich günstiger sein *.
                Nun zu den Kosten eines Pflegedienstes: m.E. ist da entscheidend, wieviel von den erwähnten 45 bzw. 60 € bei den Pflegekräften ankommt. Bei uns: 14 - 15 € bei einem Stundensatz 30,5 € halte ich für eindeutig zu wenig (da sind wir uns vermutlich einig). Von der anderen Hälfte wird ein mehr oder wenig kompetenter und effizienter Management-Wasserkopf finanziert (da treiben sich Typen rum, die außer heißer Luft wenig Produktives zustande bringen), außerdem in den oberen Etagen die eine oder andere Nobelkarosse.
                Alles Gute!
                __________________________________________________ ____
                * Wer zur Vertragswerkstatt geht, ist selbst schuld; er muss ja die aufwendigen Präsentations-Tempel und den entsprechenden Lebensstil der Chefs mitfinanzieren.
                Zuletzt geändert von Blauracke; 09.10.2016, 00:01.

                Kommentar


                  #9
                  Selbst freie Werkstätten, die nur 60 € nehmen findest du selten. Ich hab noch keine gefunden.
                  Bremsbelag wechseln dauert 30 Min. Hat Dir das schon mal einer für 30 € gemacht?

                  Wenn die Pflegekraft 15 € brutto bekommt bist Du schon bei Lohnkosten von 25, eher 30 € (SV, Urlaub, Krankheit) + Betriebskosten, Kfz, Fortbildungen etc. ca. 10 € (alles sehr knapp kalkuliert). Bleiben dann 5 € von denen noch Pflegedienstleitung und Verwaltung bezahlt werden muss.

                  Etwas mehr sollte der Dienst am Menschen schon wert sein.
                  Zuletzt geändert von KlausB; 08.10.2016, 12:54.
                  It's a terrible knowing what this world is about

                  Kommentar


                    #10
                    KlausB - deinen Vergleich mit einer Marken-Kfz-Werkstatt finde ich sehr doof - sorry.
                    Es ist eine Frechheit hier in meinem Thread mit der KFZ-Werkstatt zu kommen!!

                    Die Krankenkasse zahlt unserem bisherigen und wohl auch unserem neuen Pflegedienst Euro 32,-- und u.U ab 2017 33,-- pro geleistete Stunde.
                    Unser bisheriger Dienst nimmt 42,-- Euro pro Stunde Grundpflege. Er hat innerhalb von 12 Monaten von 32,-- auf 42,-- erhöht.
                    Die angestellten Krankenschwestern erhalten 2.400,-- Euro Grundlohn zzgl. Nachtdienstzuschlag zzg. Sonntag und Feiertag, zzgl. ab dem 50 km Fahrt zum Patienten eine gesetzl. km-Pauschale.
                    Dies entspricht einem Stundensatz (bei 40 Stundenwoche) von 13,85 Euro Grundlohn. (Die mögl. Kalkulation des Arbeitgebers setze ich u.U. demnächst in neuem Thread).
                    Beim neuen Pflegedienst verdienen die KS 2.500,-- zzg. o.g. Zuschläge und ab dem 1. km Fahrt die km-Pauschale.
                    Beim bisherigen Intensivpflegedienst gibt es tschechische und deutsche KS und AP.
                    Beim neuen Intensivpflegedienst sind nur noch tschechische KS und AP im Einsatz für uns.

                    Und nun rechne:
                    - Was verdient der neue Intensivpflegedienst bei einer 24 Stunden - Versorgung und Übernahme der Grundpflege bei Pflegestufe III (oder Härtefall?)
                    - Welche Kosten für Krankenschwestern stehen diesem gegenüber?
                    - Sonstige Kosten (Verwaltung, Miete, Nebenkosten, Sonstiges, Steuern)
                    - Möglicher Gewinn?
                    Ich weiß, wie viele Leute beim Pflegedienst im Background tätig sind - dem gegenüber stehen die Anzahl der Patienten.
                    Beide Pflegedienste betreiben auch IntensivPflege-Wohngemeinschaften mit XX Plätzen zusätzlich.
                    Fortbildung wird auch nur unwesentliches gewährt (Erste-Hilfe 1 Tag, Desinfektion + Arbeitplatz 1 Tag, Trachealkanüle 1 Tag - wobei erstere gesetzl. Pflichtschulung sind) - und alle bekamen dies aber nicht - diese waren nur wenige Monate beim Dienst.

                    Zu alle dem muss man sagen, dass keine der bei uns tätigen KS und AP über etliche Monate in der Lage waren, meinen Mann alleine zu betreuen. Sie wurden weder von ihrem Arbeitgeber eingelernt bei uns, noch war es für ihn interessant dass alle im ersten Monat Nachtdiensten sich schlafen legten und dabei sogar meinen Mann nicht mehr hörten. Sie waren nett aber alle mussten mühevoll trainiert werden - abgesehen von den immer noch bestehenden Sprachkenntnissen Problemen. Und selbständiges Mitdenken und Weiterdenken ist von allen nur bei 1 - 2 im Ansatz vorhanden. Ansonsten bleiben die mittendrin "stecken" sobald was anderes kommt oder etwas vorgeplant werden müsste!

                    Du hast vielleicht auch täglich 24 Std. mit der Pflege deiner Frau zu tun gehabt - aber nicht mit der 24-Std Pflege eines ALS-lers, der gewillt ist, nicht gleich im ersten Jahr der sog. Intensivpflege "abzukratzen" und Ansprüche hat an sein Überleben.

                    Und wenn ich mir nun so vorstelle, dass die KFZ-Werkstatt so wie der Intensivpflegedienst arbeitet, würde ich in Zukunft lieber nicht mit unserem Auto fahren.

                    Ach ja - und wenn Du in der finanziellen Lage bist ohne Probleme die monatliche Aufzahlung zur Grundpflege zu leisten - so bitte ich dich, kannst du gerne unseren Anteil an diesen zukünftigen Kosten übernehmen!

                    Und übrigens - jeder sollte sich den Bericht von "Monitor" aus September nochmals ansehen und die dort genannten Monats-Einnahmen betrachten - auch du KlausB
                    Der Inhaber unseres bisherigen Pflegedienstes fährt übrigens einen Audi A8 in goldener Metallic-Lackierung und Sonderumbauten.

                    PS: Berechnung Stundenlohn
                    (Wöchentliche Arbeitsstunden x 13) ÷ 3 = Durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat.
                    Bruttogehalt ÷ Durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat = Stundenlohn.
                    Zuletzt geändert von Skyline; 09.10.2016, 20:07.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X