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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

Wertschätzend kommunizieren
Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

Sorgfalt und Verantwortung beachten
Die Forumsnutzer stehen häufig vor einer komplexen medizinischen Situation. Umso wichtiger ist, dass jeder User bei seinen Forumsbeiträgen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein walten lässt. Keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz. Forumsnutzer erteilen einander keine persönliche medizinische Beratung. Hingegen ist Erfahrungswissen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen und ihren Angehörigen gefragt, das auch als solches deklariert wird.

Gesprächskultur im Forum - Streitkultur über Persönliche Nachrichten (PN)
Bitte nicht auf gleichem Niveau zurückgeben, wenn sich jemand danebenbenimmt, sondern sich über PN an den Administrator wenden. Um die entsprechenden Threads nicht in ihrer Substanz und Thematik zu zerstören, bitte eventuelle Konflikte über PN austragen/lösen. Threads über das Forenverhalten im Allgemeinen sind möglich, sie sind aber kein Austragungsort für persönliche Konflikte.

Die Nichtbeachtung dieser Forenregen kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Sperren des jeweiligen Accounts führen.

Ihre DGM
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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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Pflegegrad III oder Härtefallregelung 2016 u. 2017

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    Pflegegrad III oder Härtefallregelung 2016 u. 2017

    Auf der Seite des BMG stehen die Begriffsbestimmungen und Vorgabe für 2016

    Offizielle Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Gesundheitsthemen und Gesundheitspolitik.



    Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
    Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß
    ist, dass der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag
    und Nacht anfällt (rund um die Uhr). Zusätzlich wird mehrfach in
    der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.
    Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens
    fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege,
    Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen
    müssen.

    Härtefallregelung

    Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen. Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung,
    • dass die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist, wobei bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen ist, oder
    • dass die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass hier nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes tätig werden müssen.

    Jedes der beiden Merkmale erfüllt bereits für sich die Voraussetzung eines qualitativen und quantitativen weit über das übliche Maß der Grundvoraussetzung der Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwandes.
    Zuletzt geändert von Skyline; 09.10.2016, 21:15.

    #2
    Standard Pflegegrad III oder Härtefallregelung 2016 u. 2017 - Kosten der Grundpflege

    Bei der Härtefallregelung werden in 2016 mind. 6 Stunden Grundpflege gefordert - oder in der Nacht u. Tags tlw. 2 Pflegekräfte.

    Folge ist m.E., dass dann auch weniger Intensivpflege-/Behandlungspflege von der Krankenkasse übernommen werden.
    Im Sinne des Urteis aus 2010 BSG und der daraus folgenden Berechnungsformel.

    Dann dürften auf die Versicherten noch höhere Kosten für die Grundpflege zukommen als bei Pflegestufe III - dies zumindest bis Ende 2016.
    Wie es dann in 2017 sein wird?

    Wie ist Eure Meinung / Erfahrung dazu?
    Zuletzt geändert von Skyline; 13.12.2016, 13:07.

    Kommentar


      #3
      Hinweis zur Überleitung von Pflegestufe 3 in Pflegegrad Neu

      Siehe mein Beitrag vom 16.1.2017

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