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Drachenfliegerurteil - Anwendung auf neue Pflegegrade

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    Drachenfliegerurteil - Anwendung auf neue Pflegegrade

    Anmerkung:
    Mein Thementitel ist nicht korrekt. Das "Drachenfliegerurteil" von 1999 ist nicht die Grundlage für die aktuelle Richtline der Kostenaufteilung.

    Sondern das Urteil
    B 3 KR7/09 des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010.
    Dieses
    Urteil von 2010 war eine neue Beurteilung des obersten Sozialgerichtes zur Problematik welches sich auch trotz des "Drachenfliegerurteils" ergab.

    Der GKV Spitzenverband hat nun eine Richtlinie herausgebracht, wie das Urteil vom 2010 auf die neuen Pflegegrade ab 2017 anzuwenden ist.

    Hierbei wird jedem Pflegegrad eine feste Minutenabzugsgröße für SGB XI Leistungen zugeordnet.
    Dies gilt aber erst bei Neu- und Änderungsgutachten.

    Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen,
    die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben
    Kostenabgrenzungs-Richtlinien
    (vom 16.12.2016) nach § 17 Abs. 1b SGB X Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2a u. 2b G v. 11.10.2016

    https://www.gkv-spitzenverband.de/me...Abs1bSGBXI.pdf
    Zuletzt geändert von Skyline; 22.01.2017, 20:55.

    #2
    Jeder Pflegebedürftige muss für sich prüfen und entscheiden:

    - hohen Pflegegrad und höhere Pflegesachleistung und in Folge eine geringere Leistung der Krankenkasse für "häusliche Krankenpflege" durch Zeitabzug für "Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistung"

    oder

    - niedrigeren Pflegegrad und niedrigere Pflegesachleistung und höhere Leistung der Krankenkasse für "häusliche Krankenpflege" durch geringeren Zeitabzug für "Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistung"

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