Anmerkung:
Mein Thementitel ist nicht korrekt. Das "Drachenfliegerurteil" von 1999 ist nicht die Grundlage für die aktuelle Richtline der Kostenaufteilung.
Sondern das Urteil B 3 KR7/09 des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010.
Dieses Urteil von 2010 war eine neue Beurteilung des obersten Sozialgerichtes zur Problematik welches sich auch trotz des "Drachenfliegerurteils" ergab.
Der GKV Spitzenverband hat nun eine Richtlinie herausgebracht, wie das Urteil vom 2010 auf die neuen Pflegegrade ab 2017 anzuwenden ist.
Hierbei wird jedem Pflegegrad eine feste Minutenabzugsgröße für SGB XI Leistungen zugeordnet.
Dies gilt aber erst bei Neu- und Änderungsgutachten.
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen,
die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben
Kostenabgrenzungs-Richtlinien (vom 16.12.2016) nach § 17 Abs. 1b SGB X Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2a u. 2b G v. 11.10.2016
https://www.gkv-spitzenverband.de/me...Abs1bSGBXI.pdf
Mein Thementitel ist nicht korrekt. Das "Drachenfliegerurteil" von 1999 ist nicht die Grundlage für die aktuelle Richtline der Kostenaufteilung.
Sondern das Urteil B 3 KR7/09 des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010.
Dieses Urteil von 2010 war eine neue Beurteilung des obersten Sozialgerichtes zur Problematik welches sich auch trotz des "Drachenfliegerurteils" ergab.
Der GKV Spitzenverband hat nun eine Richtlinie herausgebracht, wie das Urteil vom 2010 auf die neuen Pflegegrade ab 2017 anzuwenden ist.
Hierbei wird jedem Pflegegrad eine feste Minutenabzugsgröße für SGB XI Leistungen zugeordnet.
Dies gilt aber erst bei Neu- und Änderungsgutachten.
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen,
die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben
Kostenabgrenzungs-Richtlinien (vom 16.12.2016) nach § 17 Abs. 1b SGB X Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2a u. 2b G v. 11.10.2016
https://www.gkv-spitzenverband.de/me...Abs1bSGBXI.pdf
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