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Trinknahrung - Arzneimittelgesetz?

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    Trinknahrung - Arzneimittelgesetz?

    Hallo,

    wir haben 6 Liter Trinknahrung in 200ml Fläschchen übrig, mein Vater kann sie leider nicht mehr zu sich nehmen, da er die Flüssigkeit nicht schlucken kann.

    Zum wegwerfen finden wir es zu schade, zum in der Apotheke abgeben auch (da die es auch nur entsorgen und nicht weitergeben). Ich habe überlegt die Flaschen evtl. bei Ebay einzustellen, bin mir aber nicht sicher ob man das darf von wegen Arzneimittel und so.

    Weiß jemand ob das erlaubt ist?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    #2
    hmm..sollte gehen..weil trinknahrung nur dann verschreibungspflichtig ist, wenn es bei einer PEG verwendet wird. Will sagen ist grundsätzlich frei verkäuflich. Wir hatten das Problem das Zeug eben nicht verschrieben bekommen zu haben weil meine mutter noch schlucken kann..aber schlecht.
    HINWEIS: Geh mal auf ne onlineapotheke und prüfe was die ohne rezept anbieten? Ist Deine Nahrung dabei sollte es gehen.. frage ist was sagt e-bay dazu? sonst versemmele es hier? Oder verschenke es..ist es haltbar?

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für Deine Antwort. Wir haben es selbst in der Apotheke und einmal im Sanitätshaus gekauft (ohne Rezept), insgesamt waren es fast 100 Euro. Wie lange es noch haltbar ist, weiß ich gerade nicht, weil der Karton bei meinen Eltern steht, aber wir haben es vor gerade mal drei Wochen gekauft, also denke ich mal, dass sich das noch eine Weile hält.

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        #4
        Da man Trinknahrung ja auch ohne Rezept selber kaufen kann dürfte das verkaufen bei Ebay keine Probleme geben.

        Um Dich aber abzusichern würde ich schon vermekren, daß diese unter medizinische Kontrolle zur verwenden ist. So steht es bei meinen Fresubin drauf.

        Gruß Ramona
        Meine Vorstellung:
        http://www.dgm.org/dgm-forum/showthread.php?t=5337+

        Mein Blog: Ernährung bei Schluckstörung:
        http://ramona72.blog.de

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