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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

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Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

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Bereitschaftspause - bei 24h Beatmung?

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    Bereitschaftspause - bei 24h Beatmung?

    Bereitschaftspausen: 11-11.30Uhr; 23-23.30 Uhr und 3.30 - 4.30 Uhr;

    habe ich auf dem "Einsatzplan" zufällig gefunden.

    Man sei gesetzlich dazu verpflichtet hieß es auf Anfrage.
    Wer kennt das von euch?

    wennes

    #2
    Gesetlich vorgeschriebene Bereitschaftspausen kann ich mir bei 24-Stunden Beatmung überhaupt nicht vorstellen. Das wäre geradezu widersinnig. Mein Mann ist seit 4 Jahren tracheotomiert. Wir haben einen hervorragenden, hochprofessionellen Intensivpflegedienst. Der erlaubt seinen Mitarbeitern nicht einmal,meinen Mann kurz zum Umparken des Autos zu verlassen, auch dann nicht, wenn ich in der Zeit bei meinem Mann bin. Die Mitarbeiter haben absolute Anwesenheitspflicht. Pausen werden dabei nur nur eingelegt, wenn die Situation es zulässt. Wenn bei 24-Stunden Heimbeatmung Bereitschaftspausen zulässig wären, hätten die Gerichte nicht entschieden, dass während der Grundpflege von den Kassen keine Abzüge für Beatmungsdienste gemacht werden können. Laut Gerichtsentscheid müssen die Kassen bei 24-Stundenbeatmung auch eine 24-Stunden-Beatmungspflege finanzieren.
    Margit

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      #3
      Pausen sind nach dem Arbeitsgesetz vorgeschrieben, da gibt es auch für PflegerInnen keine Ausnahme.
      Um die Versorgung auch in der Pause sicherzustellen gibt es "Bereitschafts"-Pausen.
      Das heißt das in dieser Zeit das Pflegepersonal keine Arbeiten der Standardpflege leisten muss. Die PflegerInnen müssen aber für unaufschiebbare, lebenserhaltende Maßnahmen in Bereitschaft sein, was bei Bestmeten sicher auch in denPausen die Anwesenheit am Arbeitsplatz erfordert.
      It's a terrible knowing what this world is about

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        #4
        Halo Klaus,
        Pausen hat unser Pflegedienst selbstverständlich. ich hatte das Wort "Bereitschaftspause" fälschlicherweise so verstanden, dass damit eine Pause von der Bereitschaft gemeint ist.
        Margit

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          #5
          Hallo,
          natürlich steht jedem Pfleger eine Pause zu. Bei mir war es so zum Beispiel, dass sie um halb 9 und um 15:00 Uhr Pause gemacht haben, mal abgesehen von der Zeit die wo es nichts zu tun gab bei mir und das war mitunter eine Stunde durchgehend.
          Vor der Pause wurde natürlich alles klar gemacht, Inhalation, Cough Assist und absaugen und die Pause war natürlich in Hörweite von mir und zum rauchen haben sie den Empfänger vom Näherungssensor mitgenommen.
          Ich würde die Pausen genau besprechen und es nicht so thematisieren. Jeder Pfleger sollte eigentlich wissen, dass er einen Beatmungspatienten nicht ohne Aufsicht lassen darf und vor allem zahlt die Krankenkasse auch dafür.
          Gruß Wolfgang
          Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
          Thomas Carlyle


          Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
          Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

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            #6
            Margit schrieb: .........Wenn bei 24-Stunden Heimbeatmung Bereitschaftspausen zulässig wären, hätten die Gerichte nicht entschieden, dass während der Grundpflege von den Kassen keine Abzüge für Beatmungsdienste gemacht werden können. Laut Gerichtsentscheid müssen die Kassen bei 24-Stundenbeatmung auch eine 24-Stunden-Beatmungspflege finanzieren...............

            Laut Gerichtsentscheid des Bundessozialgerichtes Kassel ( BSG · Urteil vom 17. Juni 2010 · Az. B 3 KR 7/09 R)
            werden von den 24 Stunden Intensivpflege / häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege nach einem genau festgelegten Berechnungsschema hälftige Zeiten der Grundpflege (seit 2017 pauschal stunden-/minutenmäßig von den Pflegekassen festgelegt) abgezogen.
            Diese Zeiten sind der Pflegekasse zuzurechnen und entweder von der Familie aufzubringen oder vom Pflegedienst als Grundpflege abzurechnen (wobei dann meist das Geld bei hohem Pflegegrad nicht ausreichend ist und die Familie bzw. das Sozialamt dazuzahlen müssen.


            Pausezeiten der Pflegekräfte:
            In 2016 hatte ich ebenso dieses Thema hier angeschrieben. Meine Recherchen ergaben, dass die Pflegekräfte dann Pausen einlegen können - nur zum Essen und Trinken - jederzeit, aber ohne den Patienten zu verlassen, sondern immer dabei in Bereitschaft zu bleiben.
            Die Pflegekräfte bekommen ja jede Minute ihres Dienstes bezahlt. Es rechnet jede Minute als Arbeitszeit und dies auch bei 12 Stunden - Schichten.
            Wenn eine Pflegekraft zum Rauchen den Patienten verlässt - was i.P. nicht zulässig ist - und der Patient dies genehmigt resp. akzeptiert, dann übernimmt die Pflegekraft die volle Verantwortung rechtlicherseits im Falle eines Unglückes!! Diese Verantwortung übernimmt dann nicht der Pflegedienst.
            Zuletzt geändert von Skyline; 11.08.2017, 16:23.

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              #7
              Das ist nur eine Arbeitsrechtliche Absicherung des Pflegedienstes, weil formal bestimmte Längen der Pausen einzuhalten sind und die Pausen nach einer Länge der Arbeitszeit (nach 6 Stunden mindestens eine Pause von 30 Min.) einzuhalten sind.
              Ob das dann in der Realität genauso fest eingehalten wird steht auf einem anderen Blatt.
              Da der/die PflegerIn in der Pause in Bereitschaft ist wird das auch als Arbeitszeit bezahlt.
              It's a terrible knowing what this world is about

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                #8
                Dies ist zwar nicht Wennes Thema der Pausenzeiten - aber dennoch für Interessierte und Margit der Nachtrag:

                Ein anderes Gerichtsurteil sagt aber aus, dass wenn der betroffene Versicherte / Erkrankte das Pflegegeld voll erhält bei 100% eigener Durchführung der Grundpflege durch eine von ihm eingesetzte Person z.B. Ehepartner, dass dann die Krankenkassen auch 24 Stunden Intensivpflege übernehmen müssen.

                Wie das gehandhabt wird, wenn die Grundpflege aufgeteilt wird zw. Pflegedienst und Familie, das ist nicht beschrieben.

                Aber in der Praxis hat sich gezeigt, dass z.B. die AOKs genau dieses Urteil nicht anerkennen und immer - auch bei selbst übernommener Grundpflege - die Intensivpflegestunden reduzieren.

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