Welchen Krankheitsverlauf beobachtet ihr? Empfindet ihr den Verlauf eher langsam oder schnell? Wie lange hat es gedauert, bis ihr einen Rollstuhl nutzen musstet? ...
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Liebe Forumsnutzer,
gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.
Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.
Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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Ich habe mich gegen einen Rollstuhl lange Zeit gewährt, es wurde immer gesagt, dass wenn man einmal drin sitzt, dann sitzt man immer nur und die Muskeln verkommen. Leider habe ich so lange gewartet, denn jetzt Wo ich ihn dringend bräuchte merke ich wie lange es braucht bis er bewilligt wird. Kann noch Monate dauern wurde mir gesagt.
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[QUOTE=Louislouis;n160734]... Kann noch Monate dauern wurde mir gesagt.[/QUOTE]
Wer sagt denn sowas? Oder bist Du schon im Widerspruchsverfahren?
Kann maximal 4 Monate bis zum Bescheid dauern.
Achte auf die Fristen! Wenn die vom Träger versäumt werden ist der sowieso bewilligt. Ist mir schon 2 mal passiert, sogar beim selben Sachbearbeiter.
Grundsätzlich sollte man mit chronischen schweren Erkrankungen eine Rechtsschutzversicherung [B]mit Sozial- und Verwaltungsrecht [/B]abschließen.
Hilfsmittel immer schon beantragen, wenn die Notwendigkeit absehbar wird (man muss sie ja nicht gleich benutzen) und nicht warten bis es nicht mehr ohne geht.
S. z.B. § 8 SGB IX:
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die Gründe hierfür schriftlich mit (begründete Mitteilung).
(2) In der begründeten Mitteilung ist auf den Tag genau zu bestimmen, bis wann über den Antrag entschieden wird. In der begründeten Mitteilung kann der leistende Rehabilitationsträger die Frist von zwei Monaten nach Absatz 1 nur in folgendem Umfang verlängern: 1. um bis zu zwei Wochen zur Beauftragung eines Sachverständigen für die Begutachtung infolge einer nachweislich beschränkten Verfügbarkeit geeigneter Sachverständiger, 2. um bis zu vier Wochen, soweit von dem Sachverständigen die Notwendigkeit für einen solchen Zeitraum der Begutachtung schriftlich bestätigt wurde und 3. für die Dauer einer fehlenden Mitwirkung der Leistungsberechtigten, wenn und soweit den Leistungsberechtigten nach § 66 Absatz 3 des Ersten Buches schriftlich eine angemessene Frist zur Mitwirkung gesetzt wurde.
(3) Erfolgt keine begründete Mitteilung, gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Die beantragte Leistung gilt auch dann als genehmigt, wenn der in der Mitteilung bestimmte Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ohne weitere begründete Mitteilung des Rehabilitationsträgers abgelaufen ist.
[B]Für die Fristwahrung reicht nicht das Datum auf dem Bescheid.[U] Der Bescheid muss auch in der Frist wirksam werden.[/U][/B] Das wird er erst mit Zustellung oder 3 Tage nach Postversand (Poststempel, also Briefumschlag aufbewahren))Zuletzt geändert von KlausB; 19.08.2020, 17:24.It's a terrible knowing what this world is about
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Die Wartezeit beträgt meist 6 Monate.
Tarife mit Sozial- und Verwaltungsrecht bieten eigendlich alle Versicherer an. Man muss sich aber informieren, welche Leistungen abgedeckt sind. Häufig ist das vorgerichtliche Verfahren (Anwaltbriefe vor dem Gerichtsverfahren, Widerspruchsverfahren) nicht abgedeckt.
Ob Du eine Versicherung für das Gerichtsverfahren überhaupt brauchst hängt von Deinem Einkommen ab. Bei geringem Einkommen werden die Kosten, auch für Deinen Anwalt über die Prozesskostenhilfe sowieso übernommen.
Andererseits brauchst Du für die 1. Instanz eigentlich auch keinen Anwalt (ist nur bequemer). Gerichtskosten fallen da nicht an und wenn Du Dir nicht zutraust selber einen Antrag an das Gericht bzu schreiben, kannst Du die Klage auch mündlich einreichen. Dazu gehst Du einfach zur Gesc häftsstelle des Gerichts, schilderst den Fall und sagst warum Du Deine Rechte verletzt siehst und machst deutlich, dass Du dringend eine brauchst (einstweilige Anordnung). Die formulieren dann für Dich die Klage. Das habe ich auch schonmal gemacht.
Wenn Du weitere Fragen hast, frage mich einfach.
Wann hast Du den Antrag gestellt? Wann hast Du einen schriftlichen Bescheid oder eine Mitteilung bekommen bis wann über über den Antrag entschieden sein wird? Hat man von Dir weitere Unterlagen angefordert?It's a terrible knowing what this world is about
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Hallo Stenergo, habe gerade erst deine Meldung gesehen, das Forum System hat mir nichts gemeldet und als ich auf die Suche ging warum alle Teilnehmer so ruhig sind, konnte ich dein Beitrag nicht finden!!
Zum Glück habe ich keine nennenswerte Probleme mit den Fingern, aber das Sitzen am PC macht auch mir zunehmend Probleme. Aufgaben die ich zu Hause zu erledigen habe werden Häppchenweise gemacht, dazwischen muss ich mich hinsetzen, aber nach einer Weile traue ich mich nicht mehr weil ich weiß dass ich danach kaum weitermachen kann! Mein Spruch: Bloß nicht hinsetzen!
Abends sitze ich mit einem Heizkissen, sonst wie du auch, dem Körper gönnen was er braucht.
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