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Okulopharyngeale Muskeldystrophie OPMD

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    Okulopharyngeale Muskeldystrophie OPMD


    Oh, ich war zuvor im falschen Unterforum!

    Hallo Forumsmitglieder,

    nach einer etwas längeren Odyssee von Untersuchungen habe ich dann über eine humangenetische Untersuchung den Befund der OPMD-Erkrankung in 2019 bestätigt bekommen.

    Allerdings hatte ich schon zuvor längere Beschwerden und auch Beobachtungen zu meinen Beschwerden gemacht. Die Erkenntnis das es sich um eine Erberkrankung handeln könnte kam mir davor gar nicht in den Sinn.

    Nun verschlechtert sich mein Zustand auch mit zunehmenden Alter. Die Sehkraft hat sehr stark nachgelassen und die Schluckbeschwerden haben sich auch verschlechtert.

    Medizinisch ist da noch kein "Kraut" zu entdeckt.

    Nun stellt sich mir auch die Frage, ob jemand Kenntnis darüber hat, ob diese Muskelerkrankung auch als Behinderung anerkannt ist. Ich habe noch nichts darüber im Netz gefunden, und in Anbetracht meines Alters (62,5 Jahre) würde ich mit einer Anerkennung der Schwerbehinderung etwas früher in den Ruhestand gehen wollen.

    Wer hat Erfahrung oder Informationen.

    Viele Grüße
    Heribert



    Danke an Klaus, der mich mit nachfolgender Antwort auch darauf aufmerksam gemacht hat-.


    Für die Anerkennung als Schwerbehinderung ist nicht ausschlaggebend ob Du eine Erkrankung hast oder wie die heißt.
    Einzig ausschlaggebend ist, ob Du durch irgendeine Erkrankung körperlich (oder psychisch) eingeschränkt bist.

    Wenn Dich die OPMD körperlich beeinträchtigt bist wird das selbstverständlich als Behinderung anerkannt.

    Abzugsfrei wegen Schwerbehinderung früher in Rente zu gehen geht leider nicht mehr.

    Wenn Du 45 Jahre voll hast kannst Du aber die Rente für besonders langjährig Beschäftigte in Anspruch nehmen. Achte aber darauf welche Auswirkungen das auf private/betriebliche Zusatzrenten hat.

    Du bist aber im falsche Unterforum. Das gehört in das Forum "Muskeldystrophien".



    Man bestreite keines Menschen Meinung; sondern bedenke, daß wenn man alle Absurditäten, die er glaubt, ihm ausreden wollte, man Methusalems Alter erreichen könnte, ohne damit fertig zu werden.
    (Arthur Schopenhauer)

    #2
    Ich bin auch 62 Jahre alt und kann nach Auskunft der Rentenversicherung mit 64 ohne Abzug in Rente gehen. Ich habe 50% Schwerbehinderung und habe keine 45 Jahre.

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      #3
      Du solltest einen Termin bei der Rentenversicherung machen und Dir eine verbindlich Auskunft geben lassen über alle Möglichkeiten des Renteneintritts und die finanziellen Auswirkungen. Du kannst Dir das dann auch hypothetisch ausrechnen lassen wie es wäre, wenn Du chwerbehindert wärst. Das sollte man in Deinem Alter sowieso tun.

      Aber auf jeden Fall einen Antrag auf einen Behindertenausweis stellen. Ich weiß ja nicht wie stark Du beeinträchtigt bist, aber relevant für die Rente ist das nur, wenn Du mindestens 50 % bekommst. Meistens bekommt man die erstmal nicht. Dann aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Häufig klappt das dann.
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        #4
        Hallo Zusammen,

        danke für die netten Antworten.

        Aber genau diese Punkte, die Klaus erwähnt sind schon abgearbeitet.

        1. Beratung bei der Rentenversicherung.
        Hier habe ich sogar noch über eine zurückliegende Arbeitslosigkeit zwischen Schule und neuer Arbeitsstätte vor 1982 eine Kontokorrektur erreicht.

        2. Einen Antrag auf Schwerbehinderung habe ich auch schon vor ca. 4 Monaten gestellt. Dieser ist noch in dem Beantragungsstatus.

        Eine Sachstandsabfrage von letzter Woche, besagt das gerade die letzten Befunde aus den mediz. Untersuchungen angefordert werden.

        Hintergrund sind auch die verschlechterte Sehkraft, die zu einer Untersuchung in einer Augenklinik geführt haben.

        Resultat: Durch die OPMD sind meine Augenlieder schwach, das Sehfeld ist eingeschränkt und die Sehkraft hat sich stark verringert.. Nun ist ein Fahrverbot fürs Autofahren empfohlen.

        Da ich auch an einem Bildschirmarbeitsplatz tätig bin, bin ich nun gezwungen auch hier Abhilfe einzufordern.

        Das ist ganz grob die Umschreibung des momentanen Zustands, abgesehen von den Schluckbeschwerden durch die OPMD.

        Viele Grüße
        Heribert

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          #5
          Zitat von Heribert Beitrag anzeigen
          .... Nun ist ein Fahrverbot fürs Autofahren empfohlen....
          Ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis, kann nur die Straßenverkehrsbehörde und kann es dann tun, wenn sie Anlass hat an Deiner Fahreignung zu Zweifeln (oder die Polizei bei Gefahr im Verzug). Sie kann dann ein Gutachten verlangen und auf der Grundlage den Führerschein entziehen.

          Wenn ein Arzt Dir sagt, dass Du so nicht Autofahren kannst und Du davon ausgehen musst, dass das zutrifft ist Deine Fahrerlaubnis ohnehin automatisch erloschen obwohl der Führerschein gültig bleibt.

          Wenn Du so fahren würdest, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das gilt übrigens auch, wenn man nur vorübergehend gesundheitlich soweit beeinträchtig ist, dass das sichere Führen eines Kfz nicht gewährleistet ist (z.B. durch Medis, akute Erkrankung, hohes Fieber etc.).

          Mit den 50 % Behinderung sehe ich das aber noch nicht. Mal sehen was das Versorgungsamt sagt. Wenn das keine 50 werden lege auf jeden Fall Widerspruch innerhalb eines Monats ein. Einen Neufeststellung beantragen oder einen Verschlimmerungsantrag stellen kannst Du dann nämlich lange Zeit nicht. Auf den Irrglauben ist schon so mancher reingefallen.
          Zuletzt geändert von KlausB; 28.02.2020, 18:29.
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