Hallo Heike,
wenn Du Rente beziehst, ist die Krankenkasse für gewöhnlich der Kostenträger einer Reha- Maßnahme. Die lassen sich für gewöhnlich strikt nur alle 4 Jahre darauf ein. Anders wäre es, wenn Du zB noch teilzeit arbeitest, also kein Rentenbezieher wärst. Der Rentenversicherer lässt sich durchaus auch darauf ein, dich vor Ablauf von 4 Jahren wieder in die Reha zu schicken. Reha vor Rente ist ja der Leitspruch. Aber das folgt natürlich auch nur einer Kostenüberlegung.
Hallo Anke,
musst Du vom Arzt ändern lassen, wenn Du weiterhin zweimal gehen möchtest. Vielleicht war es nur ein Tippfehler. Kann mal passieren. Frage in der Praxis nach. Bespreche dasvorher aber mit deinem Physio. Der wird wissen, was nun zu machen ist.
Hallo north-sea,
da würde ich mal die Therapeuten fragen, was die da so rumrechnen und wie sich das erklärt.
Wir (Logopäden) haben das manchmal gemacht, wenn die Therapieeinheit zB mit 45 Minuten angegeben war, wir aber bei von mir aus 3 Therapieeinheiten 60 Minuten da waren. Dann haben wir uns (nach Absprache mit dem Patienten!) eine Einheit mehr unterschreiben lassen. Ist aber strikt verboten! Nun ja, für einen Therapieerfolg ist die Zeitvorgabe manchmal hinderlich.
In der Physiotherapie sind die Zeitvorgaben meistens bei 30 Minuten pro Therapieeinheit. Sie können aber auch vom Arzt auf 45 oder 60 Minuten hochgesetzt werden. Die Zeitangabe sollte eigentlich auf der Verordnung unter "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" eingetragen sein. Manchmal finden sich dort auch Angaben wie 20 Minuten. Das ist dann nochmal mit der Arztpraxis zu klären, was in 20 Minuten erreicht werden soll.
PNF ist eine Abkürzung für eine bestimmte Therapiemethode (Progressive Neuromuskuläre Fazilitation) und ist insofern kein Indikationsschlüssel.
Es gibt aber PN a/b/c als Indikationsschlüssel. das bezieht sich auf eine Schädigung der peripheren Nerven. ZB bei Polyneurithis. Kannst Du hier nachlesen: http://www.heilmittelkatalog.de/physio/pn.htm
Ich hoffe, ich konnte euch irgendwie weiterhelfen.
Liebe Grüße
Guido
wenn Du Rente beziehst, ist die Krankenkasse für gewöhnlich der Kostenträger einer Reha- Maßnahme. Die lassen sich für gewöhnlich strikt nur alle 4 Jahre darauf ein. Anders wäre es, wenn Du zB noch teilzeit arbeitest, also kein Rentenbezieher wärst. Der Rentenversicherer lässt sich durchaus auch darauf ein, dich vor Ablauf von 4 Jahren wieder in die Reha zu schicken. Reha vor Rente ist ja der Leitspruch. Aber das folgt natürlich auch nur einer Kostenüberlegung.
Hallo Anke,
musst Du vom Arzt ändern lassen, wenn Du weiterhin zweimal gehen möchtest. Vielleicht war es nur ein Tippfehler. Kann mal passieren. Frage in der Praxis nach. Bespreche dasvorher aber mit deinem Physio. Der wird wissen, was nun zu machen ist.
Hallo north-sea,
da würde ich mal die Therapeuten fragen, was die da so rumrechnen und wie sich das erklärt.
Wir (Logopäden) haben das manchmal gemacht, wenn die Therapieeinheit zB mit 45 Minuten angegeben war, wir aber bei von mir aus 3 Therapieeinheiten 60 Minuten da waren. Dann haben wir uns (nach Absprache mit dem Patienten!) eine Einheit mehr unterschreiben lassen. Ist aber strikt verboten! Nun ja, für einen Therapieerfolg ist die Zeitvorgabe manchmal hinderlich.
In der Physiotherapie sind die Zeitvorgaben meistens bei 30 Minuten pro Therapieeinheit. Sie können aber auch vom Arzt auf 45 oder 60 Minuten hochgesetzt werden. Die Zeitangabe sollte eigentlich auf der Verordnung unter "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" eingetragen sein. Manchmal finden sich dort auch Angaben wie 20 Minuten. Das ist dann nochmal mit der Arztpraxis zu klären, was in 20 Minuten erreicht werden soll.
PNF ist eine Abkürzung für eine bestimmte Therapiemethode (Progressive Neuromuskuläre Fazilitation) und ist insofern kein Indikationsschlüssel.
Es gibt aber PN a/b/c als Indikationsschlüssel. das bezieht sich auf eine Schädigung der peripheren Nerven. ZB bei Polyneurithis. Kannst Du hier nachlesen: http://www.heilmittelkatalog.de/physio/pn.htm
Ich hoffe, ich konnte euch irgendwie weiterhelfen.
Liebe Grüße
Guido
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