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Bin Stocksauer

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    Bin Stocksauer

    Hallo,
    ich muss bei Euch meinen Frust loswerden...
    Mir wurde Anfang März meine Geldbörse gestohlen. Das war eine ganz blöde Situation mit Gedrängel an der Kasse und Ärger mit dem immer im Weg seienden Gehstock. Natürlich war alles weg: Geldkarten, Schwerbehinderenausweis, KKKarten, Bahnkart und Perso und Führerschein. Nach dem sperren der Karten bin ichin Bürgerbüro um neue Papiere zu bekommen. Laut Internet ist der Verluste bei Diebstahl ein sogenannter Notfall. normalerweise braucht man einen Termin und der war erst 2 Wochen später frühestens zu bekommen. Aber ich war ja ein Notfall. Den Lift ins Bürgerburo kann ich alleine betätigen, dann der EuroWCSchlüssel passte. Dort Riesen Andrang. Dank Rolli habe ich ja immer einen Sitzplatz. Ich konnte einen vorläufigen Perso bekommen. Für den Führerschein brauche ich die "Abschrift der Karteikarte" von der Behrde die den Führerschein damals ausgestellt hatte (das ist 500 km weit weg). Für den neuen Führerschein muss ich 70 € zahlen oder ich erstatte bei der Polizei Anzeige dann kostet es "nur" 40 €. Ich habe dann gefragt, ob das Polizeirevier denn berrierefrei sei. Meine Sachbearbeiterin erkundigte sich bei ihrem Kollegen der gerade zwei Polizisten bei sich hatte. Dieser Kollege fragt "Was ist das, barrierefrei?. Das ist doch nicht zu glauben oder? Der plizist war so freundlich und kam mir rüber. Da keines der Polizeireviere barrierefrei ist, hat er die Anzeige dort an Ort und Stelle aufgenommen und mir dei Unterlagen dann zugeschickt. Total nett.
    Aber das war nicht der Grund warum ich so sauer bin.
    Heute hatte ich den Termin um den Frühersein und den Perso (ich hatte damals nur den Vorläufigen bekommen, da ich nicht genug Geld für den "normalen" hatte, war ja gestohlen worden...) zu beantragen. Perso war kein Problem, allerdings meinte die Sachbearbeiterin, dass das eigentlich gar nicht geht. Also einen Vorläufigen ohne Beantragung eines neuen zu bekommen. War aber so, und woher soll ich das wissen. Aber dann kam der Hammer: Es waren alle Unterlagen für den Führerschein da aber sie meinte, ich sei ja im Rollstuhl gekommen und ich brauch ein verkehrsärztliches Gutachten ob ich ein Fahrzeug überhaupt führen kann. Dazu muss man wissen, dass ich den Rollstuhl habe, um lange Stecken nicht laufen zu müssen, da die Muskeln, die ich zum Laufen benötige schwach sind, aber nich die, die ich zum autofahren brauche. ich fahre ja auch noch Fahrrad, was manche mensche sehr sletsam finden. ich bin damit nicht schnell und fahre auch keine langen Strecken aber es geht besser als Autofahren. Das habe ich der Frau auch gesagt. Sie hat versucht ihre Chefin zu erreichen aber da war sie erfolglos. Sie hat mir dann eine Liste der Verkehrsmediziner in Hessen gegeben und für mich alle Neurologen angestichen (als ob ich nicht lesen knnte...). Koischerweise hat mir das die Sachbearbeiterin bei meinem ersten Termin (der "Notfall") nicht gesagt. Und da war ich auch mit dem Rolli da. Also konne ich heute den Führerschein nicht beantragen. In unererem Ort gibt es einen verkehrrsmedizinischen Neurologen (Es darf nicht der behandelnde Arzt sein!). Das war ganz in der Nähe also bin ich da gleich hin. Ich habe jetzt nächsten Donnerstag einen Termin. die Kosten für das Gutachten muss ich aus eigener Tasche bezahlen Und das sind, haltet Euch fest 416,50 €!!!
    Ich war und bin ziemlich geschockt. Ich finde es ist ist pure Schikane. Erst brauche ich von der KK eine ärztliche Bescheinigug das ich mich mit dem Rolli im Straßenverkehr "ordentlich" benehme (Die war dann mit meinem Führerschein zufrieden) und jetzt bekomme ich Probleme einen neuen zu bekommen! Verkehrte Welt.
    Und wie ich gerade schon dabei war, bin ich noch ins Rathaus gefahren und habe nachfragen wollen. Warum ich keine Parkerleichterung und erst recht keinen blauen Parkausweis bekomme. Das wurde abgelehnt weil ich kein aG sondern nur G im Schwerbehindertenausweis habe. Aber wenn schon bezweifelt wird, das ich überhaupt Auto fahren kann, dann müsste doch so ein Ausweis erstrecht drin sein. Besonders wenn ich manche mit den bleuen ausweis aus dem Auto springen sehe... Ganz zu schweigen von gesunden Angehörigen, die behaupten, sie dürfen dort stehen wenn sie etwas für den Ausweisinhaber erledigen müssen (sie dürfen nicht da stehen, nur wenn der Behinderte dabei ist!!!). Die zuständige Frau ist nicht da gewesen.
    Also ich bin immernoch fertig. 416,50€ . Und das nur, weil ich meinen Führerschein verlohren habe. Und dazu noch die Ungewissheit was dieses Gutachten dann sagt. Bisdahin darf ich weiterhin autofahren. Denn ich brauche den Führerschein nicht dabeihaben, denn ich habe ja eine Fahrerlaubnis und das kann die Polizei leicht nachprüfen...
    Danke für "zulesen"
    Süppengrün
    P.S. ich wollte euch nochmal daran erinnern: Für alle von der KK erhaltenen Hilfskmittel die Strom verbrauchen, muss die KK auf Antrag die Stomkosten übernehmen. ich bekam jetzt rückwirkend für 2015 von der KK 50 €!

    #2
    Hallo Suppengrün,

    ich kann Deine Empörung voll und ganz verstehen!
    Dennoch bin ich gerade beim Thema Fahrerlaubnis immer ein wenig zwiespältig. Ich selbst fahre nicht mehr, weil ich nicht zu 100% sicher sein kann, dass nicht ausgerechnet bei einer erforderlichen Vollbremsung meine Muskeln blockieren. Darüber bin ich total geknickt, weil mir wahnsinnig viel dadurch verloren geht, aber sicher ist sicher. Theoretisch würde mir ein kräftesparender Fahrzeugumbau helfen, aber das ist mir leider zu teuer.

    Ich plädiere schon lange dafür, dass es für jeden Führerscheininhaber alle 2 Jahre eine verkehrsmedizinische Untersuchung geben sollte. Es gibt so viele Autofahrer, die das eigentlich gar nicht mehr sollten. Es kann sich bei jedem, nicht nur bei ganz Alten, so viel ändern. Sehbehinderungen, Muskelschwächen, Depressionen, Medikamente, Alkoholismus und so viel mehr. Wenn ich manchmal sehe, was für alte und kranke Leute aus den Autos steigen, stellen sich mir die Haare auf.
    Und wenn Du dort mit dem Rolli ankommst, ist es eigentlich schon richtig mitgedacht von der Sachbearbeiterin.

    An Deiner Stelle würde ich mich schlau machen, ob Du nicht kostenlos an diese Tauglichkeitsprüfung kommen kannst. Kraftmessung beim Amtsarzt z.B.? Oder eine Bescheinigung, dass Dein Auto sehr kräftesparend bedienbar ist...?

    Liebe Grüße
    Marlie
    Zuletzt geändert von Marlie; 05.04.2016, 18:04.

    Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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      #3
      Hast Du das mit dem Führerschein schriftlich bekommen.
      In welchem Bundesland lebst Du denn?
      Wo kann denn ein Bürgerbüro die Fahrerlaubnis entziehen? Nichts anderes ist doch die Weigerung einen Führerschein auszustellen. Die sind doch gar nicht dafür zuständig.
      Wenn sie es tatsächlich wären, dann darfst Du von sofort an kein Auto mehr fahren. Bei der nächsten Verkehrskontrolle würde die Polizei bei der Nachfrage dann sofort feststellen, dass Du keine Fahrerlaubnis hast und dann hast Du wirklich die A..karte.

      Zuständig für den Führerschein ist doch die Strassenverkehrsbehörde und nicht irgendein Bürgerbüro.
      Das Bürgerbüro könnte höchstens einen Hinweis an die Strassenverkehrsbehörde geben. Die können von Dir dann ein Gutachten verlangen. Das geht aber nur durch einen schriftlichen Verwaltungsakt.
      Das ist die einzige Stelle, die Dir den Führerschein entziehen kann, also die Ausstellung eines Ersatzführerscheins verweigern kann.
      Da bei Dir offensichtlich nicht Gefahr im Verzuge ist, kann Dir auch nicht der Führerschein ohne Gerichtsbeschluss entzogen werden.
      Wenn Du ein negatives Gutachten bekommst kann Dir die Fahrerlaubnis allerdings auch ohne Gerichtsbeschluss entzogen werden.
      von den Kosten her klingt das nach einer sogenannten MPU. Im Zusammenhang mit einer Behinderung reicht aber normalerweise ein Attest des Hausarztes. Für eine komplette MPU liegt bei Dir aber wohl kein Grund vor und das Gutachten muss auch nicht durch einen Neurologen erstellt werden. Die Strassenverkehrsbehörde muss auch eine genaue Fragestellung an den Gutachter geben.
      Hat Du die Möglichkeit Dich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen?
      Wenn Du das Gutachten machen lässt, dann lasse es nicht direkt an die Behörde schicken. Lasse es nur an Dich persönlich schicken. Du bist nämlich nicht verpflichtet ein negatives Gutachten bei der Behörde vorzulegen.
      It's a terrible knowing what this world is about

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        #4
        Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
        Hast Du das mit dem Führerschein schriftlich bekommen.
        In welchem Bundesland lebst Du denn?
        Wo kann denn ein Bürgerbüro die Fahrerlaubnis entziehen? Nichts anderes ist doch die Weigerung einen Führerschein auszustellen. Die sind doch gar nicht dafür zuständig.
        Wenn sie es tatsächlich wären, dann darfst Du von sofort an kein Auto mehr fahren. Bei der nächsten Verkehrskontrolle würde die Polizei bei der Nachfrage dann sofort feststellen, dass Du keine Fahrerlaubnis hast und dann hast Du wirklich die A..karte.

        Zuständig für den Führerschein ist doch die Strassenverkehrsbehörde und nicht irgendein Bürgerbüro.
        Das Bürgerbüro könnte höchstens einen Hinweis an die Strassenverkehrsbehörde geben. Die können von Dir dann ein Gutachten verlangen. Das geht aber nur durch einen schriftlichen Verwaltungsakt.
        Das ist die einzige Stelle, die Dir den Führerschein entziehen kann, also die Ausstellung eines Ersatzführerscheins verweigern kann.
        Da bei Dir offensichtlich nicht Gefahr im Verzuge ist, kann Dir auch nicht der Führerschein ohne Gerichtsbeschluss entzogen werden.
        Wenn Du ein negatives Gutachten bekommst kann Dir die Fahrerlaubnis allerdings auch ohne Gerichtsbeschluss entzogen werden.
        von den Kosten her klingt das nach einer sogenannten MPU. Im Zusammenhang mit einer Behinderung reicht aber normalerweise ein Attest des Hausarztes. Für eine komplette MPU liegt bei Dir aber wohl kein Grund vor und das Gutachten muss auch nicht durch einen Neurologen erstellt werden. Die Strassenverkehrsbehörde muss auch eine genaue Fragestellung an den Gutachter geben.
        Hat Du die Möglichkeit Dich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen?
        Wenn Du das Gutachten machen lässt, dann lasse es nicht direkt an die Behörde schicken. Lasse es nur an Dich persönlich schicken. Du bist nämlich nicht verpflichtet ein negatives Gutachten bei der Behörde vorzulegen.

        Wo haben in Österreich spezielle behinderten Vereine, die bei sowas helfen.
        Vl. Gibt es in deiner Nähe auch einen?
        LG
        Marlies

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          #5
          Du solltest auf jeden Fall Versuchen um solch ein umfangreiches Gutachten herumzukommen. Sonst kann es Dir auch passieren, dass Du das zukünftig regelmäßig machen musst.
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            #6
            Hallo Marlie,
            Angst, dass die Beine blockieren können habe ich gar nicht. Der Hauptgrund, warum ich keine langen Stecken laufen kann, und waum ich einen Rolli habe ist die Beckeninstabilität, die dann Rückenschmerzen durch die Schwäche der Muskulatur auslöst. Seit einem Jahr habe ich auch einen Automatikwagen. Das macht alles doch einfacher, da ich nicht mehr kuppeln brauche.

            Hallo Klaus
            ich lebe in Hessen und meinen Führerschein habe ich vor 27 Jahren in Bremen gemacht. Der Fürherschein ist mir auch nicht entzogen worden. Das Bürgerbüro wollte nur keinen neuen ausstellen nachdem mein alter ja gestohlen wurde. Jetzt ist die Frage, ob ich mich an die Straßenverkehrsbehrde wenden sollte. Besteht da nicht die Gefahr, dass das ganze dann nicht amtlich wird? NAch einer Akte hat die Ärztin auch gefragt. Die habe ich aber nicht. Also wäre vielleicht erstmal eine Nachfrage beim Bürgerbüro sinnvoll (das aber telefonisch und nicht persönlich...)

            Hallo Marlies,
            ich mit Mitglied bei der DGM und werde dort auch nochmal nachfragen. Danke für den Tipp.

            Interessant ist in diesem Fall der Artikel von Dr Schröter im Muskelreport. Er ist ja auch Verkehrsmediziner. Mit einem Gutachten ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite falls mal ein Unfall passiert und dann als mitschuldig gesehen wird. Das Problem ist ja, dass in der Bevöllkerung die Meinung vorherscht, Roll gleich nicht mehr gehen können, Querschintsgelähmt zu sein. Dass das falsch ist, wissen wir ja. Außerdem ist die Varianz der DM1 so groß (das wurde beim Diagnosetreffen der DGM letzes Jahr ja auch wieder ganz deutlich), dass eigentlich kein Arzte der mich nicht kennt, meine Einschränkungen wirklich einordnen kann. So bewege ich mich z. B. im Haus ohne jedes Hilfsmittel und laufe auch noch Treppen (zwar nicht mehr schnell und nicht so locker vom Keller in den zweiten Stock, da ich dann meiner Grenze sehr nahe komme. Der Lauftest auf dem Laufband letzte Woche lag bei stolzen 800m. Dann wurden aber die Rückeschmerzen durch die Instabiliät des Beckens zu deutllich (siehe oben). Ich galube darum verstehe ich dass alles gar nicht so richig.
            Es war auf jeden Fall ein Fehler, mit dem Rollstuhl zum Bürgerbüro gegangen (gerollt) zu sein...
            Liebe Grüße
            Suppengrün
            Zuletzt geändert von Suppengrün; 06.04.2016, 15:23.

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              #7
              Formal ist der Führerschein in dem Moment entzogen als man die Ausstellung verweigert hat. Du darfst also eigentlich gar kein Auto mehr fahren.
              Selbst wenn Zweifel an Deiner Fahrtauglichkeit bestehen geht das nicht, man kann schlechtestenfalls eine Prüfung Deiner Fahrtauglichkeit durch ein Gutachten prüfen lassen. Es sei denn, dass das Du das selber durch Unfall, Trunkenheitsfahrt oder wiederholte Verkehrsverstöße Bewiesen hast.
              Sollte ein Gutachten angeordnet werden muss das auf jeden Fall schriftlich an Dich selber adressiert erfolgen. Gegen die Verwaltungsentscheidung hast Du dann ggfs. die Möglichkeit eines Widerspruchs und Klage.

              Liege ich richtig, dass man Dir einfach einen algemeinen Zettel mit Untersuchungsstellen in die Hand gedrückt hat? Das hätte keinerlei Rechtswirkung und wenn Du ein Gutachten machen lässt ist das freiwillig.
              Sollte das wirklich angeordnet werden musst Du auf jeden Fall vor dem Gutachtertermin Akteneinsicht nehmen um zu sehen mit welcher Fragestellung der Gutachter beauftragt wurde. Und, wie gesagt das Gutachten nie direkt an die Führerschein senden lassen, sondern Dir selber Zuschicken lassen und selber zur Führerscheinstelle schicken. Ein negativers Gutachten musst Du nicht vorlegen. Ggfs. kannst Du auch ein 2. Gutachten machen lassen.

              ich würde einfach zur Führerscheinstelle gehen (ohne Rollstuhl) und versuchen mir dort einen Führerschein ausstellen zu lassen. Schließlich brauchst Du doch den Führerschein.
              Wenn Du tatsächlich ein Gutachten lassen machen musst ist das sowieso schon amtlich. Freiwillig willst Du das Gutachten doch nicht machen lassen?

              Was im Muskelreport mag ja richtig sein, aber solch ein Gutachten würde man sich doch für den Fall der Fälle zuhause in die Schublade legen und nicht etwa bei der Führerscheinstelle abgeben. Aber es soll ja Masochisten geben.

              Außerdem ist die Frage in welchen Abständen man so ein Gutachten wiederholen sollten, da Deine Erkrankung wohl fortschreitend ist.
              Die Verantwortung, ob man Fahrtauglich ist liegt übrigens immer bei einem selber. Mit manchen Medikamenten oder nach dem Zahnarztbesuch mit Betäubungsspritze darfst Du ja auch nicht mehr fahren.
              It's a terrible knowing what this world is about

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                #8
                Hallo Klaus,
                mir wurde gar nichts in die Hand gegeben. nur eine Liste aller Verkehrsmediziner im näheren und weiteren Umkreis. Das Probelm ist, dass das Bürgerbüro für die Ausstellung der Führerscheine verantwortlich ist. Seltsamerweise war bei meinem ersten Besuch dort, der Rolli kein Thema. Nur konnte ich da keinen neuen Bekommen, weil ich durch den Diebstahl nicht genuhg Geld hatte. Daher hatte ich gesten den Termin.
                Ich habe auch diemal nachgefragt, ob ich denn weiter Autofahren kann. und dies wurde mir bestätigt, da ich ja die Fahrerlaubnis noch besitze. Es ist wirklich seltsam: ich darf fahren aber einen Füherschein bekomme ich nicht.
                Ich frage jetzt mal bei der DGM nach was die dazu sagen.
                Gruß
                Suppengrün
                Zuletzt geändert von Suppengrün; 06.04.2016, 19:24.

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                  #9
                  Zitat von Suppengrün Beitrag anzeigen
                  Hallo Marlie,
                  Angst, dass die Beine blockieren können habe ich gar nicht. Der Hauptgrund, warum ich keine langen Stecken laufen kann, und waum ich einen Rolli habe ist die Beckeninstabilität, die dann Rückenschmerzen durch die Schwäche der Muskulatur auslöst. Seit einem Jahr habe ich auch einen Automatikwagen. Das macht alles doch einfacher, da ich nicht mehr kuppeln brauche.

                  Hallo Klaus
                  ich lebe in Hessen und meinen Führerschein habe ich vor 27 Jahren in Bremen gemacht. Der Fürherschein ist mir auch nicht entzogen worden. Das Bürgerbüro wollte nur keinen neuen ausstellen nachdem mein alter ja gestohlen wurde. Jetzt ist die Frage, ob ich mich an die Straßenverkehrsbehrde wenden sollte. Besteht da nicht die Gefahr, dass das ganze dann nicht amtlich wird? NAch einer Akte hat die Ärztin auch gefragt. Die habe ich aber nicht. Also wäre vielleicht erstmal eine Nachfrage beim Bürgerbüro sinnvoll (das aber telefonisch und nicht persönlich...)

                  Hallo Marlies,
                  ich mit Mitglied bei der DGM und werde dort auch nochmal nachfragen. Danke für den Tipp.

                  Interessant ist in diesem Fall der Artikel von Dr Schröter im Muskelreport. Er ist ja auch Verkehrsmediziner. Mit einem Gutachten ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite falls mal ein Unfall passiert und dann als mitschuldig gesehen wird. Das Problem ist ja, dass in der Bevöllkerung die Meinung vorherscht, Roll gleich nicht mehr gehen können, Querschintsgelähmt zu sein. Dass das falsch ist, wissen wir ja. Außerdem ist die Varianz der DM1 so groß (das wurde beim Diagnosetreffen der DGM letzes Jahr ja auch wieder ganz deutlich), dass eigentlich kein Arzte der mich nicht kennt, meine Einschränkungen wirklich einordnen kann. So bewege ich mich z. B. im Haus ohne jedes Hilfsmittel und laufe auch noch Treppen (zwar nicht mehr schnell und nicht so locker vom Keller in den zweiten Stock, da ich dann meiner Grenze sehr nahe komme. Der Lauftest auf dem Laufband letzte Woche lag bei stolzen 800m. Dann wurden aber die Rückeschmerzen durch die Instabiliät des Beckens zu deutllich (siehe oben). Ich galube darum verstehe ich dass alles gar nicht so richig.
                  Es war auf jeden Fall ein Fehler, mit dem Rollstuhl zum Bürgerbüro gegangen (gerollt) zu sein...
                  Liebe Grüße
                  Suppengrün
                  Du hast gar keinen Fehler gemacht! Die San einfach net normal! Und da Sitz eine, die keine Ahnung hat!

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                    #10
                    Wenn Du keine persönliche, schriftliche Aufforderung bekommen hast ist das auch nicht rechtsverbindlich. Wie schon vorher beschrieben bedarf die Anordung eines Gutachtens eines rechtsgültigen, gerichtlich überprüfbaren Verwaltungsaktes. Einem Entzug sind einige Hürden gesetzt, da reicht nicht ein persönlicher Eindruck irgend eines Verwaltungsangestellten.

                    Das Bürgerbüro kann zwar den Führerschein augeben, aber die Anweisung Dir keinen Führerschein auszustellen kann nur die fachlich zuständige Stelle anweisen und ich bezweifle, dass die Tante auch die fachlich zuständige Sachbearbeiterin ist.

                    Zunächstmal darf Dir die Ausstellung des Führerscheins nicht verweigert werden, denn Du bist gesetzlich verpflichtet den Führerschein während des Führens eines Kraffahrzeuges mitzuführen.

                    Im übrigen ist die Auskunft falsch, dass Du auch ohne das "Papier" fahren darfst. Bei einer Polizeikontrolle kannst Du verpflichtet werden das Papier kurzfristig bei einer Polizeidienststelle vorzuzeigen. Andernfalls kann das der Führerscheinstelle gemeldet werden. 10 EUR Bußgeld kostet das sowieso.

                    Wenn ich einen Ersatzführerschein ausstellen lassen will und eine Brille trage, muss ich dann zum Sehtest?
                    Zuletzt geändert von KlausB; 06.04.2016, 17:30.
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                      #11
                      Noch eins: Fange nicht an Dich zu rechtfertigen etwa mit "Ich fahre sowieso nur Automatik, wegen meiner Behinderung".

                      Das wäre ein 100%-iger Grund ein Gutachten zu verlangen, weil dann ja eine Einschränkung der Fahrerlaubnis von Amts wegen zwingend erforderlich ist.

                      Lasse Dich auf jeden Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten bevor Du da mehr als 400,- EURO für das Gutachten ausgibst. Wenn Du Pech hast ist das der Einstieg in regelmäßige Begutachtungen.
                      Zuletzt geändert von KlausB; 06.04.2016, 17:57.
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                        #12
                        Hallo
                        vielen Dank für eure Tipps.
                        ich habe jetzt mit der DGM gesprochen und es wird empfohlen ein Gutachten anfertigen zu lassen. Wichitg ist es besonders dann, wenn man in einen Unfall verwickelt ist, da dann behauptet werden kann, das ich zumindest mitschuldiig bin da ich behindert bin. Habe ich ein solches Gutachten kann ich nachweisen, dass meine Behinderung nicht damit zusammenhängt. Es ist also für alle Menschen mit Behinderung zu empfehlen sich ein solches Gutachten in die Schublade zu legen und sie im Falle eines Falles zu haben. So hat es auch Dr. Schröter in seinem Vortrag in der Reha genannt. Da erschien es mir aber nicht für mich aktuel. Der Nebeneffekt ist, dass ich dann kein Problem habe den Führerschein wieder ausgestellt zu bekommen. Da ich Anzeige bei der Polizei gestellt habe, kann ich vorerst auch ohne Führerschein fahren. Die Polizei weis ja, dass ich eigentlich einen habe, der aber duch Diebstahl weg ist. Und ich werde sowohl beim Termin des Gutachtens als auch bei dem Antrag für den Füherschein im Bürgerbüro nicht des Rolli nehmen! Und da ich einen Faltstock habe, kann ich den auch vorher "verschwinden" lassen.
                        LG
                        Suppengrün

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                          #13
                          Guter Plan☺

                          Kommentar


                            #14
                            So würde ich damit auch umgehen, dann bist Du immer auf der sicheren Seite!
                            Muss es denn der teure Gutachter sein oder reicht wohl auch ein anderer Arzt? Gibt es vielleicht von BSA einen Bericht, der genauer auf Dein Krankheitsbild eingeht? Unterschrieben von Dr. Schröter, dem Verkehrsmediziner

                            Und ich möchte es noch einmal betonen: Für Dich persönlich ist das so richtig mies gelaufen, das tut mir auch wahnsinnig leid!
                            Das Folgende hat rein gar nichts mit Dir zu tun: Ich würde mir grundsätzlich wünschen, dass es mehr solcher mitdenkenden "Tanten" gäbe, die zum Wohle der Öffentlichkeit auf die Verkehrstüchtigkeit von Autofahrern achten - ohne Machtmissbrauch, einfach nur verantwortungsvoll...

                            Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                              #15
                              Natürlich ist das Machtmissbrauch. solange sie eine Fahrerlaubnis hat MUß ihr auch ein Führerschein ausgestellt werden.
                              Wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen kann, mit angemessener Fristsetzung ein Attest verlangt werden.
                              Bis zum Beweis des Gegenteils ist sie als fahrtauglich anzusehen und der Führerschein auch auszustellen.
                              Das ganze muss natürlich schriftlich erfolgen. Ansonsten werden ihr ja alle zustehenden Rechtsmittel vorenthalten.
                              Wir leben hier ja nicht in einer Bananenrepublik in der die Bürger jeder Willkür ausgeliefert sind.

                              Das Vorgehen dieser "Tante" hat nichts mit Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer zu tun. Wenn es so wäre müsste die jeden 70-jährigen zum Gutachter schicken, unabhängig davon ob der zufällig im Amt erscheint. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage.

                              Und solange es dieses Gesetz nicht gibt ist es diskriminierend jemanden zu Gutachter zu schicken nur weil er gerade zufällig im Amt erscheint. Das könnte die dann auch mit jedem 70-jährigen machen der nur seinen Ausweis verlängern lässt. Das wäre dann wenigstens eine Gleichbehandlung. Nur weil man behindert ist muss man sich ja nicht alles gefallen lassen.

                              Was das vorsorgliche Gutachten angeht ist das vielleicht bei einer durch ein einmaliges Ereignis eingetretenen Behinderung nützlich. Aber bei einer unvorhersehbar fortschreitenden Erkrankung ist die Beweiskraft doch beschränkt.

                              Natürlich weiß die Polizei bescheid. Das aber ändert nichts daran, dass Du verpflichtest bist Dir unverzüglich einen Neuen ausstellen zu lassen. Wenn Du den beantragst und die zuständige Behörde festgestellt hat, dass Du eine Fahrerlaubnis hast muss Dir, bis der Führerscheinfertig ist muss Dir ein Ersatzpapier ausgestellt werden, dass Du mitführen musst. Ansonsten zahlst Du eben das Bußgeld.
                              Zuletzt geändert von KlausB; 06.04.2016, 21:29.
                              It's a terrible knowing what this world is about

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