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Reha

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    Reha

    Hallo,
    ich war lange nicht mehr hier aber da ich mich gerade so richtig aufrege muss ich das irgendwie loswerden.
    Jetzt hat es mich auch "Erwischt". Die KK hat heute eine Ablehnung für eine stationäre Reha geschickt. Begründung:die ambulanten Threapiemöglchkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Vorschlag des MDk (den ich gefrässen habe, Bäääääh) ist eine Fortsetzung der bereits laufenden KG und Ergotherapie. Ich soll mich jetzt mit behandelnden Arzt über alternative Therapiemöglichkeiten besprechen.Es sit so lächerlich. Die ersten drei Rehas habe ich ohne jedliche Probleme genehmigt bekommen. Die Voraussetzungen haben sich aber nicht verändert.
    Ich galube das war mal wieder ein Arzt der keine Ahnung von DM1 hat. Die Reha hat mir immer geholfen den Fortschritt der Krankheit stark zu verlangsamen v
    bzw sogar etwas zu verbessern. Das ist aber nur möglichkeit, die in einer Klinik wie der Hoher Meißner Klinik geleiset werden. Wo sonst kann man z.B. an 5 Tagen in der Wochen Physio haben? Plus alle möglichen Gruppen wie z.B. Wasserbewegung für Muskelkranke. Meine Frequenz für die Physio ist jetzt 1-2. Das habe ich in dem auch heute angekommenen BeWilligiung für die Dauergenehmigung für Physion bekommen. Die haben sich ewig Zeitgelassen (Komischerweise ging es für die Ergo ganz schnell ohne alle Möglichen Berichte, die für die Physio aber verlangt wurden.)
    Durch die progedienz der DM1 ist diese Verbesserung immer wieder aufgefressen worden so dass eine Reha so wichtig ist. Mit 1-2 Physio pro Woche kann man das einfach nicht schaffen.
    Ach ja, die KK ist mir "gerne behiflich". Ja, am besten mit der Genehmigung der Reha. ich werde mit denen am Montag telefonieren und mit meiner Ärztin sprechen. Vielleicht besorge ich mich vom Friedrich-Baur Institut, bei dem ich an der OPTIMISTC Studie teilgenommen hab, eine Bescheinigung. Komischerweise sin je alle für eine regelmäßige Reha. Ds habe ich auch immer in einem Bericht über den Verlauf, den ich dem Antrag beigelegt habe, geschrieben.
    Wie gesagt, keine Ahnung hat dieser MDK, an den man ja nie herankommt. Ich würde denen gerne mal etwas über die DM1 erzählen!
    Gute Nacht
    Suppengün

    #2
    Hallo Suppengrün

    deine Wut ist nachvollziehbar. Ich hätte ohne weiteres eine Reha bekommen. Allerdings in den Spreewald.
    Diese habe ich aber getauscht gegen eine AHB wegen einer Darm Op.
    Fahren tue ich allerdings nicht, das hat eine Mitarbeiterin meiner KK versaut.
    Hatte Bedenken angemeldet, da morgens nur eine Pflegekraft da war und ich ja eine PS habe. Die MA hat es einfach in meinen Namen storniert. Und jetzt ist es eh zu spät und au0erdem muss ich wieder ins KH.
    Reich Widerspruch ein und geh weiter wenn abgelehnt.
    Alles Gute

    Kathrin

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      #3
      Hallo Suppengrün,
      die gleichen Probleme hatte ich auch schon einmal mit meiner KK und da habe ich dann
      verschiedene Möglichkeiten ausprobiert wie man auch zum Ziel kommen kann.
      Die erste Möglichkeit: Über den Hausarzt gehen und alle weiteren chronischen Erkrankungen mit als
      Reha-Gründe angeben und als Hauptgrund aber die Muskelerkrankung, sonst kommst Du nicht nach BSA.
      Wenn Du diese Gründe mit angibst, können die nicht immer auf Erweiterung der ambl.Therapie aus-
      weichen. Geht dann aber immer nur aller 4 Jahre weil die anderen Diagnosen dann keine Ausnahmefälle
      sind. Und die Hausärztin sollte auch ein bisschen Selbstbewusstsein zeigen, wenn irgendwelche Anfragen
      von der KK kommen.
      Zweite Möglichkeit: Jede KK hat eine Beschwerdestelle und dort sollte man dann eine Eingabe machen.
      Ich hatte mich einmal nur bei der Beschwerdestelle meiner KK telefonisch erkundigt und schon
      kam vom Bereichsleiter eine telefonische Anfrage um was es geht und nachdem ich alles geschildert
      hatte, kam ein paar Tage später der Bescheid, das jetzt doch die Möglichkeit einer stat. Reha
      besteht.
      Übrigens - Einen Widerspruch an die KK zu schreiben hat nur dann Sinn, wenn diese direkt eine
      Ablehnung geschickt hat, aber das machen die meistens nicht, die machen immer nur Verbesserungsvorschläge
      der amb. Therapie. Schreibst Du trotzdem einen Widerspruch sind die nicht verpflichtet zu antworten, weil
      das dann nicht als Widerspruch anerkannt wird, denn sie haben ja nicht direkt abgelehnt. Also Beschwerde!!

      Und wenn alle Stränge reissen kannst Du noch dem VdK (Verband der Kriegsopfer) alles weitere über-
      lassen, wenn Du ihnen etwas Info-Material über die Erkrankung und Gründe der Notwendigkeit der
      stat. Reha beilegst, was Du alles im Internet findest.
      ( Das müsstest Du dann übrigens auch bei der Möglichkeit mit dem Hausarzt machen, den die wenigsten Hausärzte werden mit dieser Erkrankung
      näher vertraut sein).
      Der VdK befasst sich jetzt auch schon einige Zeit mit derartigen Problemen und die kennen sich
      ziemlich gut mit den gesetzlichen Grundlagen und anderen "Druckmitteln" aus.
      Der VdK wurde sogar bei einem Vortrag in BSA als "Retter in der Not" bezeichnet, weil die es dann
      in den meisten Fällen durchgedrückt haben.
      Da musst Du allerdings 70 - 80 Euro im Jahr Mitgliedschaftsbeitrag bezahlen und wenn es vor Gericht
      gehen sollte, dann musst Du da noch draufzahlen, aber Letzteres ist meistens gar nicht notwendig.
      Bei mir hat beim letzten Mal aber schon die erste Möglichkeit gereicht!
      Kannst es ja mal versuchen, wenn Deine letzte stat. Reha bereits 4 Jahre zurückliegt, ansonsten vielleicht
      eine Eigabe bei der KK!
      Viel Glück!
      Mit lieben Grüssen Steffi
      Zuletzt geändert von Steffi Brumm; 10.11.2017, 16:45.

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        #4
        Eine Beschwerde ist unverbindlich.

        Ein Widerspruch ist durchaus zulässig und begründet und muss bearbeitet werden. Widerspruch kann man aber erst erheben, wenn man den schriftlichen Bescheid hat.
        It's a terrible knowing what this world is about

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          #5
          Eine Beschwerde ist zwar unverbindlich aber an der richtigen Stelle sehr wirksam, dass war jedenfalls meine Erfahrung!
          Und in Widerspruch kannst Du immer gehen, aber lt. Rechtsprechung gilt das dann erst als Widerspruch, wenn Du eine schriftliche Ablehnung
          von der KK erhalten hast, sonst ist es auch nur eine Beschwerde, aber an falscher Stelle.
          Die KK antwortet immer unverbindlich und macht nur Vorschläge zur Erweiterung oder Verbesserung der amb. Therapie, es sei denn Du forderst
          schriftlich eine konkrete Stellungnahme, aber da reden die sich sicher auch wieder nur raus, denn die wissen ganz genau, das Dir zumindest aller
          4 Jahre eine stat. Reha zusteht und die wollen aber die Kosten sparen.

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            #6
            Rechtlich ist das folgendermaßen:
            Du stellst einen schriftlichen Antrag.
            Innerhalb von 3 Wochen muss die KK entscheiden und Dir einen schriftlichen Bescheid schicken. Wenn die KK den MDK einschaltet innerhalb von 5 Wochen.
            Ist die Frist überschritten, dann gilt der Antrag als bewilligt. Dazu gab es erst in der letzten Woche ein höchstrichterliches Urteil.
            Danach hast Du 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.

            Wenn Du keinen Widerspruch einlegst und nur nach einer Verbesserung fragst, sind die weiteren Verbesserungsvorschläge natürlich nur unverbindlich.
            Sicher kann man im Einzelfall Glück haben, dass eine Beschwerde hilft.

            Beschwerden und Verbesserungsangebote kann die KK aber auch nutzen um Dich 4 Wochen hinzuhalten. Dann ist die Widerspruchsfrist abgelaufen und hast keine rechtliche Möglichkeit mehr Dich gegen den Bescheid zu wehren.
            Den Widerspruch kann man zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Die Begründung kann man dann später nachreichen.

            Für Beschwerden gelten die 3 f's: fristlos - formlos - fruchtlos

            Eine "schriftlich eine konkrete Stellungnahme" hat keinerlei Rechtskraft.

            P.S. Über die Genehmigung einer ärztlichen Verordnung von Cannabis muss innerhalb von 3 Tagen entschieden werden.
            Zuletzt geändert von KlausB; 11.11.2017, 16:17.
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              #7
              Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
              Rechtlich ist das folgendermaßen:
              Du stellst einen schriftlichen Antrag.
              Innerhalb von 3 Wochen muss die KK entscheiden und Dir einen schriftlichen Bescheid schicken. Wenn die KK den MDK einschaltet innerhalb von 5 Wochen.
              Ist die Frist überschritten, dann gilt der Antrag als bewilligt. Dazu gab es erst in der letzten Woche ein höchstrichterliches Urteil.
              Danach hast Du 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.

              Wenn Du keinen Widerspruch einlegst und nur nach einer Verbesserung fragst, sind die weiteren Verbesserungsvorschläge natürlich nur unverbindlich.
              Sicher kann man im Einzelfall Glück haben, dass eine Beschwerde hilft.

              Beschwerden und Verbesserungsangebote kann die KK aber auch nutzen um Dich 4 Wochen hinzuhalten. Dann ist die Widerspruchsfrist abgelaufen und hast keine rechtliche Möglichkeit mehr Dich gegen den Bescheid zu wehren.
              Den Widerspruch kann man zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Die Begründung kann man dann später nachreichen.

              Für Beschwerden gelten die 3 f's: fristlos - formlos - fruchtlos

              Eine "schriftlich eine konkrete Stellungnahme" hat keinerlei Rechtskraft.

              P.S. Über die Genehmigung einer ärztlichen Verordnung von Cannabis muss innerhalb von 3 Tagen entschieden werden.
              Wird Cannabis im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verordnet, ist innerhalb von drei Tagen zu entscheiden.
              Verordnet die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt die Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b, ist über den Antrag auf Genehmigung nach Satz 2 abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 innerhalb von drei Tagen nach Antragseingang zu entscheiden.

              In allen anderen Fällen
              gilt die gewöhnliche Frist von drei Wochen (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme fünf Wochen) .

              Die Krankenkasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

              § 31 Absatz 6 SGB V

              Gruß Martin
              Zuletzt geändert von Gast; 11.11.2017, 19:22.

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                #8
                Im Falle der Verordnung von Cannabis gibt es keine Fälle in denen die gewöhnliche Frist anwendbar ist.
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                  #9
                  Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
                  Im Falle der Verordnung von Cannabis gibt es keine Fälle in denen die gewöhnliche Frist anwendbar ist.
                  Bist du auch Palliativ Patient, weil du dir da so sicher bist, egal hat eh nichts mit dem Thema REHA gemein, Gruß.
                  Zuletzt geändert von Gast; 11.11.2017, 19:58.

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                    #10
                    Cannabis ist verordnungspflichtig.
                    Eine Verordnung kann nur ein Vertragsarzt ausstellen und damit greift immer die 3-Tage-Frist.
                    Spezialisierten ambulanten Palliativversorgungseinrichtungen haben auch Verträge.
                    Wobei unter "Vertrag" die Kassenzulassung zu verstehen ist.

                    "Palliativversorgung" ist jegliche ärztliche Versorgung einer Erkrankung die absehbar nicht zur Heilung führt.
                    In sofern sind hier Alle Palliativ-Patienten.

                    "Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung " ist hingegen ein rechtliches Konstrukt des Sozialgesetzbuches und meint die Palliativversorgung bei Fällen in denen der Tod absehbar ist.
                    Zuletzt geändert von KlausB; 11.11.2017, 20:22.
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                      #11
                      Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
                      Cannabis ist verordnungspflichtig.
                      Eine Verordnung kann nur ein Vertragsarzt ausstellen und damit greift immer die 3-Tage-Frist.
                      Spezialisierten ambulanten Palliativversorgungseinrichtungen haben auch Verträge.
                      Wobei unter "Vertrag" die Kassenzulassung zu verstehen ist.

                      "Palliativversorgung" ist jegliche ärztliche Versorgung einer Erkrankung die absehbar nicht zur Heilung führt.
                      In sofern sind hier Alle Palliativ-Patienten.

                      "Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung " ist hingegen ein rechtliches Konstrukt des Sozialgesetzbuches und meint die Palliativversorgung bei Fällen in denen der Tod absehbar ist.

                      Man bestreite keines Menschen Meinung; sondern bedenke, daß wenn man alle Absurditäten, die er glaubt, ihm ausreden wollte, man Methusalems Alter erreichen könnte, ohne damit fertig zu werden.
                      (Arthur Schopenhauer)
                      Zuletzt geändert von Gast; 11.11.2017, 20:44.

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                        #12
                        Hier ging es aber nicht um Meinungen, sondern um juristische Fakten.
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                          #13
                          Um wieder zum Thema Reha zurückzukehren...
                          Ich habe jetzt nachdem ich den Widerspruch eingelegt und die Stellungnahmen meiner Ärztin (habe ich für sie geschrieben sie hat nur noch Unterschrieben), meinem Physiotherapeuten (der sehr gut darlegte, dass ja außer der zwei Termine KG auch die tägliche Belastung im u.a. Haushalt eine ambulante Therapie nicht möglich macht) und die Stellungnahme der DGM zur Reha, und einen Schrieb vom Fridrich-Baur-Institut in dem Rehas im Abstand von 1 bis 2 Jahren empfohlen werden. Das alles ging natürlich direkt von der KK an den MDK am "Heimatort". Nachdem die KK beim MDK nachgefragt hat, wann denn eine Nahcricht kommt, da es mit der da 3-monatigen Wartezeit auf eine Platz in der Klinik Hoher Meißner in Konflikt mit unserem gebuchten Familienurlaub kommen könnte, wurde mein Fall nach ganz oben und ganz dringend geschoben. Ja, und dann kam von der KK telefonisch die Nachricht, dass die Reha genehmigt wurde. Inzwischen habe ich es schriftlich von der KK und Hoher Meißner mit Termin im Juni bekommen. Ich bin nach dem ganzen rumgezicke der KK froh, das die Reha jetzt in "trockenen Tüchern" ist.
                          Gruß
                          Suppengrün
                          Zuletzt geändert von Suppengrün; 14.03.2018, 19:42.

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