Der Antrag wird immer zunächst nach Aktenlage entschieden. Im Widerspruchsverfahren wird genauer geprüft.
Und den angeforderten (nicht unbedingt nach den eingereichten) Stellungnahmen der behandelnden Ärzte. Daher vor Antragstellung schonmal mit dem Arzt reden. Sich dann schon eine Art Attest geben zu lassen oder Behandlungsberichte ist nicht nötig.
Und den angeforderten (nicht unbedingt nach den eingereichten) Stellungnahmen der behandelnden Ärzte. Daher vor Antragstellung schonmal mit dem Arzt reden. Sich dann schon eine Art Attest geben zu lassen oder Behandlungsberichte ist nicht nötig.
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