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Ärzte und Anwälte

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    Ärzte und Anwälte

    Ich hab bis heute noch keinen Arzt verklagt, vielleicht mache ich das noch, dazu fehlt mir jedoch Lust/ Zeit. Allerdings habe ich mich ne Weile mit dem Recht befasst und mit Anwälten gesprochen. Viele Ärzte sind ja sehr "finanziell" orientiert bei ihrer Arbeit, das Gesetzt bietet aber, zumindest theoretisch, relativ viele Möglichkeiten einen Arzt zu verklagen. Natürlich ist das erstmals nicht so einfach und oft langwierig, dennoch haben die Ärzte Angst vor einer Klage. Wenn es nun um gewisse Untersuchungen geht, kann man sehr schnell auf Unterlassene Hilfeleistung, grob fahrlässige Gefährdung usw klagen, sofern tatsächlich eine Körperverletzung daraus entstehen könnte. (Das ist durchaus oft der Fall). Begründet man dies sachlich und lässt ggf einen Brief vom Anwalt schicken bzw bei uns gibt es eine kostenlose Einschätzung der Gerichte oder der Stadt (also Juristen) und sehen die eine strafrechtliche Relevanz und Chance auf Erfolg, lässt sich ein Strafverfahren (kostenlos) prüfen, etwaige zivilrechtliche Ansprüche kann man kostenlos, in AT, anhängen. Erstaunlich, was dann nicht plötzlich möglich ist. Das klappt natürlich nur, wenn man die Gefährdung auch tatsächlich begründen kann, man kann also nicht grundlos Untersuchungen anschaffen. Für einen Hypochonder nicht brauchbar, für Menschen mit echten, schwereren, Krankheiten, durchaus.
    Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

    #2
    Zitat von Konrad

    Hier hast du doch geschrieben, das du die oder den Arzt in München im Klinikum rechts der Isar verklagt hast wegen deiner gesicherten Diagnose wahnhafte Störung und die daraufhin aufgrund deiner Klage, ihre Diagnose wahnhafte Störung zurück genommen haben.

    Was ist den nun Wahr ?
    Ach du kommst wieder mal mit den KH durcheinander, aber auch vollkommen egal. Ich gehe darauf auch gar nicht näher ein. Ich habe nie eine Klage gegen rechts der Isar eingereicht, sondern gegen das Isar Ampar Klinikum, rechts der Isar hat von sich aus die Diagnose widerrufen bei dem zweiten Aufenthalt. Ich hab mehrer vorbereitete Klagen, und schon welche Zurückgezogen, die ich aber überarbeitet nochmal einreichen werde. Das widerrufen der Diagnose stellt jedoch ua einen Klagegrund da. Aber auf Verfahren, oder vermutlich bald laufende, gehe ich hier so oder so nicht ein.
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      #3
      Zitat von Konrad

      Naja an Binsen Weißheiten fehlt es dir ja auf keinen Fall.

      Das nicht, aber an Zeit diese hier zu versenken. Da du selber ja wohl zu Anwälten kontakt hast, und da scheinbar auch nicht schlechte, oder zumindest einen, kannst du aber auch was Konstruktives beisteuern. Mehrer in dem Forum, neben mir hatten und haben Probleme eine ausreichende med Versorgung zu ehalten, ich hab hier einen Gedanken geteilt. Du kannst ja mehr hilfreiche Binsenweisheiten reinschreiben.
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        #4
        Das Problemen bei Klagengegen Ärzte sind nicht die Ärzte.
        Das Problem ist die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte. Die muss der Arzt schon dann informieren, wenn noch keine Schadensersatzforderung im Raum steht. Die sagen dem Arzt schon wie er sich verhalten muss um seinen Versicherungsschutz nicht zu riskieren, wenn Du es nicht gleich mit den Anwälten der Versicherung zu tun bekommst.

        Und Versicherung haben wirklich Spitzenanwälte. Das kenn ich aus eigener Erfahrung nachdem Jemand von mir bzw. meiner Versicherung eine lebenslange Rente haben wollte. Als Versicherungsnehmer darfst Du da garnichts dazu sagen und wie der an die Informationen gekommen ist, die zur Abweisung der Klage führten ist mir bis heute ein Rätsel. Da muss wohl noch ein Privatdetektiv die Finger im Spiel gehabt haben.

        Kurz gesagt: Du brauchst stichhaltige Beweise und starke Nerven, weil die Art von Anwälten, die Du dann kennenlernen wirst nicht zimperlich sind.
        It's a terrible knowing what this world is about

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          #5
          Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
          Das Problemen bei Klagengegen Ärzte sind nicht die Ärzte.
          Das Problem ist die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte. Die muss der Arzt schon dann informieren, wenn noch keine Schadensersatzforderung im Raum steht. Die sagen dem Arzt schon wie er sich verhalten muss um seinen Versicherungsschutz nicht zu riskieren, wenn Du es nicht gleich mit den Anwälten der Versicherung zu tun bekommst.

          Und Versicherung haben wirklich Spitzenanwälte. Das kenn ich aus eigener Erfahrung nachdem Jemand von mir bzw. meiner Versicherung eine lebenslange Rente haben wollte. Als Versicherungsnehmer darfst Du da garnichts dazu sagen und wie der an die Informationen gekommen ist, die zur Abweisung der Klage führten ist mir bis heute ein Rätsel. Da muss wohl noch ein Privatdetektiv die Finger im Spiel gehabt haben.

          Kurz gesagt: Du brauchst stichhaltige Beweise und starke Nerven, weil die Art von Anwälten, die Du dann kennenlernen wirst nicht zimperlich sind.
          Hast du denn schon selber geklagt? Ich habe mehrere Klagen bereits vorliegen und schon welche zurückgezogen, weil ich mir den Prozess nicht antun wollte. Allerdings habe ich mir 3 rausgesucht, die "mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben", das meinten 2 niedergelassene Anwälte (pro bono) und die von der Stadt. Ich überleg die zu schicken, weil sie ja schon fertig sind, davon abgesehen ist es aber schon so, dass Ärzte auch überhaupt keine Lust auf eine Klage haben. Selbst wenn sie gewinnen, kann das von der Presse verfolgt werden und der Ruf leidet erheblich darunter. Wenn es darum geht, ob der eine Untersuchung im KH mehr oder weniger macht, dann wird jeder Arzt die Untersuchung machen. Außer du erwischt einen der sich gerne streitet, aber meiner Erfahrung nach, vor allem jüngere, geben sie dann doch nach. Eine Klage durchzudrücken ist dann allerdings wieder ne andere Nummer. Unser KH hat schon einige Prozesse verloren. Aber das zieht sich, gegen ein KH, oft sehr lange.
          Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

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            #6
            Meine Frau hatte mal gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung geklagt. Ging durch 2 Instanzen und hat 6 Jahre gedauert, obwohl die Gerichte damals noch nicht so überlaufen waren. Was da der Gegnerische Anwalt so alles zum Besten gegeben hat war teilweise wirklich unter der Gürtellinie. "Selber Schuld" war da noch das Harmloseste. Das war für sie schon sehr belastend.

            päter hatten wir mal überlegt gegen einen Arzt wegen eines Kunstfehlers an unserer Tochter zu Klagen. Nach gründlicher Überlegung, den Erfahrungen meiner Frau und Beratung durch einen Anwalt haben wir das aber gelassen. Was nützt irgendwelches Geld, wenn Du und Deine Familie daran seelisch kaputt gehen. Eine Entschuldigung und/oder Genugtuung bekommst Du davon auch nicht.
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              #7
              Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
              Meine Frau hatte mal gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung geklagt. Ging durch 2 Instanzen und hat 6 Jahre gedauert, obwohl die Gerichte damals noch nicht so überlaufen waren. Was da der Gegnerische Anwalt so alles zum Besten gegeben hat war teilweise wirklich unter der Gürtellinie. "Selber Schuld" war da noch das Harmloseste. Das war für sie schon sehr belastend.

              päter hatten wir mal überlegt gegen einen Arzt wegen eines Kunstfehlers an unserer Tochter zu Klagen. Nach gründlicher Überlegung, den Erfahrungen meiner Frau und Beratung durch einen Anwalt haben wir das aber gelassen. Was nützt irgendwelches Geld, wenn Du und Deine Familie daran seelisch kaputt gehen. Eine Entschuldigung und/oder Genugtuung bekommst Du davon auch nicht.
              Das sind aber wohl zivilrechtliche Klagen? Ich würde ja eine strafrechtliche Klage von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen, da müsste ich nichts machen. Der Erfolg wäre dann natürlich, leitet diese Ermittlungen ein, ua von den Aussagen abhängen, aber selber muss man da wohl nichts machen, wenn der Staat klagt. Hängt man Zivilrecht an, ist es kein eigenständiger Prozess.
              Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

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                #8
                Zitat von DHKW Beitrag anzeigen

                ... Hängt man Zivilrecht an, ist es kein eigenständiger Prozess.
                Was habt Ihr denn für ein eigenartiges Rechtssystem?
                Denk mal nach, was das in letzter Konsequenz bedeuten würde.
                Sorry, aber da bin ich froh, dass ich in so einem Rechtssystem nicht leben muss.

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                  #9
                  Zitat von KlausB Beitrag anzeigen

                  Was habt Ihr denn für ein eigenartiges Rechtssystem?
                  Denk mal nach, was das in letzter Konsequenz bedeuten würde.
                  Sorry, aber da bin ich froh, dass ich in so einem Rechtssystem nicht leben muss.
                  Was? Man kann auch immer auch rein zivilrechtlich klagen, dann kannst du aber wenn du scheiterst die volle Gerichtskosten plus Anwaltskosten tragen. Wenn die Beweislage zu deinem Gunsten hoch ist und Körperverletzung usw erfüllt ist, liegt eine Straftat vor die eben gar nicht zivilrechtlich geklagt werden muss. Musst du zivilrechtlich klagen, dann siehts eh schon mager aus, weil die Staatsanwaltschaft zu wenig Ermittlungsgrund sieht. Ich würde keinen Arzt selber zivilrechtlich verklagen, dann kann man sich das reinziehen, was ihr schon kennt. Für den Kläger hat das nur Vorteile, dass der Arzt seinen Job verliert, und dann größere Strafen zu erwarten hätte, kann dir als Kläger ja herzlich egal sein.
                  Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

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                    #10
                    Zitat von DHKW Beitrag anzeigen

                    ... Für den Kläger hat das nur Vorteile, dass der Arzt seinen Job verliert, und dann größere Strafen zu erwarten hätte, kann dir als Kläger ja herzlich egal sein.
                    Genau!!!

                    Schadensersatz, Schmerzensgels, Übernahme von Folgebehandlungskosten über die reinen Kassenleistungen hinaus werden im Strafprozess nicht verhandelt.

                    Aus gutem Grund. Denk mal drüber nach, was das sonst für Konsequenzen hätte. Das mag ich mir lieber nicht vorstellen.

                    Wenn Du zivilrechtlich klagen willst kannst Du in D aber Prozesskostenhilfe bekommen, wenn das Gericht mindestens den Ansatz einer Erfolgsaussicht sieht. Für Laute mit geringem oder keinem Arbeitseinkommen werden dann vom Staat alle Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, ansonsten einkommensabhängig ein Teil.
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                      #11
                      Zitat von KlausB Beitrag anzeigen

                      Genau!!!

                      Schadensersatz, Schmerzensgels, Übernahme von Folgebehandlungskosten über die reinen Kassenleistungen hinaus werden im Strafprozess nicht verhandelt.

                      Aus gutem Grund. Denk mal drüber nach, was das sonst für Konsequenzen hätte. Das mag ich mir lieber nicht vorstellen.

                      Wenn Du zivilrechtlich klagen willst kannst Du in D aber Prozesskostenhilfe bekommen, wenn das Gericht mindestens den Ansatz einer Erfolgsaussicht sieht. Für Laute mit geringem oder keinem Arbeitseinkommen werden dann vom Staat alle Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, ansonsten einkommensabhängig ein Teil.
                      Ich weiß nicht auf was du hinaus willst. Wenn ein Strafverfahren durchgeht, dann hast du sicher einen anschließenden Zivilrechtlichen Prozess gewonnen, dann hast du auch kein Risiko bzgl den Kosten und es geht nur um die Höhe der Entschädigung, es muss auch nicht mehr verhandelt werden, ob überhaupt eine Straftat vorlag oder nicht.
                      Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

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