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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

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7 Jahre ohne Diagnose

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neue Beiträge

    #31
    Verschlimmerungsantrag und Widerspruch ist ein erheblicher Unterschied.
    Wenn zwischen Erstantrag und Verschlimmerungsantrag nicht zusätzliche Beeinträchtigungen oder eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten sind, dann ist der Antrag schon aus formalen Gründen abzulehnen und gar nicht erst eine Neufeststellung vorzunehmen.

    Sollte Dein Antrag formal abgelehnt worden sein hast Du dann auch mit Widerspruch und Klage schlechte Karten.

    Daher: Sollte ein Feststellungsbescheid nicht den Erwartungen entsprechen IMMER fristgerecht Widerspruch einlegen. Den Widerspruch braucht man auch nicht gleich zu begründen. Man kann auch reinschreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Das Wort "Widerspruch" muss aber erscheinen.
    Dann hat man Zeit sich beraten zu lassen und den Widerspruch wohlüberlegt zu begründen. Man kann ihn auch jederzeit wieder zurückziehen.
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #32
      Habe heute den nezfeststellungsbescheid bekommen agelehnt worden ist noch nichts...

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        #33
        Dann solltest Du die Widerspruchsfrist nicht versäumen.
        Am besten Du schreibst, dass Du die Begründung nachreichst und beantragst Akteneinsicht.
        Wenn Du Deine Akte eingesehen hast kannst Du den Widerspruch auch detaillierter begründen.
        Wenn möglich kannst Du ja auch einen Rechtsanwalt einschalten oder eine öffentliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
        It's a terrible knowing what this world is about

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          #34
          Vielen dank für den Rat. Mach ich gleich morgen !

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            #35
            Hi Kathy,
            hier in Ö ist es anders.. da wirst direkt zur Untersuchung eingeladen.. allerdings sind es meist normale Gutachter und Allgemeinmediziner, die von seltenen Erkrankungen null Ahnung haben. Die sehen mich dann 5 Min.
            Die erste Untersuchung war so ein Fall.. 5min. Reflexe durch die Jeans getestet.. und gemeint alles neurolog. unauffällig.. das hat eben dann zur Abstufung bei mir von 80% auf 40% gefolgt.. danach Widerspruch mit neuen Befunden.. danach zwar 50% aber keine Merkzeichen, dann wieder Widerspruch und Befunde.. bis ich danach Klage eingereicht hab. Klage wurde stattgegeben und vom Amt verlangt von vorne zu beginnen.. tja das zieht sich nun länger als 1 Jahr. nun wieder Untersuchung, aber diesmal Neurologe..allerdings auch keine Ahnung im Gebiet Muckis
            Mal sehen was raus kommt.
            LG Silke

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