Verschlimmerungsantrag und Widerspruch ist ein erheblicher Unterschied.
Wenn zwischen Erstantrag und Verschlimmerungsantrag nicht zusätzliche Beeinträchtigungen oder eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten sind, dann ist der Antrag schon aus formalen Gründen abzulehnen und gar nicht erst eine Neufeststellung vorzunehmen.
Sollte Dein Antrag formal abgelehnt worden sein hast Du dann auch mit Widerspruch und Klage schlechte Karten.
Daher: Sollte ein Feststellungsbescheid nicht den Erwartungen entsprechen IMMER fristgerecht Widerspruch einlegen. Den Widerspruch braucht man auch nicht gleich zu begründen. Man kann auch reinschreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Das Wort "Widerspruch" muss aber erscheinen.
Dann hat man Zeit sich beraten zu lassen und den Widerspruch wohlüberlegt zu begründen. Man kann ihn auch jederzeit wieder zurückziehen.
Wenn zwischen Erstantrag und Verschlimmerungsantrag nicht zusätzliche Beeinträchtigungen oder eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten sind, dann ist der Antrag schon aus formalen Gründen abzulehnen und gar nicht erst eine Neufeststellung vorzunehmen.
Sollte Dein Antrag formal abgelehnt worden sein hast Du dann auch mit Widerspruch und Klage schlechte Karten.
Daher: Sollte ein Feststellungsbescheid nicht den Erwartungen entsprechen IMMER fristgerecht Widerspruch einlegen. Den Widerspruch braucht man auch nicht gleich zu begründen. Man kann auch reinschreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Das Wort "Widerspruch" muss aber erscheinen.
Dann hat man Zeit sich beraten zu lassen und den Widerspruch wohlüberlegt zu begründen. Man kann ihn auch jederzeit wieder zurückziehen.
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