Hallo und Servus beieinand!
Ich bin hier noch neu. Habe Eure Seite beim googeln nach der Beraterfirma `Consana GbR´ gefunden, weil hier im Forum dieser Name auch schon mal gefallen ist 2007 vom User `Allgäuer´ .
Ich habe mit meinem vor 2,5 Jahren erhaltenen Eros (Elektrorollstuhl - mein Kosename für die E-Rollis... ) ...Allround 900 C und nachträglich eingebautem Sitzlifter ständig Ärger und zwar ganz massiv seit April 2008.
Das alles jetzt hier nochmal auszuführen, würde hier den Rahmen sprengen und den Server heislaufen lassen. Wenn es erlaubt ist, setze ich einen Link zum Forum `SBHilfe´ und dort ist ein weiterer Link zum Forum des CeBeeF Frankfurt enthalten. In diesen beiden Foren (aktualisiert im SBHilfe) ist die Odyssee um dem Pfusch-Eros Allround 900 C lückenlos dokumentiert.
In Kurzform: Ich bin nach der Latte von nachträglichen, verpfuschten Einbauarbeiten am nachträglich eingebauten Sitzlift mit in sich laufend weiterführenden Mängeln (weil mein Sanitätshaus/Rollidoc bei der Bestellung vergessen hatte, den bewilligten Sitzlift auch mitzubestellen ) der Meinung, daß meine KK dafür nicht auch noch Reparaturen bezahlen soll und das stattdessen meine KK den Pfusch-Eros im Rahmen einer Vertragswandlung an den Verkäufer wegen laufender Mängel zurück geben soll und mir einen neuen Eros bewilligen soll. Nach dem allg. BGB und HGB hätte meine KK als Käufer des Eros das volle Recht zur Rückgabe und die Rückerstattung des Kaufpreises, aus dem mir dann eben ein neuer Eros von einem anderen Hersteller gegeben werden könnte.
Aber die KK will nicht gegen ihren Lieferanten vorgehen und dazu möchte ich jetzt eine gerichtliche Entscheidung herbei führen.
Soweit in allerkürzester Form der Sachverhalt.
Wer sich einlesen möchte - hier ist die Adresse des Forums SBHilfe:
Wenn es hier nicht erlaubt sein sollte, einen Link zu einem paralele Behindertenforum einzusetzen, bitte ich den Moderator/Admin, diesen Link wieder zu entfernen.
Ich werde mich per Gelegenheit noch an anderer Stelle hier vorstellen.
Primär stehe ich vor der Entscheidung, ob ich eine von meiner KK (DAK) erwünschte `persönliche, unabhängige Beratung bei´... mir zuhause von der Firma Consana GbR zulassen soll, in der über die weitere Entscheidungen meiner KK mitentschieden werden soll.
Bei meiner Suche, wer diese Fa übehaupt ist, zeigte mir eben Google auch Euer Forum und den Beitrag des Users `Allgäuer´, der die selbe wortgleiche Zustimmungserklärung in 7/2007 erhielt und hier im Archiv steht.
Wenn der User `Allgäuer´ noch hier aktiv wäre und dies hier lesen würde...könnte ich vieleicht Auskunft erhalten, wie es beim `Allgäuer´ weiter gegangen ist ?
Ich schreibe aus der Region `oberes Donautal´ und schicke abschließend hier jetzt einen
Gruß vom großen Fluß
zu euch. Bis denne mal
Robert
Ich bin hier noch neu. Habe Eure Seite beim googeln nach der Beraterfirma `Consana GbR´ gefunden, weil hier im Forum dieser Name auch schon mal gefallen ist 2007 vom User `Allgäuer´ .
Ich habe mit meinem vor 2,5 Jahren erhaltenen Eros (Elektrorollstuhl - mein Kosename für die E-Rollis... ) ...Allround 900 C und nachträglich eingebautem Sitzlifter ständig Ärger und zwar ganz massiv seit April 2008.
Das alles jetzt hier nochmal auszuführen, würde hier den Rahmen sprengen und den Server heislaufen lassen. Wenn es erlaubt ist, setze ich einen Link zum Forum `SBHilfe´ und dort ist ein weiterer Link zum Forum des CeBeeF Frankfurt enthalten. In diesen beiden Foren (aktualisiert im SBHilfe) ist die Odyssee um dem Pfusch-Eros Allround 900 C lückenlos dokumentiert.
In Kurzform: Ich bin nach der Latte von nachträglichen, verpfuschten Einbauarbeiten am nachträglich eingebauten Sitzlift mit in sich laufend weiterführenden Mängeln (weil mein Sanitätshaus/Rollidoc bei der Bestellung vergessen hatte, den bewilligten Sitzlift auch mitzubestellen ) der Meinung, daß meine KK dafür nicht auch noch Reparaturen bezahlen soll und das stattdessen meine KK den Pfusch-Eros im Rahmen einer Vertragswandlung an den Verkäufer wegen laufender Mängel zurück geben soll und mir einen neuen Eros bewilligen soll. Nach dem allg. BGB und HGB hätte meine KK als Käufer des Eros das volle Recht zur Rückgabe und die Rückerstattung des Kaufpreises, aus dem mir dann eben ein neuer Eros von einem anderen Hersteller gegeben werden könnte.
Aber die KK will nicht gegen ihren Lieferanten vorgehen und dazu möchte ich jetzt eine gerichtliche Entscheidung herbei führen.
Soweit in allerkürzester Form der Sachverhalt.
Wer sich einlesen möchte - hier ist die Adresse des Forums SBHilfe:
Wenn es hier nicht erlaubt sein sollte, einen Link zu einem paralele Behindertenforum einzusetzen, bitte ich den Moderator/Admin, diesen Link wieder zu entfernen.
Ich werde mich per Gelegenheit noch an anderer Stelle hier vorstellen.
Primär stehe ich vor der Entscheidung, ob ich eine von meiner KK (DAK) erwünschte `persönliche, unabhängige Beratung bei´... mir zuhause von der Firma Consana GbR zulassen soll, in der über die weitere Entscheidungen meiner KK mitentschieden werden soll.
Bei meiner Suche, wer diese Fa übehaupt ist, zeigte mir eben Google auch Euer Forum und den Beitrag des Users `Allgäuer´, der die selbe wortgleiche Zustimmungserklärung in 7/2007 erhielt und hier im Archiv steht.
Wenn der User `Allgäuer´ noch hier aktiv wäre und dies hier lesen würde...könnte ich vieleicht Auskunft erhalten, wie es beim `Allgäuer´ weiter gegangen ist ?
Ich schreibe aus der Region `oberes Donautal´ und schicke abschließend hier jetzt einen
Gruß vom großen Fluß
zu euch. Bis denne mal
Robert
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