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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

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Consana GbR - unabhängige Beratung??

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neue Beiträge

    Consana GbR - unabhängige Beratung??

    Hallo,

    ich bin auch ganz neu hier und habe mich hier angemeldet, weil ich hierzu schon etwas gelesen habe. Auch meine KK möchte Consana bei mir vorbeischicken, mit meiner Erlaubnis, um ein Hilfsmittel zu beurteilen.
    Da ich bis jetzt nicht richtig weiß, wie ich mich verhalten soll, bitte ich um Mithilfe, wir sitzen doch alle mehr oder weniger im selben Boot.
    Was wollen die genau? Was wollen die wissen? Wer hat schon Erfahren gemacht und kann mir weiterhelfen.
    Allgäuer habe ich schon angeschrieben, aber leider keine Antwort bekommen, vielleicht gibst Du Dir einen Ruck und antwortest mir doch noch.
    Bitte helft mir weiter.
    Ich danke Euch.

    Liebe Grüsse
    Shunshine

    #2
    Habe Dir schon PN geschickt

    Hallo Sunshine,

    einige Tage war ich nicht hier. So habe ich Deine PN zu Consana und den Beitrag hier erst jetzt gelesen.
    Ich habe Dir eine PN geschickt über Consana.

    Consana sollte bei mir auch den Einsatz eines Elektrischen Rollstuhles prüfen, weil der bisherige Eros vom Werk verpfuscht war.
    Das habe ich abgelehnt und die Prüfung durch einen TÜV-Ingeneur verlangt.
    Gleichzeitig habe ich Klage erhoben auf sofortige Versorgung mit einem Eros, der die Kasse per `Anerkenntnis´ vorweg ohne Verhandlung zugestimmt hat.

    Somit ist inzwischen ein neuer Eros bewilligt ohne Consana zu bemühen.

    Bei einem Eros (Elektrischer Rollstuhl) ist es wie z.B. bei Beatmungsgeräten, Sauerstoffgeräten und anderen lebenswichtigen, technisch-medizinischen Maschinen unerläßlich, daß sie über ein am Ort oder nah am Ort ansässiges Sanitätshaus angepasst, konfiguriert und ausgeliefert und letztlich in Notfällen auch täglich sofort repariert werden können. Das kann nur ein ortsnahes Sanitätshaus garantieren, nicht aber irgendwelche Firmen vom Ende der Welt, für die die Fa. Consana GbR die billigsten Bewilligungen nur Unterstützt. Das ist also ein triftiger Grund, um die Versorgung über das heimische Sanitätshaus zu verlangen und nicht -wie viele Kassen es gerne haben- über die neuartigen Billigstlieferungen ohne nachgehenden Service und technische Wartungen.
    Deshalb sieht das neue Kostendämpfungsgesetz auch vor, daß zu versorgende Patienten mit einem triftigen Grund nach wie vor die Versorgung durch heimische Sanitätshäuser verlangen können.
    Also - Zustimmung verweigern und den Kassen gegenüber so begründen. !
    Ich sag´s mal so:
    Es gibt zwei Sorten Menschen: Solche, die einen Swimmingpool haben und solche, die nicht wissen, wie sie den Kopf über Wasser halten können
    (Jacques Tati)

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