Hallo allerseits,
ich brauche von Euch mal einen Tipp:
Ein Bekannter (Pfl St 2) von mir hat Morbus Bechterew und M. Crohn. Durch eine Bauch-OP, die ihn u. a. für 6 Wochen völlig platt gelegt hat, sind seine Muskeln bis heute sehr schwach geblieben und er bekam einen E-Rolli verschrieben.
Dieses Modell, welches er bekam, hatte einen riesigen Wendekreis und wurde von Bussen nicht mitgenommen, auf die er aber u. a. angewiesen ist. Nun wollte er jedoch ein anderes Modell (das Sanitätshaus hatte sowieso nur eins, er wollte den E-Rolli tauschen und hat sich mit einem anderen Sanitätshaus in Verbindung gesetzt), die KK machte jedoch einen Strich durch die Rechnung: sie haben einen Festbetrag und kein anderes Modell da.
Da er im 2. Stock wohnt, kann hat er oben einen normalen Rolli, welches er jedoch kaum bewegen kann. Am Gehwagen schafft er, wenn überhaupt mal, nur kurze Strecken, würde aber für die Wohnung einen 2. benötigen, welches ihm verweigert wurde. Er kann den Gehwagen aber nicht 2 Stockwerke hochhieven.
Habt ihr irgendwelche Ideen, Tipps, Urteile usw. wie er in diesen beiden Fällen weiter kommt?
Habt Dank für Eure Mühe und
viele Grüße
Ariane
ich brauche von Euch mal einen Tipp:
Ein Bekannter (Pfl St 2) von mir hat Morbus Bechterew und M. Crohn. Durch eine Bauch-OP, die ihn u. a. für 6 Wochen völlig platt gelegt hat, sind seine Muskeln bis heute sehr schwach geblieben und er bekam einen E-Rolli verschrieben.
Dieses Modell, welches er bekam, hatte einen riesigen Wendekreis und wurde von Bussen nicht mitgenommen, auf die er aber u. a. angewiesen ist. Nun wollte er jedoch ein anderes Modell (das Sanitätshaus hatte sowieso nur eins, er wollte den E-Rolli tauschen und hat sich mit einem anderen Sanitätshaus in Verbindung gesetzt), die KK machte jedoch einen Strich durch die Rechnung: sie haben einen Festbetrag und kein anderes Modell da.
Da er im 2. Stock wohnt, kann hat er oben einen normalen Rolli, welches er jedoch kaum bewegen kann. Am Gehwagen schafft er, wenn überhaupt mal, nur kurze Strecken, würde aber für die Wohnung einen 2. benötigen, welches ihm verweigert wurde. Er kann den Gehwagen aber nicht 2 Stockwerke hochhieven.
Habt ihr irgendwelche Ideen, Tipps, Urteile usw. wie er in diesen beiden Fällen weiter kommt?
Habt Dank für Eure Mühe und
viele Grüße
Ariane
Kommentar