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Sitzliftfunktion für E-Rollstuhl wird in Frage gestellt

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    Sitzliftfunktion für E-Rollstuhl wird in Frage gestellt

    Hallo zusammen,
    ich bin schon seit längerer Zeit im Forum angemeldet und habe bereits einige nützliche Tips bekommen.
    Jetzt habe ich ein Problem, und hoffe, dass jemand weiterhelfen kann.

    Ich habe einen Elektro-Rollstuhl Storm 4 mit verschiedenen elektrischen Funktionen beantragt, u.a. auch einen Sitzlift.
    Prompt hat die Kasse die medizinische Notwendigkeit beim Sanitätshaus und anschließend beim Arzt hinterfragt. Wir haben übereinstimmend schriftlich geantwortet:

    "Dadurch, dass die Sitzhöhe von 40 bis 65 cm verstellbar ist, wird der Transfer vom Rollstuhl auf eine andere Sitzgelegenheit erheblich einfacher. Beispiele: Transfer vom Rollstuhl auf die Toilette, auf den Duschstuhl oder auf das Bett. Die Anpassung an verschiedene Tischhöhen ist durch die Höhenverstellung gewährleistet. Generelle Entlastung der Pflegepersonen.
    Die Sitzhöhenverstellung ist keine Aufstehhilfe. Über die Aufrichtfunktion können erhöhte Gegenstände erreicht bzw. erhöhte Funktionen bedient werden. (Lichtschalter, Fenstergriffe, Möbel). Nicht zu vergessen ist auch der soziale Aspekt, die Kommunikation mit Gesprächspartnern auf Augenhöhe."

    Für eine "medizinische Notwendigkeit" reicht das nicht aus. Hat jemand weitere gute Argumentationen ?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Grüße
    Monia

    #2
    Hallo Monia...

    ..."Förderung bzw. Wiedererlangung der Selbstständigkeit im häuslichen Bereich z.B. während der Abwesenheit von Hilfspersonen durch die Erreichbarkeit von oberen Schrankteilen und dadurch Stärkung der Psyche und des Selbstbewußtseins. Hierdurch wird die Gefahr von unmittelbaren, psychisch-somatischen Folgeerkrankungen erheblich verringert, was im Sinne der `Veringerung von behinderungsbedingten Folgeerscheinungen´ nach SGB ist.

    Veringerung von Verletzungsgefahren, die beim Umsetzen auf Niveau-ungleiche lebenstypische Wohngegenstände wie z.B. Bett, Toilette, Couch etc. entstehen und die im Falle von Verletzungen beim Umsetzen in der Folge gefährliche Druckgeschwüre ( Dekubitusse ) im Gesäßbereich nach sich ziehen (können) .

    SGB 9 Kapitel 4

    § 26 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    (1) Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um

    1.
    Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten...

    § 31 Hilfsmittel
    (1) Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 26 Abs. 2 Nr. 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um

    1.
    einer drohenden Behinderung vorzubeugen,
    2.
    den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder
    3.
    eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind.

    Viel Glück bei der weiteren Verfolgung und Einforderung eines Sitzliftes, der mir z.B. deshalb bewilligt wurde, weil meine Tochter in einen anderen Ort geheiratet hat und es für mich nicht zumutbar war, bis zum turnusmäßigen Eintreffen von Pflegepersonen alleine nicht an Schränke über den Tag hinweg herankommen zu können, um meine Selbstständigkeit den Tag über zu wahren... !

    Gruß vom großen Fluß !
    Ich sag´s mal so:
    Es gibt zwei Sorten Menschen: Solche, die einen Swimmingpool haben und solche, die nicht wissen, wie sie den Kopf über Wasser halten können
    (Jacques Tati)

    Kommentar


      #3
      Hallo erjotes,
      vielen Dank für die schnelle Antwort und die ausführlichen Informationen.
      Gern übernehme ich die Formulierungen, muß jedoch nochmal nachfragen:

      Neben meinem Antrag für den E-Rollstuhl habe ich noch die Höherstufung von Pflegestufe 2 nach 3 laufen, habe mit Hilfe des VdK Klage eingereicht.

      Besteht die Gefahr dass die Argumentation für den Sitzlift (Förderung bzw. Wiedererlangung der Selbständigkeit ....) womöglich für die Erlangung der Pflegestufe 3 nachteilig ausgelegt wird ?

      Einerseits wäre ich durch die Sitzliftfunktion etwas selbständiger und nicht dauernd auf eine Hilfsperson angewiesen, andererseits befürchte ich, dass man mir dann beim Hilfebedarf Minuten kürzt.

      Grüße
      Monia

      Kommentar


        #4
        hallo

        um den Klageweg zu umgehen habe ich mich für den Balder Rollstuhl
        entschieden da dieser die "Sitzlift" Funktion zwangsweise serienmäßig
        integriert

        d.h. keine Mehrkosten für die Krankenkasse

        nur zur Info
        Gruss vom Hannes

        wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Monia Beitrag anzeigen
          Hallo erjotes,
          vielen Dank für die schnelle Antwort und die ausführlichen Informationen.
          Gern übernehme ich die Formulierungen, muß jedoch nochmal nachfragen:

          Neben meinem Antrag für den E-Rollstuhl habe ich noch die Höherstufung von Pflegestufe 2 nach 3 laufen, habe mit Hilfe des VdK Klage eingereicht.

          Besteht die Gefahr dass die Argumentation für den Sitzlift (Förderung bzw. Wiedererlangung der Selbständigkeit ....) womöglich für die Erlangung der Pflegestufe 3 nachteilig ausgelegt wird ?

          Einerseits wäre ich durch die Sitzliftfunktion etwas selbständiger und nicht dauernd auf eine Hilfsperson angewiesen, andererseits befürchte ich, dass man mir dann beim Hilfebedarf Minuten kürzt.

          Grüße
          Monia
          Hmmm... da könnten sich zwei Hunde beißen ...

          Aber da Du ja nun eine notwendige Höherstufung in der Pflegestufe beantragt hast, könnte ja auch noch das zusätzliche Argument helfen, daß der Sitzlifter letztlich auch dem evtl. neuem, zusätzlichen und evtl. ungeübtem Pflegepersonal hilft, gesundheitliche Schäden zu vermeiden, gerade beim Übersetzen aufs Bett und/oder Toilette

          Bis denne mal und gruß vom großen, stürmischen Fluß
          Ich sag´s mal so:
          Es gibt zwei Sorten Menschen: Solche, die einen Swimmingpool haben und solche, die nicht wissen, wie sie den Kopf über Wasser halten können
          (Jacques Tati)

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            #6
            ja, da muß ich wohl sehr aufpassen, wie ich argumentiere. Danke für die Tips. Ich gebe Bescheid, wenn eine Entscheidung gefallen ist.
            Grüßle
            Monia

            Kommentar


              #7
              Der Balder Finesse war neben dem Storm mein Favorit. Wegen der niedrigen Sitzhöhe. Die meisten anderen Rollstühle fangen erst bei 50 cm an. Leider hat Balder auf die 4 malige ! Anforderung eines Vorführgerätes durch mein Sanitätshaus nicht reagiert. Invacare kam innerhalb von 1 Woche und ich konnte den Storm ausgiebig testen. Jetzt muß nur noch die Genehmigung her.
              Grüße Monia

              Kommentar


                #8
                bitte entschuldigt, dass ich mich erst nach 1 Woche melde. Danke für eure Tips. Es gab am Donnerstag einen Termin mit dem technischen Berater meiner Krankenkasse. Er hat mir vorgeschlagen, für den Innenbereich den „Butler“ von Tünkers zur Verfügung zu stellen, den haben sie seit 2 Jahren im Lager stehen. Für den Außenbereich würde mir die Krankenkasse zusätzlich einen Elektrorollstuhl finanzieren. Nach eingehender Diskussion hat er doch eingesehen, dass ein all-in-one-Rollstuhl geeigneter ist. Der Sitzlift verteuert einen normalen Elektrorollstuhl, das Sanitätshaus soll den Kostenvoranschlag nochmal überarbeiten und im Preis nachgeben. Im Lauf der nächsten Woche soll ich Bescheid bekommen. Ich berichte dann wieder.
                Grüße
                Monia

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                  #9
                  Sodele, es hat geklappt ! Mein Elektro-Rollstuhl Storm 4 mit Sitzlift und verschiedenen anderen, elektrisch verstellbaren Funktionen (Rückenlehne, Beinstützen, Sitzneigung) ist genehmigt !!!
                  Es war ein zähes Ringen mit der Krankenkasse, mußte schon bei einem Rechtsanwalt vorsprechen, um ggf. Klage einzureichen. Jetzt freue ich mich riesig auf meinen ersten „Ausritt“.

                  Grüße
                  Monia

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                    #10
                    Zitat von Monia Beitrag anzeigen
                    Sodele, es hat geklappt ! Mein Elektro-Rollstuhl Storm 4 mit Sitzlift und verschiedenen anderen, elektrisch verstellbaren Funktionen (Rückenlehne, Beinstützen, Sitzneigung) ist genehmigt !!!
                    Es war ein zähes Ringen mit der Krankenkasse, mußte schon bei einem Rechtsanwalt vorsprechen, um ggf. Klage einzureichen. Jetzt freue ich mich riesig auf meinen ersten „Ausritt“.

                    Grüße
                    Monia
                    Gratuliere Dir herzlich zum gewonnenen `Kampf´ mit den Mächten

                    Alles Gute und allzeit immer genug Spannung unterm Hintern

                    Gruß vom großen Fluß
                    Ich sag´s mal so:
                    Es gibt zwei Sorten Menschen: Solche, die einen Swimmingpool haben und solche, die nicht wissen, wie sie den Kopf über Wasser halten können
                    (Jacques Tati)

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