Hallo zusammen,
ich bin schon seit längerer Zeit im Forum angemeldet und habe bereits einige nützliche Tips bekommen.
Jetzt habe ich ein Problem, und hoffe, dass jemand weiterhelfen kann.
Ich habe einen Elektro-Rollstuhl Storm 4 mit verschiedenen elektrischen Funktionen beantragt, u.a. auch einen Sitzlift.
Prompt hat die Kasse die medizinische Notwendigkeit beim Sanitätshaus und anschließend beim Arzt hinterfragt. Wir haben übereinstimmend schriftlich geantwortet:
"Dadurch, dass die Sitzhöhe von 40 bis 65 cm verstellbar ist, wird der Transfer vom Rollstuhl auf eine andere Sitzgelegenheit erheblich einfacher. Beispiele: Transfer vom Rollstuhl auf die Toilette, auf den Duschstuhl oder auf das Bett. Die Anpassung an verschiedene Tischhöhen ist durch die Höhenverstellung gewährleistet. Generelle Entlastung der Pflegepersonen.
Die Sitzhöhenverstellung ist keine Aufstehhilfe. Über die Aufrichtfunktion können erhöhte Gegenstände erreicht bzw. erhöhte Funktionen bedient werden. (Lichtschalter, Fenstergriffe, Möbel). Nicht zu vergessen ist auch der soziale Aspekt, die Kommunikation mit Gesprächspartnern auf Augenhöhe."
Für eine "medizinische Notwendigkeit" reicht das nicht aus. Hat jemand weitere gute Argumentationen ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Monia
ich bin schon seit längerer Zeit im Forum angemeldet und habe bereits einige nützliche Tips bekommen.
Jetzt habe ich ein Problem, und hoffe, dass jemand weiterhelfen kann.
Ich habe einen Elektro-Rollstuhl Storm 4 mit verschiedenen elektrischen Funktionen beantragt, u.a. auch einen Sitzlift.
Prompt hat die Kasse die medizinische Notwendigkeit beim Sanitätshaus und anschließend beim Arzt hinterfragt. Wir haben übereinstimmend schriftlich geantwortet:
"Dadurch, dass die Sitzhöhe von 40 bis 65 cm verstellbar ist, wird der Transfer vom Rollstuhl auf eine andere Sitzgelegenheit erheblich einfacher. Beispiele: Transfer vom Rollstuhl auf die Toilette, auf den Duschstuhl oder auf das Bett. Die Anpassung an verschiedene Tischhöhen ist durch die Höhenverstellung gewährleistet. Generelle Entlastung der Pflegepersonen.
Die Sitzhöhenverstellung ist keine Aufstehhilfe. Über die Aufrichtfunktion können erhöhte Gegenstände erreicht bzw. erhöhte Funktionen bedient werden. (Lichtschalter, Fenstergriffe, Möbel). Nicht zu vergessen ist auch der soziale Aspekt, die Kommunikation mit Gesprächspartnern auf Augenhöhe."
Für eine "medizinische Notwendigkeit" reicht das nicht aus. Hat jemand weitere gute Argumentationen ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Monia
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