Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Steuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuer

    Wer kann mir Tipps zur Steuer geben?
    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 80% und aG. Bei dieser Konstellation kann man
    bis 15000Km als außergewöhnliche Belastung absetzen.
    Ist in diesem Falle ein Fahrtenbuch zu führen, wenn ja was muß hier alles drin stehen, und wie ist das mit den Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, ist dies dann auch außergewöhnliche Belastung oder nach wie vor
    als Werbungskosten einzutragen.
    Karl-Heinz

    #2
    Hallo Kalli,

    wenn der Wagen auf Deinen Namen zugelassen ist, dann kannst Du ihn erstmal von der KFZ-Steuer befreien lassen (-> Finanzamt). Er darf allerdings dann nur noch für Dich genutzt werden. Wenn Du damit einkaufen, in den Urlaub, zur Arbeit fährst, dann ist das OK. Daher: Diesel fahren, spart mehr Knete!
    Die 15.000 km kannst Du als außergewöhnliche Belastung zusätzlich absetzen mit je 30 Cent den Kilometer. Nachweisen mußt Du die Fahrten schon, entweder durch ein Fahrtenbuch oder mit der Begründung, daß der Wagen nur für Dich genutzt werden darf, da er steuerbefreit ist. Ob Du dann allerdings die Fahrtkosten zur Arbeit zusätzlich noch als Werbungskosten absetzen kannst halte ich für fraglich, aber man kanns ja mal probieren.
    Bist Du denn ganz sicher, daß Dir die 15.000 km zustehen? Ich weiß nur von 100% und aG.

    Gruß

    Klaus

    Kommentar


      #3
      Hallo Klaus,
      vielen Dank für die Tipps.
      Die 15000 KM darf man wirklich bei einem Behinderten Grad von 80 und aG absetzen. Vorraussetzung ist der Vermerk aG im Ausweis.
      Karl-Heinz

      Kommentar

      Lädt...
      X