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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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Zuschüsse

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    Zuschüsse

    Hallo, kann mir jemand sagen, ob ich irgendwo Zuschüsse beantragen kann zum Kauf eines größeren Autos. Weil Laura jetzt einen Rolli hat und wir noch einen Hund haben, und beides zusammen passt nicht in den Kofferraum.
    Vielen Dank für die Antworten.
    Laura hat SMA, die Diagnose wissen wir seit Juni. Freu mich auch über mails von anderen SMA betroffenen. Wir kommen aus Grünstadt, liegt zwischen Mannheim und Kaiserslautern.

    #2
    Hallo,

    vielleicht kann Euch beim Versorgungsamt weiter geholfen werden, falls nicht,können die euch aber bestimmt an die zuständige Stelle weiterleiten.

    Liebe Grüße
    Meike

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      #3
      Sehr geehrtes Forum-Mitglied,

      leider wird finanzielle Hilfe zur Anschaffung und Umbau eines Kraftfahrzeugs fast ausschließlich im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung gewährt und auch nur dann, wenn keine andere Fahrmöglichkeit besteht und der Antragsteller zwingend und nicht nur vorübergehend auf den Gebrauch eines Kfz angewiesen ist. Für die Kfz-Nutzung zu anderen Zwecken gibt es in sehr seltenen und dringlichen Fällen, wenn der fast tägliche, zwingende Gebrauch des Kfz nachgewiesen werden kann, finanzielle Unterstützung.

      Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können nicht zur Finanzierung herangezogen werden. Für noch nicht oder nicht mehr berufstätige Behinderte, wie z.b. Schüler, Studenten, Rentner oder Hausfrauen, besteht die Möglichkeit einer Kraftfahrzeughilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes BSHG. Die Leistungen sind grundsätzlich vom Einkommen und Vermögen des Betroffenen bzw. der unterhaltspflichtigen Eltern abhängig.
      Diese Hilfe ist aber nachrangig, d.h. sie kommt nur dann in Frage, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Art und Umfang der Kfz-Hilfe im Rahmen des BSHG sind regional unterschiedlich, eine vorhergehende Information und Beratung ist daher zu empfehlen.

      Sie sollten bei der Beantragung der Finanzierung ausdrücklich auf die Notwendigkeit des Kfz hinweisen. Wenn ein Behindertenfahrdienst vorhanden ist, wird es schwierig dies zu begründen, allerdings können Sie auf die Erhaltung der sozialen Kontakte mit gleichaltrigen außerhalb der Wohnung hinweisen und darüber hinaus nochmals im Einzelnen aufzählen, welche Aktivitäten oder therapeutische Maßnahmen für Ihre Tochter nur durch das fahren mit dem Auto erreichbar sind. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass Ihre Tochter zu unterschiedlichen Zeiten zur notwendigen Therapie und zum Arzt begleitet werden muss.

      Stiftungen unterstützen ggf. kostenaufwendige Umbaumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Antragsteller können relativ schnell, manchmal auch unbürokratisch finanzielle Hilfe aus den Stiftungen bekommen. Voraussetzung für finanzielle Zuschüsse durch Stiftungen ist in der Regel, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder das diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, eine Unterstützung durch die Stiftung kommt nur in Betracht, wenn nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies muss gegebenenfalls in dem Hilfeantrag nachgewiesen werden.

      Um eine sinnvolle Vorauswahl treffen zu können und zu entscheiden, bei welcher Stiftung ein Antrag erfolgversprechend ist, sollten Hilfesuchende Angaben wie genauer Stiftungszweck, Wirkungsregion und Möglichkeit der Antragstellung bereits vor Stellung des Antrags selber ermitteln. Ein Adressenverzeichnis finden Sie im Internet unter www.stiftungsrecherche.de oder www.stiftungsindex.de

      Möglicherweise käme auch ein Gebrauchtwagen für Sie in Frage. Auf den Webseiten von www.mobile.de, www.automobile.de und www.carmeile.de finden Sie preiswerte behindertengerechte Kfz Angebote.

      Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zunächst weiterzuhelfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Janine Šušak
      Hilfsmittelberatungszentrum DGM

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        #4
        Hallo, der Verein www.mobil-mit-behinderung.de unterstützt bei der Suche nach KFZ und Kostenträgern, gerade wenn es nicht über die Arbeit finanzierbar ist, und berät auch gut. Vielleicht gibt es da ja für Sei Unterstützung!
        Alles Gute, Ida

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          #5
          Guten Tag,
          Sie haben ja nun schon einige Tipps im Forum bekommen. Wenn sie bei den Begründungen etc. Unterstützung haben möchten, können Sie sich gerne an mich wenden!
          Freundliche Grüße,
          Christina Reiß, DGM-Kontaktperson

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