Hallo
meine Frau Sabine leidet seit Jahren an einer Muskeldystrophie vom Gliedergürteltyp. Aufgrund Ihres Gesundheitszustandes ist es Ihr nicht mehr möglich von einem Stuhl (mit normaler Sitzhöhe) ohne fremde Hilfe aufzustehen.
Nach den letzten Untersuchungen (Juli 2006) im Muskelzentrum, München wurde bei der Krankenkasse ein Therapie- u. Arbeitsstuhl beantragt (Attest + Rezept). Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse jetzt mit folgender Begründung abgelehnt:
„Eine Kostenübernahme ist nach Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung medizinisch nicht begründet. Eine medizinische Indikation für diese Versorgung liegt nicht vor.“
Zur Info: der Wortlaut des Attest (des Klinikums der Uni München) welches wir dem Antrag beigefügt hatten:
„... leidet an einer progredienten Muskeldytrophie vom Gliedergürteltyp. ...die Patientin ist nicht in der Lage, ohne Hilfe von einem Stuhl mit normaler Sitzhöhe aufzustehen, kann sich jedoch in der Wohnung gehend fortbewegen.
Da die Stützfunktion des Schultergürtels und die Kraft der Arme ebenfalls herabgesetzt sind, ist es Frau ... nicht möglich, sich über die Armkraft hochzuziehen oder hochzustützen. Ein Therapie – und Arbeitsstuhl mit elektrischer Höhenverstellung erweitert den Bewegungsradius innerhalb der Wohnung, indem er das selbstständige Aufstehen bzw. Umsetzten ermöglicht. Er dient der Patientin zum Ausgleich Ihrer Behinderung und fördert die Aufrechterhaltung Ihrer Lebensbetätigung.
Damit Fr. ... weiterhin im größtmöglichen Umfang am Alltag teilhaben kann und Sie sich soviel Unabhängigkeit wie möglich erhält, ist es aus ärztlicher Sicht unbedingt erforderlich, dass Sie einen elektrisch höhenverstellbaren Therapie- und Arbeitsstuhl, z. B. Matrix 1.100 ( Fa. Meyra) erhält...“
Verständlicherweise sind wir jetzt sehr enttäuscht, und würden gerne Widerspruch einlegen. Für diesen Widerspruch bräuchten wir sehr dringend etwas „Argumentations-Hilfe“. Kann uns jemand weiterhelfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Roland & Sabine
meine Frau Sabine leidet seit Jahren an einer Muskeldystrophie vom Gliedergürteltyp. Aufgrund Ihres Gesundheitszustandes ist es Ihr nicht mehr möglich von einem Stuhl (mit normaler Sitzhöhe) ohne fremde Hilfe aufzustehen.
Nach den letzten Untersuchungen (Juli 2006) im Muskelzentrum, München wurde bei der Krankenkasse ein Therapie- u. Arbeitsstuhl beantragt (Attest + Rezept). Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse jetzt mit folgender Begründung abgelehnt:
„Eine Kostenübernahme ist nach Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung medizinisch nicht begründet. Eine medizinische Indikation für diese Versorgung liegt nicht vor.“
Zur Info: der Wortlaut des Attest (des Klinikums der Uni München) welches wir dem Antrag beigefügt hatten:
„... leidet an einer progredienten Muskeldytrophie vom Gliedergürteltyp. ...die Patientin ist nicht in der Lage, ohne Hilfe von einem Stuhl mit normaler Sitzhöhe aufzustehen, kann sich jedoch in der Wohnung gehend fortbewegen.
Da die Stützfunktion des Schultergürtels und die Kraft der Arme ebenfalls herabgesetzt sind, ist es Frau ... nicht möglich, sich über die Armkraft hochzuziehen oder hochzustützen. Ein Therapie – und Arbeitsstuhl mit elektrischer Höhenverstellung erweitert den Bewegungsradius innerhalb der Wohnung, indem er das selbstständige Aufstehen bzw. Umsetzten ermöglicht. Er dient der Patientin zum Ausgleich Ihrer Behinderung und fördert die Aufrechterhaltung Ihrer Lebensbetätigung.
Damit Fr. ... weiterhin im größtmöglichen Umfang am Alltag teilhaben kann und Sie sich soviel Unabhängigkeit wie möglich erhält, ist es aus ärztlicher Sicht unbedingt erforderlich, dass Sie einen elektrisch höhenverstellbaren Therapie- und Arbeitsstuhl, z. B. Matrix 1.100 ( Fa. Meyra) erhält...“
Verständlicherweise sind wir jetzt sehr enttäuscht, und würden gerne Widerspruch einlegen. Für diesen Widerspruch bräuchten wir sehr dringend etwas „Argumentations-Hilfe“. Kann uns jemand weiterhelfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Roland & Sabine
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