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gesetzliche Änderungen zum 1.7.04

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    gesetzliche Änderungen zum 1.7.04

    Habe in meiner Tageszeitung (Pforzheimer Zeitung) folgenden Beitrag gefunden:
    Statt Sachleistungen erhalten behinderte und pflegebedürftige Menschen von ihren Rehabilitationsträgern künftig Geldbeträge oder Gutscheine. Auf diesem Weg sollen sie selbst entscheiden können, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen.
    Ein Anruf bei meiner Krankenkasse (AOK) ergab, dass dort nichts bekannt ist. War das dann nur eine Zeitungsente? Oder was ist hier los?
    Weiß jemand mehr als ich? Wäre für Informationen dankbar.
    Erich, Pforzheim

    #2
    Hallo enrico1951,

    ich habe davon noch nichts gehört. Habe aber auch bei der AOK angerufen, wir sind dort auch Mitglied, da konnte man us allerdings auch nicht weiterhelfen. Aber die sagten, das es oft so ist, das es anfangs nur Gerüchte sind, die sich dann ganz schnell als richtig erweisen. So wäre es mit der Krankengymnastik auch gewesen.
    Da müssen wir wohl mal erst weder warten, bis die Bombe platzt.

    Gruß karin65
    http://hanshickmann.de.tl/

    Kommentar


      #3
      Hallo enrico1951, hallo Karin65,

      nachdem sich mir diese Frage ebenfalls in mehreren Zusammenhängen stellte, fand ich heute die Antwort in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 28. Juni 2004. Dort heißt es wörtlich:

      "Persönliche Budgets gelten trägerübergreifend

      Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wird das Persönliche Budget weiter ausgestaltet und auf pflegerische Leistungen ausgeweitet. Als Persönliche Budgets stellen Rehabilitationsträger behinderten Menschen statt einer Sachleistung einen Geldbetrag oder Gutscheine zur Verfügung. Auch pflegebedürftige Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen können von den Pflegekassen ein Persönliches Budget erhalten.

      Behinderte oder pflegebedürftige Menschen können durch das Persönliche Budget nunmehr selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Das können z.B. Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder bei der Haushaltsführung sein. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll soweit wie möglich die stationäre Betreuung vermeiden und damit den Grundsatz ambulant vor stationär besser umsetzen. Das Persönliche Budget ist ein mögliches Steuerungsinstrument z.B. für den Ausbau alternativer und günstigerer Wohnformen anstelle stationärer kostenintensiver Betreuung. Behinderte Menschen sollen hierdurch ein möglichst selbständiges Leben führen können.

      Näheres zum Inhalt Persönlicher Budgets sowie das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger regelt die gleichzeitig zum 1. Juli 2004 in Kraft tretende Budgetverordnung. Die Einführung trägerübergreifender Persönlicher Budgets soll in Modellen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Die Modellregionen werden durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit den obersten Landessozialbehörden ausgewählt."

      Verkürzungen von Pressemitteilungen durch die Medien können Inhalte und Sachzusammenhänge manipulieren und beeinträchtigen zuweilen die Nachvollziehbarkeit durch den Kunden, sprich Zeitungsleser...
      Fragen an die Sozialberatung: 07665 / 9447 - 30
      E-Mail: franz.stefan@dgm.org

      Mit freundlichen Grüßen
      Franz STEFAN
      DGM Sozialberatung

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