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Erwerbsminderungsrente

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    Erwerbsminderungsrente

    Hallo,

    ich erhalte seit August 2006 die befristete EU-Rente.
    Meine KK hat mich jetzt informiert das meine EU Rente wahrscheinlich mit Abschlägen belegt wurde da ich die EU Rente vor meinen 60. Lebensjahr in anspruch genommen habe. Ich sollte doch bei meinen Rentenversicherungsträger eine überprüfung beantragen. Die Frist das dies möglich wäre um eine rückwirkenden Zahlung zu erhalten läuft am 30.04.07 aus.
    Hat jemand von euch schon mal seine EU Rente überprüfen lassen und kann dies möglich sein ? Bringst so etwas überhaupt was ?
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen?

    #2
    Hallo Christine,

    also ich hab eine EU-Rente, diese wird von der Rentenstelle alle 2 Jahre Jahre automatisch überprüft, da schreiben sie die Ärzte an, um zu erfahren, ob ich noch den Anspruch auf diese Rente habe, und nicht etwa schlagartig gesund geworden bin.
    Was allerdings nun die Kasse von dir will, ist für mich ein Rätsel.
    Am besten, du rufst dort mal an und läßt es dir genauer erklären.
    Einen anderen Tipp habe ich leider nicht, wünsche dir aber viel Glück.
    Liebe Grüße von Hexe
    Liebe Grüße von Hexe<P>Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.

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      #3
      Hallo Hexe,

      Ich habe bei der KK nachgefragt. Es gibt Fälle da zahlen sie nicht die volle EU Rente wenn man sie vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch nimmt. Ich habe vor meiner Erkrankung (chronische Polymyositis) immer gearbeitet fast 34 Jahre und die KK ist der Meinung das es sein könnte das bei mir bei Zahlung der EU Rente Abschläge gemacht wurden.
      Ich werde den Antrag mal beim Rententräger einreichen.
      Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
      Liebe Grüße Christine

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        #4
        Hallo ckristine 57

        Ich habe seit 2002 eine volle Erwerbsminderungsrente. Seit 2001 wird generell bei der EU-Rente ein Abzug in Höhe von bis zu 10,8 Prozent gemacht. Einige EU-Rentenempfänger haben dagegen geklagt.
        Im Jahr 2006 ist ein Urteil in oberster Instanz ergangen, in welchem festgestellt wurde, dass ein Abzug vor dem 60ten Lebensjahr nicht rechtens sei. Deshalb solltes du, um die Fristen einzuhalten, unbedingt sofort einen Überprüfungsantrag stellen.
        Ich habe das so gemacht . Die Rentenstelle hat mir allerdings geschrieben, dass sie erst weitere Urteile abwarten , und meinen Antrag danach weiter bearbeiten wollen.
        Ich habe deswegen auch an den Bundespräsidenten geschrieben, dieser hat sich allerdings als nicht zuständig erklärt , daraufhin habe ich eine Petition an den deutschen Bundestag gestellt. In dieser habe ich mich beschwert das die zuständigen Bundesbehörden höchstrichterliche Entscheidungen nicht umsetzen.
        Mal sehen wie es weitergeht.

        Also auf jeden Fall die Rentenkasse sofort anschreiben.

        mfG
        Horst [img]redface.gif[/img]
        Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

        Man muss so leben ,
        als habe man nur noch eine Stunde Zeit
        und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
        Und gleichzeitig so , als werde man das ,
        was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

        Leo Tolstoi

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          #5
          Hallo Holi,

          ich habe meinen Brief an den Rententräger fertig gestellt und werde ihn sofort in den Briefkasten
          Mit welchen Recht behält die Rentenkasse von uns erwirtschaftetes Geld ein ?
          Ich habe mir diese Erkrankung nicht ausgesucht und würde sonst was dafür geben wider gesund und arbeitsfähig zu sein.
          Es ist garnicht vorstellbar wie viele EU Rentner davon betroffen sein müssen und gar keine Ahnung davon haben.
          Vielen Dank Horst für deine Aufklärung

          Liebe Grüße Christine

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