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Taxifahren Benachteiligung von Rollifahrern

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    Taxifahren Benachteiligung von Rollifahrern

    Hallo!
    Ich wollte nachfragen, wie es in anderen Städten ist: Bei uns hier in Erlangen ist bei der Benutzung eines ganz normalen Taxis (also nicht der sog. Behindertenfahrdienst) ein Zuschlag von 10,-- EUR zu bezahlen. D.h. der Rollifahrer der sich `n Kombi mit Rampe kommen lässt um z.B. nachts vom Kino oder so heim zu fahren zahlt dafür `n 10er mehr. Das halte ich persönlich für eine Benachteiligung wegen Behinderung.

    Meine Frage ist, kann mir jemand sagen wie das anderswo gehandhabt wird? Wie ist das in Hessen, in NRW, Berlin oder sonstwo?

    Gerne kann man diese Anfrage auch weiter geben, gerne auch auf facebook antworten: Thomas F. Schnitzer oder schtho62@web.de

    Hintergrund: Unser fast 18jähriger Sohn (SMA`ler) möcht` halt abends auch `mal gerne länger weg bleiben. Ich kann ihn nicht immer mit`m Transit mitten in der Nacht abholen und die Busfahrer sind hier in Sachen Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit nicht immer ein Vorbild (da wird er auch schon `mal stehen gelassen !!!!), abgesehen davon dass die manuellen (!) Rampen manchmal nicht gehen oder auch Busse ohne Zustiegsmöglichkeiten zum Einsatz kommen).

    #2
    Hi Thomas, ich bin in Bonn eine Zeit lang TAXI gefahren. Es war hier so, dass eine Fahrt mit mind. 16€ berechnet wurde. Der Grund ist rein wirtschaftlich. Diese Taxen müssen zum Teil aus weiter entfernten Stadtteilen zum Fahrgast fahren, was sich nicht lohnt, wenn die Fahrt nur um die Ecke geht. Dazu kommt der höhere Zeitaufwand für das Festgurten des Rollis und das Losgurten nach der Fahrt.
    Und die Fahrzeuge verursachen ebenfalls höhere Kosten als normale Taxen.
    Würden die Unternehmen diesen Preisaufschlag nicht fordern, wäre es ein Verlust und niemand würde Taxifahrten für Rollis anbieten.

    LG

    Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
    Marcus Aurelius

    Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

    UNSERE BEATMUNGS-WG BONN(BAD GODESBERG): http://www.marc-bennerscheidt.de/startern_wg.htm

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      #3
      Danke für den Beitrag...

      Hallo und vielen Dank für den Beitrag, den ich übrigens bei myhandicap.de auch noch gepostet habe.

      Die Argumente scheinen tatsächlich in der Wirtschaftlichkeit begründet zu liegen, wobei ich noch kein klares Bild habe (bisher zu wenig Antworten aus anderen Städten). Mein Ansatz geht ja in Richtung Ungleichbehandlung (AGG). Deshalb muss ich natürlich einwenden:

      "Diese Taxen müssen zum Teil aus weiter entfernten Stadtteilen zum Fahrgast fahren, was sich nicht lohnt, wenn die Fahrt nur um die Ecke geht." - Dieser Umstand ist bei jeder Taxifahrt gegeben, dafür gibt`s den Grundpreis. Natürlich freut sich der Taxifahrer wenn er `ne ordentliche Tour fängt, aber es kann auch der Volltrunkene sein, der sich 50 m von der einen Kneipe zur anderen fahren lässt...

      "Dazu kommt der höhere Zeitaufwand für das Festgurten des Rollis und das Losgurten nach der Fahrt." - oK das ist tatsächlich so; allerdings hat man bei manch anderen Fahrgästen auch einen höherern Aufwand, z.B. bei der in die Jahre gekommenen Seniorin mit Gehwagen und `n paar Alditüten... (ich mein das hier absolut nicht diskriminierend!!) oder Familien mit Kleinkindern (da muss man nämlich den Kindersitz aus`m Kofferraum holen und erst `mal festzurren etc.), die alle zahlen keinen Aufschlag.

      "Und die Fahrzeuge verursachen ebenfalls höhere Kosten als normale Taxen." - Nun, das kann vielleicht bei einem VW-Bus oder so sein; bei Modellen der Größe VW-Caddy glaub` ich das nicht wirklich. Sollte es trotzdem so sein, so müsste aber jeder Fahrgast der so einen Wagen benutzt einen Zuschlag zahlen, das ist auch nicht der Fall. In Erlangen sieht man ja für die Benutzung eines Großraumtaxis einen Zuschlag vor: 5,-- €. Das teilen sich dann die 8 Fahrgäste... Wieso soll der Rollstuhlfahrer doppelt so viel zahlen?


      "Würden die Unternehmen diesen Preisaufschlag nicht fordern, wäre es ein Verlust und niemand würde Taxifahrten für Rollis anbieten." - Ich glaube, dass Taxifahren nicht ausschließlich ein privatwirtschaftliches Vergnügen ist, sondern Teil der "öffentlichen Aufgabe" einer Verwaltungsbehörde öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Natürlich, sollte sich das für den Taxiunternehmer nicht wirklich lohnen wird er so einen Wagen nicht anschaffen; dann ist die Stadtverwaltung aber in der Pflicht entsprechende Angebote zu verwirklichen; also ich denke `mal eine nicht leichte Aufgabe für alle Beteiligten.

      Wieso eigentlich nicht den Zuschlag für die Großraumfahrzeuge raufsetzen (die werden doch wesentlich häufiger genutzt) und für die Rollifahrer wegfallen lassen. Könnte das unsere Gesellschaft wirklich nicht leisten??? Nur nebenbei: Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, dass die Universitätsstadt Erlangen und der dazugehörige Landkreis im Ranking der Liste wo die reichsten Menschen der Republik wohnen (!) unter den ersten 10 ist...

      Nochmals vielen Dank für den Beitrag,

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        #4
        Hi,
        ich kenne mehrere Unternehmer persönlich und war mit einigen z.T. sehr eng befreundet. Ich habe zwar nicht den genauen Einblick in ihre Geschäftsgrundlagen, weiß aber, dass es keine besondere Unterstützung durch die Stadt Bonn gibt. Die interessiert es nicht, wer so etwas anbietet oder nicht. Der Unternehmer bleibt alleine auf den Mehrkosten sitzen.
        Ich kenne mehrere Unternehmer, die Fahrzeuge vom Typ FORD GALAXY, MERCEDES VITO und ähnliche fahren, die mit erheblichen Mehrkosten(Umbau, Wartung, Versicherung, Verbrauch...) zu kämpfen haben. Keine Unterstützung durch die Stadt!
        Außerdem haben diese Fahrzeuge kaum Spontanfahrten, sondern vorwiegend Vorbestellungen, was mit höheren Anfahrtskosten und Wartezeiten verbunden ist. Anders als mit hohen Anfahrtspauschalen lässt sich das nicht machen, leider. Alle Preise müssen in Bonn von der Stadtverwaltung genehmigt werden, was mit sehr strenge Prüfungen verbunden ist.

        Dass wir uns nicht falsch verstehen, aber ich als Rollifahrer finde das nicht gut - ich weiß aber, dass es zumindest in Bonn nicht anders möglich ist. Ich bezahle das, obwohl ich kaum Geld zur Verfügung habe, weil ich weiß, dass es gerechtfertigt ist.

        LG

        Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
        Marcus Aurelius

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          #5
          Es liegt hier ganz klar - wie auch selbst bereits vermutet - ein Verstoß gegen das AAG vor.

          Ich würde von dem Taxiunternehmen Schadensersatz verlangen.

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            #6
            Das ist sinnlos,denn wenn der Fahrgast einsteigt, erklärt er sich automatisch einverstanden mit dem Preissystem.
            Er muss dann vor Gericht die Stadt Erlangen verklagen, die die Preise genehmigt.

            Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
            Marcus Aurelius

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              #7
              Hallo,

              das AAG macht aber gerade keinen Unterschied hinsichtlich der Tatsache, ob der Kunde/Fahrgast/Leistungsnehmer einem entsprechenden Preis zugestimmt hat oder nicht. Die Frage ist vielmehr nur, ob eine Ungleichbehandlung im Sinne des Gesetzes vorliegt oder nicht.

              Der Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch ergibt sich dabei immer gegen das Unternehmen, das gegen das AAG verstoßen hat. In diesem Fall also gegenüber dem Taxiunternehmen. Sicherlich ist es auch möglich, die Preispolitik der Stadt mit Blick auf das AAG anzugreifen, wenn es tatsächlich eine so lautende Verfügung gibt.

              Es kommt meines Erachtens entscheidend darauf an, ob das Taxiunternehmen Mehrkosten durch den Transport hat oder nicht. Denn nur dann wäre der Preisaufschlag gerechtfertigt. Die Tatsache, dass behinderte Menschen evtl. etwas "Mehrarbeit" bedeuten, reicht nicht aus. Anders würde ich die Sache nur beurteilen, wenn wirklich ein anderes (teureres) Fahrzeug zum Einsatz gelangen müsste.

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                #8
                Ich habe es ja oben schon erklärt, klar sind extra große KFZ mit mehr Kosten verbunden. Das Unternehmen, das die offiziell genehmigten Preise berechnet verstößt gegen die AGG nicht, kann also nicht verklagt werden.
                Aber er kann es ja probieren - bin gespannt wie das ausgeht.
                Sicher ist nur: Wenn er Recht bekommt, gibt es diesen Service demnächst deutschlandweit nicht mehr!

                Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
                Marcus Aurelius

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                  #9
                  Es kommt dann aber darauf an, wie man einen Rollstuhlfahrer definiert. Wenn besonders große Fahrzeuge erforderlich sind, sehe ich den Schutzbereich des AAG nicht berührt. Meines Wissens gibt es aber auch Rollstuhlfahrer mit Rollstühlen, die sich zusammenklappen und im Kofferraum transportieren lassen, folglich in einem ganz "normalen" Taxi.

                  Klar, wenn das Fahrzeug mit Rampe ausgestattet ist und speziell für Rollstuhlfahrer ausgelegt, dann ist eine Argumentation mit dem AAG sinnlos, denn dann sehe ich ebenfalls die Norm nicht berührt. Schließlich ist die Dienstleistung dann eine ganz andere, weshalb sich beide Dienstleistungen sachlich voneinander abgrenzen lassen. Das AAG sieht eine Ungleichbehandlung immer nur bei identischen Sachverhalten vor.

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                    #10
                    So ist es ! Es geht nur um die spezielle Dienstleistung mit "Sonderfahrzeugen" mit Rampe, Hubliftern etc.
                    Bei zusammenklappbaren Rolli mit einer ganz normalen Limousine darf natürlich kein Festpreis/Zuschlag genommen werden. Versteht sich von selbst!
                    LG

                    Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
                    Marcus Aurelius

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                      #11
                      Hallo Thomas, bei uns in Lörrach ist es noch viel schlimmer. Das damals einzige Taxiunternehmen mit Rollifahrzeug verlangt den stolzen vierfachen Preis von einer normalen Taxifahrt. Grund sind hier die Vorhaltekosten für das Fahrzeug. Dafür gibt es bei uns einen Behindertenfahrdienst, der auch abends oder in der Nacht fährt und das nun wieder viel billiger als ein normales Taxi. Verkehrte Welt
                      Grüße Kai
                      Auch mit dem letzten Tropfen Benzin kann man noch beschleunigen
                      (A. Eschbach)

                      http://www.keine-arme-keine-kekse.info/

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                        #12
                        Hi Kai,das ist allerdings Wucher!
                        Bei einer 10€-TOUR 40 und bei 20 schon 80 zu verlangen ist Abzocke!
                        Ob das rechtens ist, wage ich zu bezweifeln.

                        LG

                        Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
                        Marcus Aurelius

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                          #13
                          feedback

                          Hallo und vielen Dank an alle für die Beiträge ! So langsam kann ich einen Überblick über die Situation gewinnen. Auch interressant die Antworten im Beitrag im Forum von myhandicap.de.

                          Das mit Lörrach ist ja der Hammer! Ich glaub` das passt überhaupt nicht; aber wir werden sehen; ganz besonders gespannt bin ich auf die Antwort aus Berlin von der Antidiskriminierungsstelle.

                          Inzwischen denke ich auch, dass ein größeres Fahrzeug vielleicht (!) mehr Kosten verursacht, dann aber für jeden Fahrgast und nicht selektiv für den einen oder den andern nicht. Also wenn Zuschlag, dann für alle gleich (zur Erinnerung: 8 Leute mit Großraumtaxi zahlen `n 5er, ein Rollifahrer zahlt`n 10er).

                          Die Sache mit dem Behindertenfahrdienst passt natürlich perfekt in die allgemeine Ausgrenzungspolitik hier im Land: Den körperlich eingeschränkten Menschen bloß nicht am allgemeinen Leben teilhaben lassen, ihm bloß nicht die Möglichkeit eröffnen auch `mal ins Kino zu gehen und heim fahren zu können wann er will (und nicht schon am Freitag bis 18:00 h das Taxi bestellen zu müssen). Und wenn die Fahrscheine aufgebraucht sind (hier sind`s 120 im Jahr) dann zahl man kräftig selbst...

                          Auf den zu erwartenden Einwand "das geht halt nicht anders" zu erwidern: Wir waren Pfingsten in London. Ausnahmslos jedes (!) Taxi dort ist Rollstuhl gerecht und von einem Zuschlag redet dort auch keiner.... es ginge also schon - wenn man nur wollte...

                          Insgesamt hab` ich noch nicht genügend konkrete Informationen aus anderen Städten. Es scheint so zu sein, dass nicht allzu viele Rollifahrer Taxi fahren. Ich hab` den Eindruck die meisten nutzen (oder müssen nutzen) den Behindertenfahrdienst der über`s Sozialamt mit Berechtigungsscheinen abgerechnet wird. Ich würd` die Anfrage hier noch`n bißchen offen lassen, vielleicht kommt nach der Urlaubszeit noch mehr zusammen? Das ist übrigens die momentane Antwort der Stadt Erlangen: Wegen Urlaub dauert`s noch mit der Antwort :-)

                          Soviel für den Moment,
                          nochmals vielen Dank -und fragt doch noch`n bißchen `rum; das mit Lörrach ist z.B. ein "gutes" Beispiel...

                          lg, Thomas

                          Kommentar


                            #14
                            Antwort der Stadt Erlangen erhalten

                            Folgende Antwort der Stadt Erlangen hat mich heute erreicht:

                            "Sehr geehrter Herr S...,

                            zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nach Beteiligung des Vorstandes der Taxigenossenschaft Erlangen folgendes mitteilen:

                            Grundsätzlich werden Zuschläge erhoben, um Sonderleistungen, die nicht durch die "normalen" Tarifbestandteile abgedeckt werden, zu bezahlen. Beim Kombizuschlag ist das z.B. das Einladen von mehreren und auch sperrigen Gepäckstücken, das pauschal bezahlt wird. Des Weiteren wird berücksichtigt, dass ein Kombifahrzeug, um dieses leisten zu können, in der Anschaffung bereits mehr kostet als eine "normale" Limousine.

                            Zunächst sei angemerkt, dass grundsätzlich die Euro 10,-- Zuschlag für ein behindertengerechtes Fahrzeug nur bei den Fahrzeugen anfällt, bei denen der Rollstuhl nicht im Kofferraum befördert werden kann, sondern der Fahrgast in seinem eigenen Rollstuhl sitzend über eine Rampe oder Schienen in das Fahrzeug einsteigt und so befördert wird. Kann der Fahrgast von dem Rollstuhl auf den Beifahrersitz umsteigen und der Rollstuhl im Kofferraum befördert werden, so fällt kein Zuschlag an! In allen anderen Fällen ist der Zuschlag von Euro 10,-- gerechtfertigt, da zum einen ein rollstuhlgerechter Umbau der Fahrzeuge die Anschaffungskosten derselben erhöht, als auch andere Sonderleistungen im Zusammenhang mit dieser Transportform abgegolten werden (erhöhter Zeitaufwand, Tragehilfen etc.). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass diese Fahrzeuge durchaus auch Nachteile im Tagesgeschäft haben, da es einige Kundschaft gibt, die am Standplatz nicht in diese "Kästen" einsteigen will.

                            Ich hoffen, Ihre Frage umfangreich beantwortet zu haben. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


                            Mit freundlichen Grüßen

                            gez.
                            Stadt Erlangen..."

                            Was haltet Ihr von der Antwort? Könnt ihr die Argumentation "hohe Anschaffungskosten, erhöhter Zeitaufwand bei "dieser" Transportform und "Nachteile im Tagesgeschäft"..."nicht in diese Kästen einsteigen" ... teilen?

                            Gruß, Thomas

                            Kommentar


                              #15
                              Hi,
                              die geschilderte Situation entspricht der in Bonn.
                              Ich halte die Antwort für glaubwürdig und nachvollziehbar - leider. Denn so halte ich den zu entrichtenden Fahrpreis auch für nachvollziehbar. So sehr ich mir auch wünschen würde, dass es günstiger wäre.
                              Ich selbst habe immer wieder beobachtet, dass Fahrgäste den an der Spitze des Halteplatzes stehenden Bus ignorieren und weiter hinten einsteigen - leider!

                              LG

                              Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
                              Marcus Aurelius

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