Ich wohne in Ba-Wü, bin aus med. Gründen ungeimpft und habe darüber ein ärztliches Attest.
Bisher konnte ich meine im Altenpflegeheim lebende, bettlägrige, schwer kranke, hochbetagte Muter mit einem aktuellen Schnelltest besuchen.
Gestern wollte ich mich erneut für die Weihnachtstage anmelden und erfuhr, dass seit dem 20. 12. 21. nun ein PCR-Test vom Land Ba-Wü vorgeschrieben ist und dies für alle Ungeimpften, auch die, die aus med. Gründen ungeimpft sind, gilt.
Die Geimpften dürfen weiterhin mit einem Schnelltest zu Besuch kommen.
In engen Ausnahmefällen dürfen die Heime von den Regeln abweichen.
Diese Regelungen sind gülitig in der Alarmstufe 2, die aber so eng gefasst ist, dass sie in den nächsten Monaten nicht enden kann. Denn Ba-Wü hat pro 100.000 Einwohner die niedrigste Zahl an Krankenhaus- und Intensivbetten aller Flächenbundesländer, die keine "Stadt-Bundesländer" haben (Bremen, Hamburg, Berlin). Da aber die Belegung der Intensivbetten für die Alarmstufe 2 maßgeblich ist, ist die Aussicht, dass die Alarmstufe 2 bald enden könnte, gleich Null.
PCR-Tests kosten in einer Apotheke 80 Euro u. beim Arzt 130 Euro, wie ich dann gestern erfahren habe.
Aber: Beim Arzt hieß es, dass ein PCR-Test 72 Stunden dauert ... vermutlich infolge der Überlastung der Labore.
Für den Besuch im Altenheim wird ein PCR-Test aber nur anerkannt, wenn er nicht älter als 48 Stunden ist.
Hinzu kommt, dass ich weder 80 Euro noch 130 Euro bei 2 bis 3 Besuchen pro Woche finanzieren kann und will.
Ich will dies deshalb nicht, weil ich zum einen geimpft wäre, wenn es nicht zu riskant für mich ist und zum anderen, weil ich so kontaktarm wegen meiner Mutter und mir lebe, dass das Ansteckungsrisiko bei mir wirklich fast Null ist.
Außerdem kann ich mir Kosten von monatlichen 700 Euro bis weit über 1000 Euro (je nach Test und Häufigkeit der Besuche) nicht leisten.
Diese Regel sei zum Schutz meiner Mutter, sagte man mir der Mitarbeiter der Corona-Hotline.
Aber meine -demente- Mutter würde lieber Besuche bekommen und auf einen PCR-Test der Besucher verzichten, als dass sie nun künftig für Monate keinen Besuch mehr bekommen kann!
Es ist das erste Mal, an dem meine Mutter zu Weihnachten keinen Besuch nun erhält! Und es wird vermutlich ihr letztes Weihnachten sein.
Hinzu kommt, dass ich meiner Mutter bei jedem Besuch auch stets viel zu trinken gegeben habe, weil es mit der Getränkeversorgung im Heim (in allen Heimen) hapert.
Meine Fragen in die Runde:
Welche juristischen Möglichkeiten habe ich, diese Verordnung -schnell- anzufechten?
Eilantrag wohin?
Denn diese Verordnung ist nicht im Interesse meiner Mutter.
Im Gegenteil:Meine Mutter wird nun ganz vereinsamen.
Hinzu kommt, dass ich unfreiwillig ungeimpft bin.
Es hieß bisher doch immer, dass man daraus keine Nachteile haben würde.
Bisher konnte ich meine im Altenpflegeheim lebende, bettlägrige, schwer kranke, hochbetagte Muter mit einem aktuellen Schnelltest besuchen.
Gestern wollte ich mich erneut für die Weihnachtstage anmelden und erfuhr, dass seit dem 20. 12. 21. nun ein PCR-Test vom Land Ba-Wü vorgeschrieben ist und dies für alle Ungeimpften, auch die, die aus med. Gründen ungeimpft sind, gilt.
Die Geimpften dürfen weiterhin mit einem Schnelltest zu Besuch kommen.
In engen Ausnahmefällen dürfen die Heime von den Regeln abweichen.
Diese Regelungen sind gülitig in der Alarmstufe 2, die aber so eng gefasst ist, dass sie in den nächsten Monaten nicht enden kann. Denn Ba-Wü hat pro 100.000 Einwohner die niedrigste Zahl an Krankenhaus- und Intensivbetten aller Flächenbundesländer, die keine "Stadt-Bundesländer" haben (Bremen, Hamburg, Berlin). Da aber die Belegung der Intensivbetten für die Alarmstufe 2 maßgeblich ist, ist die Aussicht, dass die Alarmstufe 2 bald enden könnte, gleich Null.
PCR-Tests kosten in einer Apotheke 80 Euro u. beim Arzt 130 Euro, wie ich dann gestern erfahren habe.
Aber: Beim Arzt hieß es, dass ein PCR-Test 72 Stunden dauert ... vermutlich infolge der Überlastung der Labore.
Für den Besuch im Altenheim wird ein PCR-Test aber nur anerkannt, wenn er nicht älter als 48 Stunden ist.
Hinzu kommt, dass ich weder 80 Euro noch 130 Euro bei 2 bis 3 Besuchen pro Woche finanzieren kann und will.
Ich will dies deshalb nicht, weil ich zum einen geimpft wäre, wenn es nicht zu riskant für mich ist und zum anderen, weil ich so kontaktarm wegen meiner Mutter und mir lebe, dass das Ansteckungsrisiko bei mir wirklich fast Null ist.
Außerdem kann ich mir Kosten von monatlichen 700 Euro bis weit über 1000 Euro (je nach Test und Häufigkeit der Besuche) nicht leisten.
Diese Regel sei zum Schutz meiner Mutter, sagte man mir der Mitarbeiter der Corona-Hotline.
Aber meine -demente- Mutter würde lieber Besuche bekommen und auf einen PCR-Test der Besucher verzichten, als dass sie nun künftig für Monate keinen Besuch mehr bekommen kann!
Es ist das erste Mal, an dem meine Mutter zu Weihnachten keinen Besuch nun erhält! Und es wird vermutlich ihr letztes Weihnachten sein.
Hinzu kommt, dass ich meiner Mutter bei jedem Besuch auch stets viel zu trinken gegeben habe, weil es mit der Getränkeversorgung im Heim (in allen Heimen) hapert.
Meine Fragen in die Runde:
Welche juristischen Möglichkeiten habe ich, diese Verordnung -schnell- anzufechten?
Eilantrag wohin?
Denn diese Verordnung ist nicht im Interesse meiner Mutter.
Im Gegenteil:Meine Mutter wird nun ganz vereinsamen.
Hinzu kommt, dass ich unfreiwillig ungeimpft bin.
Es hieß bisher doch immer, dass man daraus keine Nachteile haben würde.
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