Ich habe gerade einen E-Rolli im Rahmen der Genehmigungsfiktion einen E-Rolli "genehmigt" bekommen.
Nachdem ich bei der RV einen formlosen Antrag ("Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben", weil auch Funktionen für den Arbeitsplatz7-weg enthalten sind) für den Rolli gestellt hatte passierte erstmal Nichts. Ich erhielt nur Kopien von Schreiben die sich RV und KK gegenseitig geschrieben hatten, nicht mal eine förmliche Eingangsbestätigung. Auch Unterlagen, nicht mal eine Verordnung wurden angefordert.
Nachdem ich innerhalb der 2-Monatsfrist keinen Bewilligungsbescheid und auch keinen Zwischenbescheid erhalten hatte, war der E-Rolli demnach aufgrund der Genehmigungsfiktion bewilligt.
Also schrieb ich die RV an und setzte eine Frist von 2 Wochen für die Erbringung der Sachleistung gemäß des mit dem Antrag eingesandten Kostenvoranschlags (Bereitstellung des Rollis oder verbindliche Kostenübernahmeerklärung). Wie selbstverständlich lehnte das die RV ab.
Mein Rechtsanwalt hat dann beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zur Erbringung der Sachleistung durch die RV gestellt. Im Laufe des Verfahrens hat dann die RV erst meinen Anspruch bestritten, dann aber beigegeben und meinte ich solle mir den Rolli kaufen. Wenn ich den dann bezahlt hätte (mehr als 18.000,- EUR) würden sie mir das Geld erstatten. Das wollte ich nicht. Wer weiß wann und ob ich wirklich den Gesamtbetrag bekommen hätte und außerdem sind Hilfsmittel laut Gesetz vorrangig als Sachleistung zu erbringen.
Auf sanften Druck des Gerichts hat dann die RV eingelenkt und erklärt das sie den Rechnungsbetrag an das Sanitätshaus überweisen wird.
Somit habe ich den e-Rolli dann gestern verbindlich bestellt. Die Rechnung werde ich dann an die RV schicken.
Nachdem ich bei der RV einen formlosen Antrag ("Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben", weil auch Funktionen für den Arbeitsplatz7-weg enthalten sind) für den Rolli gestellt hatte passierte erstmal Nichts. Ich erhielt nur Kopien von Schreiben die sich RV und KK gegenseitig geschrieben hatten, nicht mal eine förmliche Eingangsbestätigung. Auch Unterlagen, nicht mal eine Verordnung wurden angefordert.
Nachdem ich innerhalb der 2-Monatsfrist keinen Bewilligungsbescheid und auch keinen Zwischenbescheid erhalten hatte, war der E-Rolli demnach aufgrund der Genehmigungsfiktion bewilligt.
Also schrieb ich die RV an und setzte eine Frist von 2 Wochen für die Erbringung der Sachleistung gemäß des mit dem Antrag eingesandten Kostenvoranschlags (Bereitstellung des Rollis oder verbindliche Kostenübernahmeerklärung). Wie selbstverständlich lehnte das die RV ab.
Mein Rechtsanwalt hat dann beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zur Erbringung der Sachleistung durch die RV gestellt. Im Laufe des Verfahrens hat dann die RV erst meinen Anspruch bestritten, dann aber beigegeben und meinte ich solle mir den Rolli kaufen. Wenn ich den dann bezahlt hätte (mehr als 18.000,- EUR) würden sie mir das Geld erstatten. Das wollte ich nicht. Wer weiß wann und ob ich wirklich den Gesamtbetrag bekommen hätte und außerdem sind Hilfsmittel laut Gesetz vorrangig als Sachleistung zu erbringen.
Auf sanften Druck des Gerichts hat dann die RV eingelenkt und erklärt das sie den Rechnungsbetrag an das Sanitätshaus überweisen wird.
Somit habe ich den e-Rolli dann gestern verbindlich bestellt. Die Rechnung werde ich dann an die RV schicken.
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