Hallo,
ich beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe nun einen Rollstuhl verordnet bekommen. Als Mito ist meine Kraft sehr eingeschränkt. Ich habe daher einen leichten und leichtgängigen Aktivrollstuhl (Sopur Easy Life), der horizontal, aber nicht vertikal klappbar ist. Vertikal klappbar wäre er, wenn die Rückenlehne nicht verstellbar wäre. Ich brauche aber eine verstellbare Lehne.
Leider passt er kaum (nur liegend mit viel Gefrickel) in unser Auto. Ich schaffe es nur unter größter Anstrengung, ihn einzuladen und bin dann völlig fertig. Außerdem ist dann die Rücksitzbank umgeklappt und das Auto ist so voll, dass wir nichts und niemanden außerdem transportieren können.
Auch im Hinblick auf eine fortschreitende Verschlechterung und später erforderliche Umbauten würden wir gerne einen VW Caddy (kein anderes Auto, kein Reimport. Dies ist die für uns beste Lösung) kaufen, der noch nicht so alt ist, dass wir laufend Reparaturkosten haben. Für unseren Euro 5 – Diesel bekommen wir aber relativ wenig Geld und unsere Ersparnisse reichen nicht aus. Einen Kredit für ein Auto abzubezahlen, ist nicht möglich. Soweit die Rahmenbedingungen. Bitte stellt dies nicht in Frage.
Ich habe mich bereits ein wenig schlau gemacht. Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung bezieht sich in erster Linie auf Arbeitnehmer u.ä., scheidet also aus. Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger, Kranken- und Pflegekasse ebenso. Beim Sozialhilfeträger werden wir als Hausbesitzer (zahlen wir noch ab) keine Chance haben. Stiftungen kommen vermutlich auch nicht in Frage, da diese allenfalls dann einspringen, wenn alle anderen abgelehnt haben, wie ich gelesen habe. Auch wüsste ich nicht, welche Stiftung realistisch in Frage käme. Ich finde die Recherche sehr schwierig.
Bleiben Versorgung- und Integrationsamt. Man kann es als EU-Rentner vielleicht über Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft versuchen. Aber welcher Kostenträger kommt da dann realistisch in Frage? Hat jemand zu diesen Varianten Erfahrungen?
Viele Grüße
Marc
ich beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe nun einen Rollstuhl verordnet bekommen. Als Mito ist meine Kraft sehr eingeschränkt. Ich habe daher einen leichten und leichtgängigen Aktivrollstuhl (Sopur Easy Life), der horizontal, aber nicht vertikal klappbar ist. Vertikal klappbar wäre er, wenn die Rückenlehne nicht verstellbar wäre. Ich brauche aber eine verstellbare Lehne.
Leider passt er kaum (nur liegend mit viel Gefrickel) in unser Auto. Ich schaffe es nur unter größter Anstrengung, ihn einzuladen und bin dann völlig fertig. Außerdem ist dann die Rücksitzbank umgeklappt und das Auto ist so voll, dass wir nichts und niemanden außerdem transportieren können.
Auch im Hinblick auf eine fortschreitende Verschlechterung und später erforderliche Umbauten würden wir gerne einen VW Caddy (kein anderes Auto, kein Reimport. Dies ist die für uns beste Lösung) kaufen, der noch nicht so alt ist, dass wir laufend Reparaturkosten haben. Für unseren Euro 5 – Diesel bekommen wir aber relativ wenig Geld und unsere Ersparnisse reichen nicht aus. Einen Kredit für ein Auto abzubezahlen, ist nicht möglich. Soweit die Rahmenbedingungen. Bitte stellt dies nicht in Frage.
Ich habe mich bereits ein wenig schlau gemacht. Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung bezieht sich in erster Linie auf Arbeitnehmer u.ä., scheidet also aus. Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger, Kranken- und Pflegekasse ebenso. Beim Sozialhilfeträger werden wir als Hausbesitzer (zahlen wir noch ab) keine Chance haben. Stiftungen kommen vermutlich auch nicht in Frage, da diese allenfalls dann einspringen, wenn alle anderen abgelehnt haben, wie ich gelesen habe. Auch wüsste ich nicht, welche Stiftung realistisch in Frage käme. Ich finde die Recherche sehr schwierig.
Bleiben Versorgung- und Integrationsamt. Man kann es als EU-Rentner vielleicht über Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft versuchen. Aber welcher Kostenträger kommt da dann realistisch in Frage? Hat jemand zu diesen Varianten Erfahrungen?
Viele Grüße
Marc
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