Volle Erwerbsminderungsrente ( Erwerbsunfähigkeitsrente)
erhält wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Ausschlaggebend ist jedoch, in den letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Rentenbeiträge eingezahlt zu haben und natürlich sogenannte Wartezeiten erfüllt sind.
Mehr dazu findet man entweder bei den Rentenversicherungsanstalten oder auch hier...
Über die Wartezeiten geht's mir allerdings nicht,
sondern um " in den letzten fünf Jahren, mindestes drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt zu haben"...
Das war bei mir nicht der Fall. Mir fehlten 11 Monate, weshalb mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung auch sofort abgelehnt wurde.
Hab' mich darauf hin auf die Suche (Google) gemacht und schließlich auch etwas gefunden, womit ich zum Sozialverband VDK ging und wir gemeinsam Widerspruch einlegen konnten.
Die Rentenversicherung schickte mich zum Gutachter, der für mich zwar positiv ausfiel, jedoch nichts bei der RV bewirkte, so dass wir Klage am Sozialgericht einreichen mussten.
Der Richter ließ erst einmal von einem weiteren Gutachter prüfen, ob das Verfahren stattfinden sollte, welches wiederum für mich positiv ausfiel und beauftragte daraufhin ein weiters Gutachten.
Dieses Gutachten viel ebenfalls positiv für mich aus, so dass die Rentenversicherung nach (gefühlten) unendlich langer Zeit; 2 ½ Jahre
endlich ihre Zustimmung gab und die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend anerkennt.
Das letzte Gutachten sollte belegen, zur welchen Zeit bzw. in welchen Zeitraum die nachgewiesene mitochochdriale Myopathie meine Gesundheit beinträchtigte...
Das wiederum konnte das Gutachten nicht feststellen, weil ich zwar zum Doc (Hausarzt/Orthopäden) gegangen bin, der Schmerzen und der ständigen Müdigkeit bzw. der Schwäche wegen, aber die Gutachterin verwies auch darauf, dass wenn Hausarzt/Orthopäde mich zum Neurologen geschickt hätten, es möglicherweise schon früher erkannt wurden wäre und belegte dies mit der ersten Neurologin, die mich, als ich auf Grund einer möglichen Diagnosefindung, November 2014 im Krankenhaus lag, untersuchte.
Was letztendlich bedeutete, dass ich bereits vor den "fehlenden" besagten 11 Monaten zwar schon Arbeitsunfähigkeit war, bloß hatte niemand sagen können, warum ich Arbeitsunfähig war.
Und dass wiederum, könne man mir nicht zur Last legen, weil; Ich zwar hin und wieder zum Doc gegangen bin bzw. zu Orthopäden überwiesen wurde, aber eben niemand auf die Idee gekommen wäre, mich zu einem Neurologen zu schicken.
Vielleicht hilft es ja dem Einen oder Anderen ;o)
erhält wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Ausschlaggebend ist jedoch, in den letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Rentenbeiträge eingezahlt zu haben und natürlich sogenannte Wartezeiten erfüllt sind.
Mehr dazu findet man entweder bei den Rentenversicherungsanstalten oder auch hier...
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt wird.
Über die Wartezeiten geht's mir allerdings nicht,
sondern um " in den letzten fünf Jahren, mindestes drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt zu haben"...
Das war bei mir nicht der Fall. Mir fehlten 11 Monate, weshalb mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung auch sofort abgelehnt wurde.
Hab' mich darauf hin auf die Suche (Google) gemacht und schließlich auch etwas gefunden, womit ich zum Sozialverband VDK ging und wir gemeinsam Widerspruch einlegen konnten.
Die Rentenversicherung schickte mich zum Gutachter, der für mich zwar positiv ausfiel, jedoch nichts bei der RV bewirkte, so dass wir Klage am Sozialgericht einreichen mussten.
Der Richter ließ erst einmal von einem weiteren Gutachter prüfen, ob das Verfahren stattfinden sollte, welches wiederum für mich positiv ausfiel und beauftragte daraufhin ein weiters Gutachten.
Dieses Gutachten viel ebenfalls positiv für mich aus, so dass die Rentenversicherung nach (gefühlten) unendlich langer Zeit; 2 ½ Jahre
endlich ihre Zustimmung gab und die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend anerkennt.
Das letzte Gutachten sollte belegen, zur welchen Zeit bzw. in welchen Zeitraum die nachgewiesene mitochochdriale Myopathie meine Gesundheit beinträchtigte...
Das wiederum konnte das Gutachten nicht feststellen, weil ich zwar zum Doc (Hausarzt/Orthopäden) gegangen bin, der Schmerzen und der ständigen Müdigkeit bzw. der Schwäche wegen, aber die Gutachterin verwies auch darauf, dass wenn Hausarzt/Orthopäde mich zum Neurologen geschickt hätten, es möglicherweise schon früher erkannt wurden wäre und belegte dies mit der ersten Neurologin, die mich, als ich auf Grund einer möglichen Diagnosefindung, November 2014 im Krankenhaus lag, untersuchte.
Was letztendlich bedeutete, dass ich bereits vor den "fehlenden" besagten 11 Monaten zwar schon Arbeitsunfähigkeit war, bloß hatte niemand sagen können, warum ich Arbeitsunfähig war.
Und dass wiederum, könne man mir nicht zur Last legen, weil; Ich zwar hin und wieder zum Doc gegangen bin bzw. zu Orthopäden überwiesen wurde, aber eben niemand auf die Idee gekommen wäre, mich zu einem Neurologen zu schicken.
Vielleicht hilft es ja dem Einen oder Anderen ;o)
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