Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse
Gesetzlicher Leistungskatalog, Pflichtleistungen, Grundleistungen und Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen
Für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gelten bestimmte Regeln
gleichermaßen (§§ 12 – 19 SGB V). So müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
des § 12 Abs. 1 SGB V die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“
sein; nicht notwendige oder unwirtschaftliche Leistungen dürfen Versicherte
nicht beanspruchen, Leistungserbringer nicht bewirken und Krankenkassen nicht
bewilligen
Gesetzlicher Leistungskatalog, Pflichtleistungen, Grundleistungen und Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen
Für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gelten bestimmte Regeln
gleichermaßen (§§ 12 – 19 SGB V). So müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
des § 12 Abs. 1 SGB V die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“
sein; nicht notwendige oder unwirtschaftliche Leistungen dürfen Versicherte
nicht beanspruchen, Leistungserbringer nicht bewirken und Krankenkassen nicht
bewilligen
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