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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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Pflegegrad 5 - ehemals Härtefall oder 3 + "Demenz"

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    Pflegegrad 5 - ehemals Härtefall oder 3 + "Demenz"

    "Wir" wurden vom MDK neu begutachtet.
    Der MDK meinte, wir erfüllen die Vorgaben für Härtefall bzw. Pflegegrad 5.

    Alle ALSler oder mit anderen Erkrankungen könnten sich um den Pflegegrad 5 bemühen,
    - welche 24 Stunden beatmet sind,
    - wenig bis nicht bewegungsfähig,
    - auch per PEG versorgt
    - besonders dann, wenn die Familie nicht ausreichend mit Pflegepersonal über Intensivpflegefirmen, d.h. über die Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch V, versorgt werden,
    - nicht die Grundpflege über einen Pflegedienst erledigen lassen oder übernehmen lassen können,
    - deshalb oder auf Wunsch das Pflegegeld erhalten.

    Wer aber ausreichende Versorgung nach Sozialgesetzbuch 5 hat und die Grundpflege auch von Pflegefirmen erledigen lässt (also Pflegesachleistung bezieht) der sollte bei Pflegegrad 4 bleiben.
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