"Wir" wurden vom MDK neu begutachtet.
Der MDK meinte, wir erfüllen die Vorgaben für Härtefall bzw. Pflegegrad 5.
Alle ALSler oder mit anderen Erkrankungen könnten sich um den Pflegegrad 5 bemühen,
- welche 24 Stunden beatmet sind,
- wenig bis nicht bewegungsfähig,
- auch per PEG versorgt
- besonders dann, wenn die Familie nicht ausreichend mit Pflegepersonal über Intensivpflegefirmen, d.h. über die Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch V, versorgt werden,
- nicht die Grundpflege über einen Pflegedienst erledigen lassen oder übernehmen lassen können,
- deshalb oder auf Wunsch das Pflegegeld erhalten.
Wer aber ausreichende Versorgung nach Sozialgesetzbuch 5 hat und die Grundpflege auch von Pflegefirmen erledigen lässt (also Pflegesachleistung bezieht) der sollte bei Pflegegrad 4 bleiben.
Der MDK meinte, wir erfüllen die Vorgaben für Härtefall bzw. Pflegegrad 5.
Alle ALSler oder mit anderen Erkrankungen könnten sich um den Pflegegrad 5 bemühen,
- welche 24 Stunden beatmet sind,
- wenig bis nicht bewegungsfähig,
- auch per PEG versorgt
- besonders dann, wenn die Familie nicht ausreichend mit Pflegepersonal über Intensivpflegefirmen, d.h. über die Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch V, versorgt werden,
- nicht die Grundpflege über einen Pflegedienst erledigen lassen oder übernehmen lassen können,
- deshalb oder auf Wunsch das Pflegegeld erhalten.
Wer aber ausreichende Versorgung nach Sozialgesetzbuch 5 hat und die Grundpflege auch von Pflegefirmen erledigen lässt (also Pflegesachleistung bezieht) der sollte bei Pflegegrad 4 bleiben.