Ich habe Pflegegrad 1, Antrag auf Pflegegrad 2 läuft.
Meine Frage:
Bekommt jemand hier im Forum diese 40 Euro mtl. ausbezahlt, ohne dass er Rechnungen für Pflegehilfsmittel sammeln und einreichen muss?
Wenn ja, würde mich auch die jeweilige Krankenkasse interessieren.
Mir war von meiner privaten Krankenkasse, bei der auch das Sozialgesetzbuch wie bei den gesetzlichen gilt, gesagt worden, dass ich nur bei Einreichung von Rechnungen diese 40 Euro max. bekommen würde.
Wenn ich, was öfters vorkommt, in einem Monat 60 Euro und dafür aber im anderen Monat nur 10 Euro habe, so muss ich im 20 Euro selbst bezahlen in dem Monat, wo ich 60 Euro Kosten habe und im anderen Monat würde ich bei 10 Euro Kosten 30 Euro "verschenken".
Die Folge ist, dass ich nur relativ teure Kleinpackungen, die weniger als 40 Euro kosten kaufe.
Bekäme ich die 40 Euro ohne Nachweis überwiesen, wäre man da flexibler.
Nun fand ich heute diese Fundstelle:
Zitat: Die Auszahlung der Pauschale für die 40 Euro Pflegehilfsmittel ist per Überweisung am Monatsanfang oder rückwirkend durch Einreichen der Rechnungen möglich. Eine nachträgliche Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.
Zitatende
Das würde, falls diese Ausagen richtig sind, bedeuten, dass ich mir das Geld überweisen lassen kann, sogar ohne Kostenbelege einzureichen.
Da die Vorschriften des Sozialgesetzbuches insoweit gleichermaßen für gesetzliche und für private Kassen gelten, interessiert mich auch, die Vorgehensweise bei den gesetzlichen Kassen.
Meine Frage:
Bekommt jemand hier im Forum diese 40 Euro mtl. ausbezahlt, ohne dass er Rechnungen für Pflegehilfsmittel sammeln und einreichen muss?
Wenn ja, würde mich auch die jeweilige Krankenkasse interessieren.
Mir war von meiner privaten Krankenkasse, bei der auch das Sozialgesetzbuch wie bei den gesetzlichen gilt, gesagt worden, dass ich nur bei Einreichung von Rechnungen diese 40 Euro max. bekommen würde.
Wenn ich, was öfters vorkommt, in einem Monat 60 Euro und dafür aber im anderen Monat nur 10 Euro habe, so muss ich im 20 Euro selbst bezahlen in dem Monat, wo ich 60 Euro Kosten habe und im anderen Monat würde ich bei 10 Euro Kosten 30 Euro "verschenken".
Die Folge ist, dass ich nur relativ teure Kleinpackungen, die weniger als 40 Euro kosten kaufe.
Bekäme ich die 40 Euro ohne Nachweis überwiesen, wäre man da flexibler.
Nun fand ich heute diese Fundstelle:
Zitat: Die Auszahlung der Pauschale für die 40 Euro Pflegehilfsmittel ist per Überweisung am Monatsanfang oder rückwirkend durch Einreichen der Rechnungen möglich. Eine nachträgliche Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.
Zitatende
Das würde, falls diese Ausagen richtig sind, bedeuten, dass ich mir das Geld überweisen lassen kann, sogar ohne Kostenbelege einzureichen.
Da die Vorschriften des Sozialgesetzbuches insoweit gleichermaßen für gesetzliche und für private Kassen gelten, interessiert mich auch, die Vorgehensweise bei den gesetzlichen Kassen.