Nach Deutschland vermittelte ausländische Pflegekräfte, die Senioren und Erkrankte in ihren Wohnungen in der BRD betreuen, haben Anspruch auf Mindestlohn, auch wenn sie von einer ausländischen Firma vermittelt wurden.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag. 24.06.2021 in einem Grundsatzurteil (5 AZR 505/20)
https://www.deutschlandfunk.de/grund...ews_id=1273302
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag. 24.06.2021 in einem Grundsatzurteil (5 AZR 505/20)
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