Bei einer schweren und vielschichtigen Krankheit wie ALS gibt es besonders am Anfang, aber auch im weiteren Verlauf, immer wieder Fragen bezüglich der Pflege. Ich habe hier versucht einen Überblick zu geben, vor allem mit Hilfe der großartigen Beiträge von Reinhard Grothaus.
Folgende Fragen werden hier, zentral in einem Beitrag beantwortet:
Welche Arten der Pflege gibt es?
Wer finanziert diese?
Wer erbringt die Pflege?
Gibt es Besonderheiten für privatversicherte Patienten?
Wie wird die Grundpflege von der Behandlungs-/Intensivpflege getrennt?
1. Pflegearten
1.1 Grundpflege
Der erste Schritt ist meistens Hilfe bei der Grundpflege, also Hilfe bei der Körperpflege, bei der Mobilität, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Sobald erste Anzeichen dafür vorliegen, beantragt man bei der Pflegeversicherung die Einstufung in eine Pflegestufe. Die schicken den MdK, der das beurteilt. Je nach Stufe bekommt man dann Sachleistungen oder Pflegegeld oder eine Kombination aus den beiden in gewisser Höhe. Die Sachleistung bei Stufe 3 ist zum Beispiel 1510 Euro/Monat, die man bei einem Pflegedienst einlöst. Das reicht normalerweise für etwa 2-3 Besuche am Tag zur Grundpflege. Das Pflegegeld, wenn man alles selbst macht, ist bei Stufe 3 im Moment 685 Euro. Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Hierzu und zur Grundpflege an sich gibt es im Internet jede Menge Information, z.B.
http://www.medizinfo.de/pflege/versi...istungen.shtml
1.2 Behandlungspflege
Dann gibt es noch Behandlungspflege von der Krankenkasse, z.B. Medikamengabe oder Verbände. Sie wird vom Arzt verordnet, meistens vierteljährlich und wird vom Pflegedienst erbracht. Bei ALS ist das zum Beispiel angebracht bei der Wund-Versorgung der PEG. Diese Leistungen werden nicht beim Pflegegeld angerechnet! Siehe unter anderem hier:
http://www.pflegebedarf24.de/Behandl...lege:_:16.html
1.3 Stundenweise Behandlungspflege und Intensivpflege
Was aber gibt es, wenn die Erkrankung fortgeschritten ist, wenn man alleine lebt oder der pflegende Angehörige nicht ständig da sein kann oder die Pflege zuviel wird?
Die Grundpflege durch den Pflegedienst ist tätigkeitsorientiert, d.h. der Pflegedienst kommt für eine festgelegte Tätigkeit zu einer bestimmten Zeit.
Große Teile des Hilfsbedarfs bei ALS ergeben sich aber entweder ständig (z. B. beim husten oder Verschleimung) oder sind zeitlich nicht festlegbar (z.B. Toilettengänge, Schmerzen). Dafür gibt es spezielle Formen der Behandlungspflege: die stundenweise Behandlungs- oder Intensivpflege bis hin zur 24-Stundenpflege, finanziert von der Krankenversicherung.
Ich hatte hierzu mal folgendes geschrieben:
Die 24-Stundenpflege oder Intensivpflege oder wie auch immer man es nennt, ist alles im Prinzip Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Die Behandlungspflege kann auch stundenweise verordnet werden, wenn jemand auf ständige Pflege angewiesen ist, die Dauer basiert auf dem Bedarf, beurteilt durch den MDK. Bei beatmeten Patienten mindestens für die Dauer der Beatmung (also auch nicht invasiv). Dieses Thema wird auch hier im Forum immer wieder diskutiert, zum Beispiel:
Bei invasiv beatmeten Patienten besteht in der Regel ein Anspruch auf eine 24-Stundenpflege. Das ist also nicht zu verwechseln mit der normalen, tätigkeitsorientierten Behandlungspflege.
Eine umfassende Erörterung hierzu von Reinhard:
Folgende Fragen werden hier, zentral in einem Beitrag beantwortet:
Welche Arten der Pflege gibt es?
Wer finanziert diese?
Wer erbringt die Pflege?
Gibt es Besonderheiten für privatversicherte Patienten?
Wie wird die Grundpflege von der Behandlungs-/Intensivpflege getrennt?
1. Pflegearten
1.1 Grundpflege
Der erste Schritt ist meistens Hilfe bei der Grundpflege, also Hilfe bei der Körperpflege, bei der Mobilität, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Sobald erste Anzeichen dafür vorliegen, beantragt man bei der Pflegeversicherung die Einstufung in eine Pflegestufe. Die schicken den MdK, der das beurteilt. Je nach Stufe bekommt man dann Sachleistungen oder Pflegegeld oder eine Kombination aus den beiden in gewisser Höhe. Die Sachleistung bei Stufe 3 ist zum Beispiel 1510 Euro/Monat, die man bei einem Pflegedienst einlöst. Das reicht normalerweise für etwa 2-3 Besuche am Tag zur Grundpflege. Das Pflegegeld, wenn man alles selbst macht, ist bei Stufe 3 im Moment 685 Euro. Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Hierzu und zur Grundpflege an sich gibt es im Internet jede Menge Information, z.B.
http://www.medizinfo.de/pflege/versi...istungen.shtml
1.2 Behandlungspflege
Dann gibt es noch Behandlungspflege von der Krankenkasse, z.B. Medikamengabe oder Verbände. Sie wird vom Arzt verordnet, meistens vierteljährlich und wird vom Pflegedienst erbracht. Bei ALS ist das zum Beispiel angebracht bei der Wund-Versorgung der PEG. Diese Leistungen werden nicht beim Pflegegeld angerechnet! Siehe unter anderem hier:
http://www.pflegebedarf24.de/Behandl...lege:_:16.html
1.3 Stundenweise Behandlungspflege und Intensivpflege
Was aber gibt es, wenn die Erkrankung fortgeschritten ist, wenn man alleine lebt oder der pflegende Angehörige nicht ständig da sein kann oder die Pflege zuviel wird?
Die Grundpflege durch den Pflegedienst ist tätigkeitsorientiert, d.h. der Pflegedienst kommt für eine festgelegte Tätigkeit zu einer bestimmten Zeit.
Große Teile des Hilfsbedarfs bei ALS ergeben sich aber entweder ständig (z. B. beim husten oder Verschleimung) oder sind zeitlich nicht festlegbar (z.B. Toilettengänge, Schmerzen). Dafür gibt es spezielle Formen der Behandlungspflege: die stundenweise Behandlungs- oder Intensivpflege bis hin zur 24-Stundenpflege, finanziert von der Krankenversicherung.
Ich hatte hierzu mal folgendes geschrieben:
Die 24-Stundenpflege oder Intensivpflege oder wie auch immer man es nennt, ist alles im Prinzip Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Die Behandlungspflege kann auch stundenweise verordnet werden, wenn jemand auf ständige Pflege angewiesen ist, die Dauer basiert auf dem Bedarf, beurteilt durch den MDK. Bei beatmeten Patienten mindestens für die Dauer der Beatmung (also auch nicht invasiv). Dieses Thema wird auch hier im Forum immer wieder diskutiert, zum Beispiel:
Bei invasiv beatmeten Patienten besteht in der Regel ein Anspruch auf eine 24-Stundenpflege. Das ist also nicht zu verwechseln mit der normalen, tätigkeitsorientierten Behandlungspflege.
Eine umfassende Erörterung hierzu von Reinhard:
Zitat von Reinhard Grothaus
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